Investment fraud via finanzexp.de / Pixabay

Ein Angebot, dass zu gut ist um wahr zu sein

Soll man es trotz Bedenken ausschlagen?

Von dubiosen Kreditvermittlern hat fast jeder schon einmal gehört und müsste eigentlich gewarnt sein. Dennoch, wenn ein konkretes Angebot vorliegt, dass sich toll anhört, eine hohe Kreditsumme ausweist und relativ geringe Anforderungen an die vom Kreditnehmer zu erbringenden Sicherheiten hat, werden oftmals alle Bedenken und klugen Ratschläge weggewischt.

Diesen Umstand scheint die Best Of Inc., eine Kreditvermittlung, die ihren Sitz auf Mallorca hat, auszunutzen.
Die Best Of Inc. vermittelt nach eigenen Angaben Kredite mit einer Mindestkreditsumme von € 100.000,00 zwischen dem Kreditnehmer und anonymen Kreditgebern. Mit diesem Umstand der Anonymität der Kreditgeber erklärt sich der Kreditnehmer ausdrücklich einverstanden. Der Kontakt zwischen den Parteien wird hierbei ausschließlich über die Best Of Inc. geführt. Die Kreditsicherung soll über den Abschluss einer Risikolebensversicherung und einer Kreditausfallabsicherung für den Insolvenzfall erfolgen, die der Kreditgeber im eigenen Namen abschließt. Der Kreditnehmer ist hierbei der Schuldner für die mit der Kreditabsicherung verbundenen Kosten und Aufwendungen. Pro 100.000,00 EUR an aufgenommenem Kapital sind an die Kreditausfallversicherung mit Sitz in Buenos Aires 12.000,00 EUR im Voraus der Darlehnsvergabe zu zahlen. Natürlich auch ein Schweizer Bankkonto.
Der Ablaufplan der Best Of Inc. sieht ausweislich ihrer Internetseite folgendes vor:
-Übersendung der vertraulichen Selbstauskunft
-Anfrage zur Realisierung und Reservierung der gewünschten Kreditsumme
-Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages
-Erstellung eines detaillierten Kreditangebotes in Vertragsform
-Nach Kreditangebotsannahme durch den Kreditnehmer, werden diesem alle notwendigen Daten zur Krediterlangung zur Verfügung gestellt
-Erfüllung aller Kreditbedingungen durch den Kreditnehmer
-Anberaumung eines Notartermines zur Kreditausreichung
-Nach Abwicklung der Auszahlung erfolgt die Rechnungsstellung unserer Provision
Der potentielle Kreditnehmer erhält eine Mitteilung, dass die Vorprüfung der Kreditanfrage positiv abgeschlossen wurde und dass er nun einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Best Of Inc. abschließen solle, so dass die Best Of Inc. beauftragt wird ihm einen Kredit zu vermitteln. Der Kreditnehmer soll nun einen verbindlichen und unwiderrufbaren Kreditvorvertrag abschließen und wird sodann aufgefordert die Zahlung für die Kreditausfallabsicherung zu leisten.
In einem konkreten Fall nahm ein Kreditnehmer die Zahlung für die Kreditausfallversicherung auf ein Konto in der Schweiz vor in Höhe von 12.000,00 EUR. Nach der Überweisung wurde dem Kreditnehmer eine Garantieurkunde gefaxt, deren Qualität aber so schlecht war, dass sie nur teilweise lesbar war.
Der Kreditnehmer erwartete nunmehr, da er ja alle Pflichten seinerseits erfüllt hatte, die Auszahlung der Darlehenssumme. Die Best Of Inc. teilte nun aber mit, dass der (anonyme) Kreditgeber die Auszahlung verweigere, da die Garantieurkunde abgelaufen sei. Es stellte sich heraus, dass die Tage zuvor unterzeichnete Urkunde an dem Tag gefaxt wurde an dem sie abläuft. Der Kreditnehmer hatte also aufgrund der kurzen Frist, die durch die schlechte Qualität des Faxes nicht einmal zu erkennen war, keine Möglichkeit einen fristgerechten Notartermin zu vereinbaren. Der bisherige Ansprechpartner war nun für den Kreditnehmer nicht mehr telefonisch zu erreichen.
Nun hatte der Kreditnehmer also eine nicht billige Kreditausfallabsicherung abgeschlossen, zu der er jedoch keinen Kredit ausgezahlt bekam. Ob das auf ein Schweizer Konto eingezahlte Geld für die Kreditabsicherung wieder an den Kreditnehmer zurückfließt bleibt mehr als fraglich. Die angebliche Versicherungsgesellschaft sitzt in Buenos Aires. Die Darlehnsgeber sind nicht bekannt und als einzige Kontaktadresse des Geschädigten dient die Best Of Ldt. mit Sitz auf Mallorca. Der Kontakt wurde über einen Arne Inninger hergestellt. Ob eine Person mit diesem Namen überhaupt existiert, ist bisher nicht bekannt.
Die Rechtsanwälte ermitteln in der Sache weiter und suchen weitere Geschädigte oder ehemalige Anleger der Best Of. Ldt., die weiterführende Hinweise zur Gesellschaft und den handelnden Personen geben können.
Ob die Best Of. Ltd. Überhaupt zur Kreditvermittlung befugt ist oder ob solche Geschäfte nicht unerlaubte Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz darstellen, wird das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht klären müssen.
Eine entsprechende Anfrage haben wir veranlasst.

Dr. Thomas Schulte

Neueste Urteile und Rechtsprechung!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 165 vom 24. Februar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest