Nachdem großen Erfolg unseres ersten Seminars zum Thema Geldwäsche am 18.03.2011hat sich die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team dazu entschlossen, ein weiteresSeminar hierzu anzubieten. Dieses fand am 03.06.2011 in den Räumen der Kanzleistatt. Schwerpunkt waren erneut die konkrete Anwendung der gesetzlichenVorgaben in der Praxis, sowie die für den Unternehmer damit verbundenenGefahren. Auf Nachfragen bei den Teilnehmern zeigte sich erneut, dass fastjeder das Wort Geldwäsche kennt, die wenigsten jedoch wissen, was tatsächlichdahinter steckt und wie oft man als Unternehmer bei seinen täglichen Geschäftendem Verdacht der Geldwäsche ausgesetzt ist.
Die Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind zwar umfangreich und für denjuristischen Laien teils nur schwer verständlich. Dennoch gibt das Gesetz demUnternehmer strikte Richtlinien vor, an welche er sich zu halten hat. Gerät manjedoch erst unter Verdacht, oder ist gar ein Verfahren bereits eingeleitet,gilt im Zweifelsfall trotzdem das alte Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Dabei sollte es in diesem Fall besser heißen: „Unwissenheit führt erst zur Strafe,“ denn die konkreten Handlungenund Entscheidungen im täglichen Umgang mit ein- und ausgehenden Geldbeträgen,führen ohne entsprechende Kenntnisse schnell dazu, dass die zuständigen Stellenzur Geldwäschebekämpfung den Verdächtigen „durchleuchten.“
Die wenigsten erahnen, wie viele Zahlungsvorgänge tagtäglich von denKreditinstituten nach Auffälligkeiten überprüft werden. Geraten Sie dabei inden Verdacht der Geldwäsche, egal ob vorsätzlich oder nicht, ziehen die Bankenoftmals die Notbremse und kündigen das jeweilige Konto allein aufgrund desVerdachts. Dies ist für die Bank die einfachste und wirtschaftlichste Lösung.
Auch wenn es nur ein Verdacht ist, verbleibt beim gekündigten Unternehmer einMakel, der, gerade bei Bekanntwerden des Kündigungsgrundes, zuVertrauensverlust bei den Geschäftspartnern führen kann.
Nach unserem Seminar zum Geldwäscherecht im März 2011 erreichten unsmehrere Anfragen von verunsicherten Unternehmern, wie etwa Autohändlern,Bauunternehmen, Juwelieren, Maklern etc., die sich hierauf hin erstmalsGedanken zum Thema Geldwäsche gemacht hatten. Konkrete Handlungsanweisungenkonnten ihnen dabei offenbar weder von den Banken, noch von den zuständigenberufsständischen Kammern gegeben werden.
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team nahm dies zum Anlass, ein weiteres Seminarzum Geldwäscherecht anzubieten. Die rege Teilnahme auch an diesem zweitenVortrag zeigt, wie groß die Verunsicherung bei dem Thema Geldwäsche ist und wienotwendig konkrete Richtlinien für den geschäftlichen Alltag sind.
Falls auch Sie beim Thema Geldwäsche unsicher sind, werden wir gern für Sietätig. Wir analysieren Ihr konkretes Geschäftsmodell und die damit verbundenenHandlungspflichten und geben Ihnen sodann anhand eines juristischen Gutachtenskonkrete Richtlinien zur Handhabung in der Praxis. So können Sie sich sichersein, sich nicht in die Gefahr eines Geldwäscheverdachts zu bringen.
Da auch bei unserem letzten Seminar nicht alle Teilnahmeanmeldungenberücksichtigt werden konnten, beabsichtigt die Kanzlei Dr. Schulte und sein Teamein weiteres Seminar zum Thema Geldwäscherecht zu geben. Haben Sie hieranInteresse? Dann melden Sie sich unverbindlich bei uns zur Teilnahme an unter:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein TeamRechtsanwälte
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Internet: https://www.dr-schulte.de
Dr. Schulte, Rechtsanwalt
Der Verfasserist für den Inhalt verantwortlich.
Der ganze Text auch in polnischer Sprache – übersetzt von Dr. Czupryniak Rechtsanwalt LL.M.
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