Gerichtsgebäude / Pixabay

Erneute Pleite einer Frankonia-Investition- Insolvenzverfahren über ECB Enviro Berlin AG eröffnet

Über das Vermögen der ECB Enviro Berlin AG, in welche die Deutsche-Frankonia-Gruppe 493.000,00 Euro investiert hatte, ist unter dem AZ 105 IN 5732/03 des AG Berlin Charlottenburg das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Damit reiht sich auch dieses Unternehmen nahtlos in die Reihe der fehlgeschlagenen Investitionen der „Vorzugs-Vorsorge“ aus Würzburg ein.
Fast könnte man meinen, eine Beteiligung der Deutschen Frankonia-Gruppe an einem Unternehmen zöge zwangsläufig wirtschaftliche Schwierigkeiten nach sich. Mit Anlegergeldern in Millionenhöhe gingen gleich mehrere Beteiligungsunternehmen der Frankonia in die Insolvenz. Nach der Systracom AG traf es die Cargo Lifter AG, bis die Körber Kunststoff Technik GmbH aus Braunschweig den bisherigen Höhepunkt der Geldvernichtung markierte. Wir berichteten bereits mehrfach über diese dubiose Insolvenz. Um das wirtschaftliche Überleben ringt derzeit auch die WCM AG, von der Frankonia seinerzeit als sicheres „Immobilienstandbein“ innerhalb des Anlagemixes gerühmt und ebenfalls für den Verlust von Millionen verantwortlich.

Der von der Frankonia gern angeführte Vordenker einer Anlagemix-Strategie, der Nobelpreisträger Harry M. Markovitz, dürfte sich angesichts der jetzt bekannt gewordenen Insolvenz eines weiteren Unternehmens aus dem Frankonia-Portfolio wohl schaudernd abwenden. Denn mit der Insolvenz der ECB Enviro Berlin AG muß die Frankionia-Gruppe erneut Gelder in Höhe von 493.000,00 Euro endgültig abschreiben. Soviel wurde lt. Geschäftsbericht 2002 der Frankonia Sachwert AG für die 5-%ige Beteiligung investiert. Erneut Verluste also anstatt lukrativer Beteiligung an „außergewöhnlichen Entwicklungs- und Ertragspotentialen“ (Werbeprospekt Sachwert AG, Stand 04.08.2001).
Die Insolvenz könnte beunruhigten Anlegern auch Ansprüche auf Schadensersatz bzw. außerordentlicher Kündigung der Beteiligungen geben. Denn noch in den Geschäftsberichten 2002 der Frankonia-Unternehmen, wie z.B. der Sachwert AG hieß es „Das derzeit erkennbare Interesse weiterer Investoren an einem Engagement bei der ECB stützt die Erwartung, dass das Unternehmen seine gegenwärtige Finanzschwäche überwinden kann und eine anstehende Finanzierungsrunde durchführen kann. Darüber hinaus ergibt sich im Zusammenhang mit der Finanzierungsrunde unter Umständen auch die Möglichkeit für die Frankonia Global Industries GmbH, ihre Anteile zu einem attraktiven Preis zu veräußern.“ Ex-Vorstand André Schouten zeichnete das Vorwort zum Geschäftsbericht unter dem 31.07.2003. Bereits zum 08.07.2003 unterzeichnete der Wirtschaftsprüfer Boßhammer von der HRB Treuhand GmbH den Bestätigungsvermerk. Danach „…vermittelt der Jahresabschluß …ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,.Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Dabei wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters Rattunde bereits am 24.03.2003 vom Finanzamt für Körperschaften II in Berlin ein Insolvenzantrag über das Vermögen der ECB Enviro Berlin AG gestellt, der zur Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 12.06.2003 bis zum 19.07.2003 führte. Ein weiterer Insolvenzantrag wurde bereits am 30.06.2003 von der AOK gestellt. Diese bereits bei Unterzeichnung der Geschäftberichte vorliegenden Umstände verschweigen Schouten und Boßhammer.
Nach Angaben der Frankonia war der “gesamte Frankonia-Konzern nicht informiert” von der ECB Enviro Berlin über diese Tatsachen. Die Insolvenzanträge waren in Würzburg unbekannt. Dann ist der Frankonia hier das zum Verhängnis geworden, was auch viele Anleger des grauen Kapitalmarktes beklagen: fehlende Aufsicht, fehlende Kommunikation, fehlende Mittelverwendungskontrolle, fehlende Transparenz.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 474 vom 21. September 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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