Recht und Gesetz

Gesetzentwurf – Kaum Verbraucherschutz

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, den das Bundeskabinett zum Wochenbeginn verabschiedet hat, enthält zwar ein paar  verbraucherfreundliche Neuerungen, ist aber insgesamt kein großer Wurf. Zu bemängeln sind insbesondere zahlreiche Ausnahmetatbestände zulasten der verbraucher. Teilweise ist das Gesetz ein  Lobbyprodukt der Telekommunikationsbranche. 


 
Bei Telefondiensten kommt das Bundeskabinett den Kunden ein wenig entgegen: Unter anderem sieht der Entwurf eine Pflicht zur Preisangabe bei Kurzansage- und Auskunftsdiensten ab einem Betrag von 2 Euro vor. Überschreitet der generierte Betrag innerhalb eines Monats 20 Euro, so soll der Verbraucher eine kostenlose SMS erhalten, in der er darauf hingewiesen wird. Neu geregelt ist auch das so genannte Handshake-Verfahren. Dabei geht es um Informationspflichten der Anbieter von Abonnement -Verträgen über Kurzwahl-Dienste. Die Anbieter haben die Vertragsbedingungen in einer SMS mitzuteilen. Erst nach Bestätigung durch den Verbraucher kommt der Vertrag zustande. Er ist im übrigen jederzeit kündbar. Die Werbung für Auskunftsdienste (0118er-Nummern), Massenverkehrsdienste (0137er-Nummern), Geteilte-Kosten-Dienste (0180er-Nummern), neuartige Dienste (012er-Nummern) und Kurzwahl-Dienste (vor allem Klingeltöne) muss detaillierte Preisinformationen enthalten. Zum einen müssen deutlich sichtbare Preisinformation in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer gegeben werden; es besteht künftig die Pflicht, den Preis ebenso lange anzuzeigen wie die Rufnummer selbst. Vor der Weitervermittlung eines Gesprächs durch einen Auskunftsdienst muss der Preis für die Dienstleistung angegeben werden. Dieselbe Pflicht besteht bei so genannten Massenverkehrsdiensten (0137er-Televoterufnummern), allerdings erst nach deren Inanspruchnahme. Künftig ist es verboten, dass Dienstleistungen über R-Gespräche abgerechnet werden; der Anrufer darf mit anderen Worten nichts an dem Gespräch verdienen. Ferner haben Verbraucherverbände das Recht zur Stellungnahme im Verfahren der Festsetzung von Preisobergrenzen durch die Bundesnetzagentur. Diverse Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen haben den Entwurf aber bereits massiv kritisiert. Ihnen geht der Zugang zu allen Informationen, sowie die Auskunftspflicht durch die Hersteller über die Produktionskette nicht weit genug. In der Tat enthält der Entwurf zahlreiche Ausnahmeregelungen. Der im Grundsatz angestrebte uneingeschränkte Informationsanspruch für Verbraucher wird im Ergebnis tatsächlich erheblich beeinträchtigt. Insgesamt werden nur unwesentlich mehr Informationsrechte eingeräumt, als im derzeit gültigen Gesetz.
Wettbewerbswidrigkeit?
Der Gesetzesentwurf enthält möglicherweise zudem wettbewerbswidrige Vergünstigungen zugunsten der Deutschen Telekom. Nach dem Änderungsentwurf sind neue Märkte, zu denen die Telekom ihr neues Netz zählt, nur dann in die Marktregulierung einzubeziehen, wenn sonst die Entwicklung eines nachhaltigen Wettbewerbs behindert wird. Die Telekom hatte für den vollständigen Ausbau ihres VDSL-Netzes eine zumindest zeitweise Befreiung von der Regulierung gefordert. Diese gewährt ihr der Entwurf. Die EU-Kommission und die Branchenverbände lehnen ihn wiederum ab: Das VSDN-Netz als solches sei kein neuer Markt, der eine Regulierungsausnahme gestatte. Es komme insoweit auf den Innovationsgrad der Produkte an. Im Falle der Telekom sei dieser nicht hoch genug. Nach Befürchtungen der Branche gelingt es der Telekom durch die Befreiung von der Regulierung möglicherweise zumindest zeitweise, ein neues Monopol aufzubauen. Nach Meinung von Kritikern läuft der Entwurf auf die einseitige Bevorzugung des marktbeherrschenden Unternehmens hinaus. Folge sei, dass Kunden der Wettbewerber mit schnellem Internet von neuen Technologien ausgeschlossen blieben. Die Telekom errichtet derzeit das VDSL-Netz mit Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit in diversen Großstädten. Im Sommer sollen erste kombinierte Pakete aus Telefon, Internet und Fernsehen via Web erhältlich sein. Die Telekom AG hat angekündigt, einen Ausbau des VDSL-Netzes und die Schaffung von Arbeitsplätzen vom Unterbleiben der Regulierung abhängig zu machen. – Es steht eine juristische Auseinandersetzung zwischen der Kommission und der Bundesrepublik Deutschland bevor, wenn der Entwurf in seiner jetzigen Form als Gesetz verabschiedet wird.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 257 vom 23. Mai 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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