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GFE Insolvenz – nirgendwo wird so viel gelogen, wie in diesem Skandal!

Die Rechtsanwälte, die sich beruflich mit der Hilfestellung für geschädigte Anleger beschäftigen, erfahren immer wieder neue Steigerungen der Absurditäten im GFE Skandal.

Die GFE ging in die Insolvenz, Beteiligte wurden verhaftet, Staatsanwaltschaften beschlagnahmten Vermögenswerte.

Die Vermittler sind aus Sicht der im Bereich tätigen Rechtsanwälte einhellig in die Haftung zu nehmen wegen fehlerhafter Vermittlung.

Das hindert aber viele Vermittler nicht, aus der Not eine Tugend zu machen und jetzt Opfer zu verhöhnen und nicht nur, dass versucht wird, die Betroffenen zu belügen und zu erklären, es handele sich nur um eine vorübergehende Störung der Geschäftstätigkeit oder um ein fehlerhaftes Handeln der Strafverfolgungsorgane, sondern es wird auch versucht, den brennenden Grill sozusagen mit Brennspiritus löschen.

Von mehreren Betroffenen haben die Rechtsanwälte erfahren, dass ihnen als geschädigte Kapitalanleger versucht wird einzureden, es habe sich ein Rettungsfonds gefunden oder es gebe die Möglichkeit die Geldanlage durch ein anderes Produkt aus der Schieflage zu befreien.

Leider ist die Wahrheit anders: In der Regel wurden die Anleger geködert Kredite aufzunehmen im Bereich von 40.000,00 EUR oder 50.000,00 EUR. Sie haben dann selbst verloren:

  • den Steuervorteil
  • die Kapitalanlage.

Ein schwacher Trost ist, dass die Vermittler haften. Diese stehen jedoch wirtschaftlich häufig nicht so da, dass sinnvolle Prozesse möglich sind. Hier gilt: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Zudem muss den Opfern geholfen werden, damit die Banken jetzt nicht reihenweise Anleger in die Insolvenz treiben.

VisdP:

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

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 Der Verfasser ist einer der Partner der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, die seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig ist und bundesweit die Interessen einzelner Anleger vertritt.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 751 vom 17. März 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich