Fondax / Aktona: Liquidation der Gesellschaft kurzfristig abgeblasen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Fraude à l'investissement sur finanzexp.de / Pixabay

Die Aktona-Gruppe, ehemals Fondax, mit ihren diversen Gesellschaften (FCT Capital Trust, FCS Capital Select etc.) kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Zuletzt wurden die Anleger der Aktona-Fonds mit Schreiben vom 10.07.2014 zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zum 22.07.2014 geladen.

Gesellschaft lud Anleger zur Liquidation der Gesellschaft ein

Wesentliches Thema der Versammlung sollte die Abstimmung über die vorzeitige Auflösung der Fonds sein. Grund hierfür sollten, so die Einladung zur Gesellschafterversammlung, die neuen Vorgaben des Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) sein. Nach eigenen Angaben in der Einladung verfügte die Aktona nicht über die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Verwahrstelle. Zudem existierte kein sog. AIFM-Manager, der auch zur Weiterführung der Fonds notwendig ist.

Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches sollten zum Aus führen

Interessant dabei ist, dass die gesetzlichen Neuerungen, die zum Schutz der Anleger ins Leben gerufen wurden, bei der Aktona dazu führen sollten, dass die Fonds nicht mehr weitergeführt werden können. Der Chef der Aktona-Gruppe, wie sich Herr Peter Laich selbst in den Medien nennen lässt, soll hierzu gesagt haben, dass es ihm egal wäre, ob die Fonds weitergeführt werden können oder nicht. Dies dürfte bei den Anlegern, die sich um ihre investierten Ersparnisse sorgen, nicht gerade das Vertrauen in die Aktona zurückbringen.

Liquidation der Gesellschaft kurzfristig abgesagt

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 22.07.2014 trug dabei zu einem neuen Vertrauen der betroffenen Anleger ebenfalls nicht bei. Die angekündigte Abstimmung über die Abwicklung der Fonds wurde kurzfristig zurückgezogen und die Gesellschafterversammlung ohne Ergebnis beendet.

Nach Angaben der Aktona hätte man in letzter Sekunde doch noch ein Unternehmen gefunden, das als gesetzlich vorgeschriebene Verwahrstelle fungiere. Dabei handelt es sich um die Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner aus Nürnberg. Das Problem des fehlenden AIFM-Managers hat der Aktona-Chef ebenfalls gleich auf kurzem Wege gelöst, indem er sich selbst diesen Posten übertrug und nun als AIFM-Manager fungiert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wie geht’s jetzt weiter?

Insgesamt ist Anlegern der verschiedenen Aktona-Fonds zu raten, ihre Unterlagen von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um so möglicherweise drohende Verluste zu verhindern. Es sollte geprüft werden, ob die Gesellschaftsbeteiligung aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung der Gesellschaft auch heute noch widerrufen lässt. Zudem müssen sich Vermittler und auch die Kommanditistin sowie die Komplementär-GmbH Fehler bei der Beratung zurechnen lassen. Wenn der Anleger also falsch beraten wurde und dies beweisen kann, bestehen gute Chancen, die eingezahlten Gelder zurück zu fordern.

Als Ansprechpartner in der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team mbB stehen betroffenen Anlegern Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, LL.M. und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1353 vom 7. August 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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