Recht und Gesetz

EU-Richtlinien und das Kapitalanlagenrecht

Die EU-Richtlinien. Auswirkungen auf das Kapitalanlagen-, Bank- und Versicherungsrecht

von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Frieden und Wohlstand im vereinigten Europa ?
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte der Integrationsprozess zur Versöhnung zwischen den Kriegsgegnern beitragen und die Spaltung Europas nach dem Kalten Krieg überwinden. Kohle und Stahl sollten unter eine gemeinsame Kontrolle gestellt werden und eine Europäische Atomgemeinschaft wurde gegründet. Frieden und damit Wohlstand haben wir jetzt seit Jahrzehnten. So gut, so schön. Aber das schöne und friedliche Europa hat auch gravierende Nachteile. Welche?

Das bisherige deutsche Recht
Das bisherige deutsche Recht gilt als veraltet und überholt. So gibt es seit vielen Jahren das Kreditwesengesetz oder das Versicherungsvertragsgesetz. Diese wiesen zwar vorerst Gesetzeslücken auf, die jedoch durch die ständige Rechtsprechung und viele Urteile der Gerichte gelöst werden konnten. So funktionierte das deutsche Recht als Einheit und war bis auf wenige anfängliche Probleme durchaus praktikabel. Ganz grob gesagt konnten zwei Leitlinien zusammengefasst werden. Der graue Kapitalmarkt war nicht geregelt; die bestehenden Gesetze waren zum Schutz von Banken und Versicherungen in die Welt gesetzt worden. Also war alles friedlich, bis Europa diese Lücken entdeckte.

Brüssel und seine Richtlinien, Gesetze und Verordnungen
Da die Europäische Union bisher noch keine Verfassung hat und somit auch keine Rechtspersönlichkeit besitzt, sind die Europäischen Gemeinschaften (EG) eine der wichtigsten drei Säulen der Europäischen Union und bilden deren staatsübergreifenden (supranationalen) Kernbereich. Die Europäischen Gemeinschaften besitzen Rechtspersönlichkeit und können Richtlinien erlassen (so genannte EU-Richtlinien), die alle EU-Mitgliedsstaaten rechtlich binden. Das EU-Recht hat immer Vorrang und die Richtlinien müssen innerhalb einer Frist in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Recht sprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem, die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts zu gewährleisten. Er kann bei Vorlage einer Klage der Europäischen Kommission überprüfen, ob ein Mitgliedsstaat eine oder mehrere Richtlinien nicht, oder nicht vollständig umgesetzt hat. Außerdem muss er Fragen der nationalen Gerichte hinsichtlich der Auslegung von Gemeinschaftsrecht klären und auf Verlangen die Gültigkeit eines europäischen Gesetzgebungsaktes überprüfen.Von diesen Rechten macht die EU fleißig Gebrauch.

Auswirkung von EU-Richtlinien auf die Branche
Die Europäische Union wirkt sich mit den Jahren mehr und mehr auf das tägliche Leben der Bürger des vereinten Europas aus. Ursprünglich gegründet, um Frieden im gespaltenen Europa zu schaffen, bringen EU-Richtlinien auch das deutsche Recht mehr und mehr durcheinander und machen es für den Bürger immer undurchsichtiger und schwerer verständlich. Das europäische Recht greift bereits auf fast alle Lebensbereiche ein und die Europäische Union erhielt innerhalb von fünfzig Jahren in wesentlichen Rechtsbereichen Gesetzgebungskompetenzen. So jetzt auch im betulichen Bank-, Versicherungs- und Kapitalmarktrecht.

Gleiches Recht für alle?
In den letzten Jahren wird zunehmend die Bürgerferne der Europäischen Union kritisiert. Aber warum sind die europäischen Richtlinien eigentlich so kompliziert und so schwer umsetzbar?
Jeder, der schon mal versucht hat, eine solche Richtlinie zu lesen und sie zu verstehen, könnte diese Frage beantworten. Die EU-Richtlinien bestehen aus einem Vorspruch, einer Begriffsbestimmung in Verbindung mit dem Anwendungsbereich und erst dann folgen die eigentlichen Normen.
Hinzu kommt, dass die Europäische Union keine Rücksicht auf das deutsche Recht nimmt. Da sie einen Sachverhalt, der ganz Europa betrifft, regeln muss, ist die entstehende Richtlinie nicht selten ein Kompromisspapier. Sie muss nicht nur die verschiedenen Kulturen mit ihren Besonderheiten in sich vereinen, sondern auch die Sprachunterschiede in den europäischen Staaten berücksichtigen. Eine Richtlinien wird in den verschiedenen Ländern in deren Sprachen diskutiert und bildet am Ende ein zusammen gewürfeltes Papier, das auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruht. Die genaue Umsetzung wird von der Europäischen Union kontrolliert. Wird die Richtlinie nicht nach einer vorgegebenen Zeit in das Deutsche Recht integriert, wird der Staat bestraft und diese gilt direkt. Früher war die Strafe Arbeit im Steinbruch, heute lautet die Strafe: Lesen Sie eine Richtlinie der Europäischen Union!

Sinnvolle Umsetzungen der EU-Richtlinien?
Die einzige Chance ist also, die neuen Richtlinien möglichst genau dem vorhandenen deutschen Recht anzupassen, um es in seiner Gesamtheit nicht unpraktikabel zu machen.
Aber wer soll das tun? Einige Staaten der Europäischen Union setzten die auferlegten Richtlinien, ohne die Berücksichtigung des eigenen nationalen Rechtes, um. Das funktioniert vor allem dann, wenn der Inhalt der Richtlinie im jeweiligen Staat noch gar nicht geregelt ist. Dann besteht die Möglichkeit, die Richtlinie, so wie sie ist, als nationales Recht einzuführen.
Da das deutsche Recht bereits sehr differenziert ist, versuchen Beamte in den Ministerien, die neuen Richtlinien in nationales Recht einzubauen und dieses dennoch zu erhalten. Das führt sicher nicht zuletzt dazu, dass Deutschland die EU-Richtlinien häufig zu spät umsetzt.
Das ausgefeilte deutsche Rechtssystem und seine Vorschriften können so widersprüchlich und unverständlich werden.

Bedeutung für den Einzelnen
Was auf Länderebene schon schwierig genug ist, ist für den einzelnen praktisch unmöglich. Nimmt man einen Versicherungsvermittler als Beispiel, so leuchtet ein, dass er kaum die Möglichkeit hat, die neuen Entwicklungen vollständig zu überblicken.
So tritt nach einigen Diskussionen z.B. ab dem 22.05.2007 die Versicherungsvermittlerrichtlinie in Kraft. Laut ihr sollen Versicherungsfachmänner beispielsweise auf ihre Qualifikation hin überprüft werden, um in einer Übergangsfrist eventuelle Versäumnisse nachzuholen.
Die Versicherungsvermittlerrichtlinie schreibt vor, dass der Versicherungsvermittler über angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen müsse. Er muss dann selbst entscheiden, was unter diese Vorschrift fällt, muss die Richtlinie mit den alten Vorschriften vergleichen und sich völlig neu orientieren.
Angst und Schrecken verbreitet aus gutem Grund die „Zweite Wertpapierdienstleistungsrichtlinie RL 2004/39/EWG über Märkte und Finanzinstrumente (MiFiD), die als neues grundlegendes Recht eine Vereinheitlichung des europäischen Kapitalmarktrechts bringt. Das ist erst der Anfang.
Ein Vermittler, ein Makler oder ein Berater, der nicht weiß, wie er langweilige verregnete Tage verbringen soll, kann einmal unter www.jura.uni.augsburg/prof/moellers/materialien/ beginnen, sich einzuarbeiten.
Der Trend setzt sich immer weiter fort: Die Europäische Union greift immer weiter in die schon funktionierenden Gesetze und Vorschriften Deutschlands ein. Die Lawine der EU-Richtlinien rollt unaufhaltsam aus Brüssel auf uns zu. Die Richtlinien sind nicht immer aufeinander abgestimmt, mit Folgen, die jeden Einzelnen betreffen. Selbst gestandene Juristen müssen sich intensiv mit der Einführung neuer Vorschriften auseinander setzen, um diese zu verstehen. Es gibt also viel zu tun. Zurückdrehen jedenfalls lässt sich diese Entwicklung nicht mehr.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 149 vom 12. April 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich