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Geschädigte Immobilienkäufer beantragen Haftbefehl gegen den Vorstand der Grüezi Real Estate AG – Berliner Unternehmen missachtet vorsätzlich Gerichtsentscheid des höchsten Berliner Zivilgerichtsgerichts

Der 25. Mai 2011 war kein guter Tag für B., den Vorstand der börsennotierten Grüezi Real Estate AG in Berlin; es wurde gegen ihn Haftbefehl beantragt.
Zwei geprellte Immobilienkäuferinnen, eine junge Sozialpädagogin und eine Apothekenfachanstellte, haben nicht aufgegeben. Im Jahr 2010 hatten die beiden vor dem höchsten Berliner Gericht ihren Schadenersatzprozess gewonnen.  Das Kammergericht Berlin bestätigte ein Urteil des Landgerichts Berlin und verurteilte die Grüezi Real Estate dazu, eine an zwei junge Frauen verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuzahlen sowie umfangreichen Schadensersatz zu leisten. Die Geschädigten, die vollkommen verzweifelt waren, hatten sich gefreut.  
Dem rechtskräftigen Urteil fügte sich die Grüezi Real Estate AG jedoch nicht. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sie sich, dem Urteil Folge zu leisten und die Wohnung zurückzunehmen, den Kaufpreis zu erstatten und Schadenersatz zu leisten. Hintergrund war, dass die Grüezi Real Estate AG als Verkäuferin dieser Steuerspar-Immobilien durch die eigene Konzerntochter Swiss Kontor GmbH und externe Vertriebe, wie beispielsweise die Correcta Pro, die KK Royal Basement oder beispielsweise wie im oben geschilderten Fall die Gröhler Vermögensberatung „Die Servicemarke“ GmbH aus Schöneiche bei Berlin für unrichtige oder vorsätzlich falsche Informationen dieser Vertriebsorganisationen haften muss. Viele sich geschädigt fühlende Kapitalanleger, die sich meist aus Mittel- oder Geringverdienern zusammensetzen, haben ihre Ansprüche gegenüber der Grüezi Real Estate geltend gemacht.  
Rechtsanwalt Dr. Schulte, Immobilienexperte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, hierzu: „Am 09.02.2011 erzählte ein Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, dass nicht weniger als 117 Verfahren gegen die Grüezi Real Estate AG vor dem  bei dem Gericht anhängig seien. Wir selbst vertreten viele sich geschädigt fühlende Immobilienkäufer die von der Grüezi Real Estate AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften Eigentumswohnungen gekauft haben. Darunter sind viele Familien, die glauben, in den Ruin getrieben worden zu sein. Sogar die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln unserer Kenntnis nach bereits. Auch die Rechtsanwälte bei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte werden die Verfahren weiterführen!“ 
Die beiden jungen Frauen, die auf Anraten der Vertriebsorganisation auch ein Darlehen bei der Deutschen Bank zur Finanzierung des Eigentumswohnungskaufes aufgenommen hatten, wurden durch die Verzögerungstaktik und die Weigerungshaltung der Grüezi Real Estate AG buchstäblich an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Mit anderen Worten: die Gerichte haben klar entschieden und trotzdem weigert sich das Unternehmen die Entscheidung umzusetzen. Auf eigene Kosten waren die jungen Damen nun gezwungen, zur Durchsetzung ihrer Rechte die Zwangsvollstreckung gegen die Grüezi Real Estate AG zu betreiben.  
Der Vorstand der Grüezi Real Estate AG, B. wurde dann per Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (im Volksmund auch „Offenbarungseid“ genannt) aufgefordert, um pfändbare Vermögenswerte rechtswirksam feststellen zu lassen. Zum ersten, von der Gerichtsvollzieherin für den 23.02.2011, 10:50 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg anberaumten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erschien Herr B. für die Grüezi Real Estate AG zwar, gab jedoch die abgeforderte Erklärung nicht ab, sondern legte ein aussichtsloses Rechtsmittel ein. Es sorgte jedoch dafür, dass die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wieder verzögert werden konnte. Erwartungsgemäß wies das Amtsgerichts Charlottenburg als zuständiges Vollstreckungsgericht den Widerspruch des Geschäftsführers der Grüezi Real Estate AG per Beschluss am 29.03.2011 zurück. 
Folge war, dass nunmehr für den 25.05.2011 erneut zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung seitens der Gerichtsvollzieherin vor dem Amtsgericht Charlottenburg geladen wurde. Diesmal zog es Herr B. vor, gar nicht bei der Gerichtsvollzieherin zu erscheinen. Jetzt wurde Haftbefehl beantragt. Diese selbst in der schillernden Berliner Immobilienszene doch recht ungewöhnliche Entwicklung zeigt auf, dass selbst bei rechtskräftiger richterlicher Bestätigung eines eindeutigen Sachverhaltes die Bereitschaft fehlt, für entstandene Schäden aufzukommen. 
Die nunmehr durch Haftbefehl gegen den Vorstand der Grüezi Real Estate AG zu erzwingende Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird zeigen, ob von den  einträglichen  Geschäften der Grüezi Real Estate AG noch Vermögenswerte übrig sind.
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 779 vom 8. Juni 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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