Recht und Gesetz

Garbe Logimac AG firmiert ab 01.01.2014 als LogisFonds I AG

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertritt zahlreiche geschädigte Anleger der Garbe Logimac AG, die sich nunmehr in LogisFonds I AG, Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg, umbenannt hat. Dies ist dem aktuellen Handelsregisterauszug vom 31.01.2014 zu entnehmen. 

An der LogisFonds I AG konnten sich Anleger in Form als atypisch stiller Gesellschafter beteiligen. Hier gab es die Möglichkeit, eine Einmaleinlage (Classic) oder eine Rateneinlage (Sprint) abzuschließen.

Garbe Logimac AG (jetzt: LogisFonds I AG) Aufklärung von Risiken für Anleger?

Dr. Schulte, Fachanwalt von Dr. Schulte und sein Team berichtet: „Die Anleger haben häufig das Problem, dass sie nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko einer unternehmerischen Beteiligung aufgeklärt wurden“. Insbesondere besteht auch ein Mangel an Aufklärung hinsichtlich des Nachhaftungsrisikos in der Insolvenz oder bspw. auch in der Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft, wie es jetzt z.B. bei der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG der Fall ist.

Wegen der Enttäuschungen rund um die Geldanlage laufen jetzt rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Ziel den finanziellen Schaden für die Anleger und ihre Familien möglichst gering zu halten. Dr. Schulte: „Unseren Mandanten geht es vielfach darum, jetzt mit einem blauen Augen aus der Angelegenheit LogisFonds (Garbe Logimac) herauszukommen!“

Gute Nachrichten kommen für die Betroffenen vom Bundesgerichtshof (wir berichteten). Dieser bestätigte in seiner Entscheidung vom 11.02.2014, dass ein Beratungsverschulden eines Untervermittlers der Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich zurechenbar ist. Damit hat das höchste deutsche Zivilgericht eine wichtige Entscheidung zu Gunsten der Anleger getroffen.

Auswirkungen für Anleger?

Derzeit zeigt sich die LogisFonds I AG (ehemals Garbe Logimac AG) noch nicht vergleichsbereit, sondern führt die Prozesse bisher durch die gesamte 1. Instanz. Häufig beruft sie sich dabei jedoch auf Verjährung, was ein Indiz dafür ist, dass die Juristen nunmehr auch die Zurechenbarkeit von Beratungsverschulden für möglich halten.

So kann eine Klage mit einem Antrag auf Abrechnung des Abfindungsguthabens sowie den darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch, gekoppelt mit einer Klage auf Schadensersatz gegen den Vermittler nicht nur rechtlichen Erfolg bieten, sondern auch Sicherheit in der Vollstreckung bieten. Es sollte im Einzelfall sorgfältig besprochen werden, inwiefern die soziale und wirtschaftliche Situation des einzelnen Mandanten eine solche Klagehäufung zulässt.

Rechtsanwältin Buchmann von der Dr. Schulte und sein Team empfiehlt nach den Bundesgerichtshofs Urteilen vom 19.11.2013, eine Klage gegen die Beteiligungsgesellschaft zu prüfen, sowie gegen die Vermittlungsgesellschafter oder den einzelnen Berater. Dies sollte möglichst durch einen Fachanwalt geschehen, da es hier um hochspezifische Fragen aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts geht. Für Informationen und eine Ersteinschätzung bieten Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de Hilfe an.

Bilanz 2011 Garbe Logimac AG ( jetzt: LogisFonds I AG) mit formellen Mängeln ?

Nunmehr ist im Bundesanzeiger auch die Bilanz 2011 der Garbe Logimac AG (jetzt LogisFonds I AG) zu entnehmen. Nach vorläufiger Auswertung der Rechtsanwälte von Dr. Schulte und sein Team scheint die Bilanz aber unter verschiedenen formellen Mängeln zu leiden, sodass hier nicht abschließend geklärt werden kann, inwiefern das Unternehmen liquide ist oder nicht.

Zwar zeichnet das Unternehmen einen Bilanzgewinn von ca. 1,4 Millionen Euro, daraus zu schließen, dass hier der tatsächliche Wert der Gesellschaft bei Euro 1,5 Millionen liegt, wäre jedoch falsch. Da den Rechtsanwälten derzeit die Einsicht in die Wirtschaftsbücher fehlt und es diesbezüglich eines Auskunftsanspruches durch einen Anleger bedürfte, können hinsichtlich des Liquiditätsvermögens der Garbe Logimac AG (jetzt LogisFonds I AG) nur Vermutungen angestellt werden.

In jedem Fall ist aber sicher, dass kein Insolvenzantrag gestellt ist und auch kein Liquidationsverfahren beschlossen worden ist. Dies haben auch die Prozessbevollmächtigten der LogisFonds I AG mehrfach bestätigt.

Widerruf und außerordentliche Kündigung

Um jedoch einer drohenden Verschlechterung und den damit einhergehenden Verlust entgegenzuwirken, sollten betroffene Anleger durch einen Fachanwalt prüfen lassen, ob sie sich eventuell durch eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerrufsrecht von der Beteiligung vorzeitig lösen können. Mit Beendigung der Beteiligung ist auch das Auseinandersetzungsguthaben auf den Stichtag zu errechnen. Dieser Anleger nimmt dann nicht weiter an Verlusten teil.

Insbesondere bestätigte der Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen vom 19.11.2013 auch noch einmal, dass eine außerordentliche Kündigung, gestützt auf Beratungs- und Prospektfehler, möglich ist.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1270 vom 6. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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