Falsche SCHUFA Eintragung – LG Berlin erlässt Einstweilige Verfügung gegen BID Bayerischer Inkassodienst AG

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Das Landgericht Berlin hat am 03.03.2011 zum Az: 4 O 97/11 eine Einstweilige Verfügung gegen die BID Bayerischer Inkassodienst AG erlassen. Der BID wurde darin aufgegeben, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu widerrufen und die SCHUFA aufzufordern, den korrekten Score-Wert wieder herzustellen.
Der hier vertretene Mandant hatte bei einem bekannten Autovermieter einen PKW angemietet und mit diesem einen Unfall verschuldet. Da er die vereinbarte Selbstbeteiligung von 950,00 Euro nicht direkt zahlte, schaltete der Autovermieter das Inkassobüro BID ein, welches einen Mahnbescheid gegen den Mandanten erwirkte. Daraufhin vereinbarte dieser mit der BID eine Ratenzahlung des ausstehenden Betrages und nahm seinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück, so dass zu Gunsten des Autovermieters ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde.
Diesen ließ die BID trotz pünktlicher Ratenzahlung als eigene Forderung bei der SCHUFA eintragen. Aufgrund der vorgenannten Entscheidung muss dies nun revidiert werden.
Des Weiteren wurde es der BID untersagt, einen erneuten SCHUFA-Eintrag vorzunehmen.
Das Gericht gab ihr die Kosten des Verfahrens auf.
VisdP:
Rechtsanwalt Sven Schulte
 

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 746 vom 11. März 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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