Gerichtsgebäude / Pixabay

Gläubigerversammlung Future Business KG endet nach stundenlangen hitzigen Diskussionen mit Abbruch

Rechtspflegerin sieht sich einer Kaskade von Ablehnungsanträgen ausgesetzt –

Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin –

Dresden, 13.05.2014 – Die lang erwartete Gläubigerversammlung der Future Business KGaA (Fubus) als Muttergesellschaft der insolventen Infinus-Gruppe hat nach stundenlanger Sitzung mit Hunderten von Betroffenen kein Ergebnis gebracht. Die vom Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler aus Dresden organisierte Versammlung warf mehr Fragen auf als Antworten zu liefern.

 

Wo sind hunderte Millionen Anlegergelder hin? Das muss und wird geklärt werden

13.05.2014, 10.00 Uhr, Dresden Messegelände. Dies war Ort und Zeit der Gläubigerversammlung, zu der Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler, gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter der Infinus-Muttergesellschaft Future Business KGaA, zusammen mit dem Amtsgericht Dresden geladen hatte. Dr. Bruno Kübler gilt als Schwergewicht der Branche, trägt seit 1998 den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz am Bande) und steht einer renommierten und langeingesessenen Anwaltskanzlei vor.

Doch zum eigentlichen Beginn des Termins um 10.00 Uhr standen noch mehrere hundert Personen vor der Halle und warteten im Regen auf Einlass. Das passte, trübe Stimmung und trübes Wetter.

Die vom Amtsgericht angeordneten Sicherheitskontrollen kamen denen an internationalen Flughäfen gleich, bei denen den Teilnehmern sämtliche potentiell gefährlichen Gegenstände, wie z.B. Taschenmesser, abgenommen wurden.

Die Presse ist zu der Versammlung gar nicht erst zugelassen; Fotografieren ist verboten, sodass bereits vor Beginn der Eindruck entsteht, dass der Tag nicht viel an Transparenz und Aufklärung bringen könnte. Draußen vor der Tür werden erste Interviews mit Betroffenen und deren Rechtsanwälten geführt.

Im bereits prall gefüllten Saal gab es zu Beginn ein großes Hallo der Dresdner Messe. Viele kennen einander. Opfer und Vermittler der Geldanlage bunt gemischt. Viele Vermittler der Infinus haben selber Geld angelegt. Theorien und Spekulationen machen die Runde. Viele haben ihre Altersvorsorge verloren, man sieht viele graue Haare im Saal. Männer ab 60 Jahren als typischer Anleger. Viele Rechtsanwälte als Anlegerschützer in Anzügen.

Die Gläubigerversammlung Future Business KG – Orderschuldgläubiger beginnt erst zwei Stunden verspätet und wird turbulent werden. Es gibt Probleme an den Schaltern innerhalb des Gebäudes, weil die EDV Schwierigkeiten macht. Es soll gewählt werden und hierzu müssen Stimmkarten ausgegeben werden. Auch der Autor erhält für seine dutzenden Mandanten, die er vertreten soll, nur eine Stimmkarte. Wie soll da für die unterschiedlichen Geldanleger ggf. unterschiedlich abgestimmt werden.

Nach zwei Stunden Warten machte sich gegen 12.00 Uhr langsam Unruhe und Unmut durch Buhrufe breit. Um 12.17 Uhr wartet das Auditorium immer noch gespannt auf den Anfang der Versammlung. „Fotografieren verboten!“ heißt es dezent für diejenigen, die die allgemeine Weisung nicht mitbekommen haben.

Der Star – Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler als Insolvenzverwalter tritt auf und erstattet Bericht

Im hellen Schein der Lampen sitzt die Mannschaft rund um die Rechtspflegerin und den distinguiert wirkenden Dr. Bruno Kübler auf der Bühne. Er ist der Star des Tages, überlegen, groß und sich seiner Macht bewusst; sprachgewandt legt er los und erläutert die Lage der insolventen Infinius Gruppe

Unten gedrängt in enger Bestuhlung: betroffene Geldanleger, Makler und Vertreter, Rechtsanwälte als Anlegerschützer und hören gespannt dem Bericht des Insolvenzverwalters ab 12.30 Uhr:

Insolvenzverwalter Dr. Kübler berichtet ruhig und ausführlich. Fragen werden zu diesem Zeitpunkt durch die leitende Rechtspflegerin Frau Danko nicht zugelassen. Dr. Kübler sieht sich an diesem Tage als Randfigur, weil es sich um eine Sonderversammlung handeln würde. Er sei aber bereit zu Erläuterungen und einem Kurzbericht. Der Konzern habe sich über Nachrangdarlehen, Orderschuldverschreibungen und Genussrechte finanziert. Am 05.11.2013 fanden bei mehreren Gesellschaften der Infinus-Gruppe Durchsuchungen statt, Geschäftsunterlagen wurden beschlagnahmt. Einzelne Personen wurden inhaftiert.  Das Vermögen wurde gerichtlich arrestiert.

Bereits zehn Tage nach der Razzia kam es zur Insolvenzanmeldung. Mittlerweile hat Dr. Kübler  auch die Buchhaltungsunterlagen der Fubus KG von der Staatsanwaltschaft erhalten, die sonstigen Akten aber nicht durchgesehen, weil ca. 1400 Kartons vorliegen. Es werden nun die Unterlagen eingescannt. Danach soll erneut berichtet werden.

Dr. Kübler weiter: Der Kern des Geschäftsmodells der Fubus bestand im Kaufen und Verwerten von Lebensversicherungen.   Seit 2005  wurden Eigengeschäfte von der Fubus betrieben. Es wurden Lebensversicherungen abgeschlossen mit hohen Versicherungssummen abgeschlossen, bei denen ca. 13 Mio Euro pro Monat an Zahlungen an Versicherungen flossen.

Kassieren von Provisionen – „rote Infinus“

Die Vermittlungsprovision hierfür hat die sog. „rote Infinus“ (Infinus IKP) kassiert. 5% der gesamten Summe, gerechnet auf die nächsten 30 Jahre, seien als Vorschuss gezahlt worden. Dadurch erhielt die Infinus IKP immer frische Liquidität. Diese Gelder wurden an die Fubus weitergleitet und haben dort den bilanziellen Gewinn erhöht. Diese Geschäfte wurden schon länger von vielen als fragwürdig angesehen. Dem Ergo-Konzern etwa, welcher ebenfalls Geschäfte mit der Fubus getätigt hat, wären diese „Luftnummern“ sehr unangenehm, so Dr. Kübler. Diese Tricks ermöglichten frisches Geld durch Provisionen zu erhalten. Für die Verantwortlichen bedeutete das, dass damit wertvolle Zeit gewonnen werden konnte, um Zinsen etc zu zahlen. Dr. Kübler geht von Verlusten aus, weil er die Bilanzen korrigieren müsse, sodass auch z.B, Steuern zurückgefordert werden können. Dies werde aber noch Jahre dauern.

Weitere unmoralische Tricks – Goldsparplan

Auch die bereits bekannten Tricks um die Goldsparpläne wurden nochmals dargestellt. Hierbei wurden 12 % Provision an den österreichischen Partner gezahlt. Der österreichische Partner zahlte 11.9% an die Infinus IKP zurück, welche wiederum den Gewinn an die Fubus abführte. Dies schlug sich in der Bilanz der Fubus ebenfalls als Gewinn nieder. Für diese Manipulationen rechnet Dr. Kübler mit strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Staatsanwaltschaft hat schnell gehandelt!

Weiterhin erklärte Dr. Kübler, dass die schwierigen Rechtsfragen rund um die ausgegebenen Genussrechte geklärt werden müssen. Insbesondere der sogenannten Nachrang der Forderung. Dr. Kübler stellte eine Prognose von 20% auf. Von 1 Euro erhielte der Anleger also noch 20 Cent zurück. Es sei sehr viel Vermögen da, welches noch verwertet werden müsse. Auch der Kopf der Infinus-Gruppe, Herr Biel müsse persönlich haften und vermutlich einen zweistelligen Millionenbetrag zahlen. Insgesamt fordern die Inhaber von Orderschuldverschreibungen 667 Millionen.

Wer zählt zu den Gläubigern?

Es gibt laut Dr. Kübler 28.390 Gläubiger als Anleger. Weitere 560 Gläubiger haben 15. Mio gezahlt als Vorschuss. 120 sonstige Gläubiger sind Handwerker etc. Es gibt offenbar 7 Anleger,  die mit mehr als 1 Million beteiligt waren. Die meisten betroffenen Anleger haben aber ca. 20.000 Euro und weniger angelegt.
Es geht weiter, die nächsten Planungen werden vorgestellt: Prüfungen stehen an und die Frage soll beantwortet werden: „Wo sind die Mittel hin?“ Eine Mammutaufgabe, denn Millionen Buchungen müssen gecheckt werden. Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler kündigt erste Zahlungen für 2015 als Vorschuss an und tröstet die Anleger damit, dass 20% doch auch was sei. Diese Kurzübersicht endete um 13.15 Uhr. Allgemeine Meinung im Auditorium: Dr. Kübler ist Experte und hat die Mammutaufgabe gut im Griff; für Gefühle und Empathie sowie Trost der geprellten Geldanleger erscheint er weniger geeignet.

Und damit begannen Tumulte und lange Diskussionen, Pausen und Wortgefechte bis in Abend

Wie geht es weiter? Sondervertreter soll bestellt werden

Die Rechtspflegerin Frau Danko bedankte sich und übernimmt. Es muss jetzt nach dem Schuldverschreibungsgesetz ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden. Hierfür gilt ein spezielles Recht für Orderschuldverschreibungsgläubiger. Das Vorgehen erweist sich organisatorisch als aufwendig, da sehr kleine Tranchen herausgegeben wurden. Dann wurde das Gesetz von 1899 auch noch nach der Jahrtausendwende geändert. Die Aufgaben des gemeinsamen Vertreters sind gesetzlich geregelt. Aufpassen, mitbestimmen und Geldverteilen. Komplexe Fragen, ungläubige Gesichter unter allen Anwesenden im Saal. Man wird das Gefühl nicht los, dass die meisten Anleger die speziellen Fragen rund um das Insolvenzrecht nicht verstehen können. Frau Danko spricht vom „Opt-In“ und anderen Feinheiten.

Vereinfacht gesagt: ein Spezialgesetz fordert eine neben dem Insolvenzverwalter einen gemeinsamen Vertreter der Gläubiger. Wer soll das werden, was kostet dieser? Warum braucht man diesen überhaupt. Das sind die Kernfragen im Auditorium.

Frau Rechtspflegerin Danko führt ruhig und bestimmt durch das Verfahren. 4850 Gläubigerversammlungen sind aus juristischen Gründen notwendig. Das Stimmrecht richtet sich nach dem Nominalbetrag der Orderschuldverschreibungen.

Welche Hürden müssen genommen werden?

Schwierige EDV Fragen werden erklärt. Dann platzt die Bombe, der bekannte Rechtsanwalt Peter Mattil tritt vor und gibt leise zu bedenken, er habe nur einen Stimmzettel, aber doch hunderte Mandanten. Wie soll er denn den Wünschen der Opfer entsprechen und gesondert wählen. Das passt doch nicht, so Anlegerschützer Mattil. Man müsse doch einzelne Stimmzettel aushändigen.

Es kommt noch schlimmer: die Einladung sei fehlerhaft, weil diese vorbestimme, dass ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden müsse. Wozu Millionen verbrennen für eine solche Figur, deren Nutzen doch umstritten sei. Erster Szenenapplaus. Dr. Bruno Kübler erwiderte, dass stimme doch nicht. Rechtsanwalt Mattil kündigt Anfechtung des Beschlusses an. Rechtsanwalt Mattil erwidert, dass ein gemeinsamer Vertreter Millionen kostet und das sei doch überflüssig. Die Hauptvorwürfe zu diesem Zeitpunkt: die Einladung zur Versammlung gab die Möglichkeit einen gemeinsamen Vertreter schriftlich zu bestellen. Das sei missverständlich formuliert und hätte den Gläubiger in den Glauben gelassen, dass der Hauptbewerber Glöckner de facto schon bestellt sei. Der Herr Christian Gloeckner ist Rechtsanwalt und hat sich beworben für die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters. Er stand bereits auf der Ladung und so haben viele Gläubiger, die nicht im Saal waren, diesen bereits gewählt…. Ist er ein Freund des Herrn Insolvenzverwalter?

Erboste Fragen, Rechtsanwalt Grundig fasst nach, welche zusätzlichen Kosten durch den gesonderten Vertreter verursacht werden? Tumulte, Frau Rechtspflegerin Danko macht aber jetzt weiter. Jetzt soll es zur Abstimmung kommen.

Aufgeregte Beratungen am Tisch. Es geht weiter.

Die Rechtsanwälte lassen nicht locker – gab es Mauscheleien zwischen Dr. Bruno Kübler und dem Bewerber für das Amt des gemeinsamen Vertreters?

Rechtsanwalt Mattil nach der Pause; erneute Frage, welche Absprache es zwischen Glöckner und Dr. Kübler im Vorfeld gab. Rechtsanwalt Blaschek aus Bielefeld: Welche Vergütungsansprüche hat der gemeinsamen Vertreter? Hat Christian Glöckner viele Stimmen so auf sich gesammelt. Dr. Bruno Kübler mit zunehmend finsterere Mine. Letzte Wortmeldung, jetzt folgt Pause und diese Fragen sollen jetzt beantwortet werden.

Pause ab 14.05 bis 14.30 Uhr.

Um 14.50 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt – das Gericht und die EDV offenbar überfordert

Die Reihen haben sich gelichtet. Jetzt müssen die Abstimmungkarten neu ausgedruckt werden. Gerüchte -es könnte bis nach Mitternacht gehen. Hintergrund: die Vertreter von Gläubigern wollen getrennt abstimmen.
Dr. Bruno Kübler stellt erbost Absprachen zwischen ihm als Insolvenzverwalter und dem ersten Bewerber um das Amt des gemeinsamen Vertreters in Abrede. Er findet diese Vorwürfe abwegig und absurd. Eine Vorbestimmung durch die Formulare zur Ladung habe es nicht gegeben. Dr. Kübler selbstbewusst und unanfechtbar – so tritt er auf, so wirkt er auch auf das Auditorium. Dort sitzen aber viele, die sehr enttäuscht, die um ihr Geld bangen, die Angst haben. Rechtsanwalt Mattil rügt wieder und wieder, dass wegen der Vollmachtsformulierung der Bewerber Glöckner präjudiziert worden sei.

Wortgefechte zwischen dem Podium und Rechtsanwalt Mattil

Rechtsanwalt Mattil regt an, dass die Abstimmung wiederholt werden sollte. Mit klarer Ladung und Transparenz. Dr. Bruno Kübler unterstellt, es ginge Rechtsanwalt Mattil darum Rechtsanwaltsgebühren zu verdienen. Diese Gebühren würde der Anwalt verlieren, falls der gemeinsame Vertreter bestellt werden würde. Geht es also wieder nur um Geld, welches den Opfern zusätzlich verlustig geht. Rechtsanwalt Mattil hält dagegen, dass die Einladung falsch formliert sei. Man habe das „Ob des gemeinsamen Vertreters“ nicht offen gelassen und zudem sei Christian Glöckner vorbestimmt gewesen. Rechtsanwalt Daniel Blaschek schlägt vor, einen „Resetbutton“ zu drücken. Unter allgemeinem Szenenapplaus formuliert dieser: es sei doch ungeschickt von dem Gericht jetzt ernsthaft, wegen eine unklaren Einladung und EDV Problemen bei der Abstimmung jahrelange Anfechtungsklagen zu Lasten der Geschädigten und der Masse zu produzieren.

Es ist inzwischen Nachmittag und Frau Danko hält daran fest, die Beschlussfassung sei richtig. Das Einladungsschreiben verantwortet der Insolvenzverwalter. Mit anderen Worten: Das Gericht ist für eine missverständliche Einladung nicht verantwortlich.

Das Ausdrucken der einzelen Stimm-Karten kann ca. noch zwei Stunden dauern. Erst dann kann es losgehen mit der Abstimmung, so jetzt vom Podium.

Herr Nagel als Vertreter der Interessengemeinschaft der Fibus weist in einem emotionalen Wortbeitrag darauf hin, dass der Herr Glöckner eventuell 4 oder 5 Millionen Euro Honorar erhält, wofür? Er vertritt über 3.000 Vereinsmitglieder. Er will Masse erhalten und dass sei hier nicht in Ordnung. Ganze Familien sind ihres Vermögens beraubt. Wer bezahlt den gemeinsamen Vertreter?

Das Gericht hält durch – ein Abbruch kommt nicht in Frage – es geht weiter und weiter

Nach einer Pause tritt ruhig Rechtsanwalt Prof Reiter ans Mikrofon. Er fragt nach Interessenkollision, weil Kübler verschiedene Firmen und Personen u.a. den Haupttäter persönlich wirtschaftlich „abwickelt“. Erneute Aufforderung, der Bewerber Glöckner möge die seine Gebührenforderungen skizzieren. Erneute Aufforderung, die Tagesordnung zu ändern und die Anfechtungsklage zu vermeiden! Dann ein emotionaler Volltreffer: Tosender Applaus nach dem Vorwurf der Arroganz durch Dr. Kübler und dem Gericht.

Erboste Fragen, wie lange soll es noch gehen. Es seien doch ältere Leute im Hause. Schlechte Luft in der Dresdner Halle im wörtlichen Sinne. Maximal sei laut Gericht 24 Uhr vorgesehen.

Jetzt kippt die Stimmung endgültig. Tumult. Abbruch bis 16.30 Uhr. Rechtsprüfungen, weil Anleger nicht Stimmkarten erhalten hatten. Das betrifft die Anleger, die im Vorfeld den Glöckner bevollmächtigt hatten. Diese waren persönlich erschienen und wollten ihre Meinung ändern.

Nach einer Pause um 16.30 Uhr setzt es eine regelrechte Kaskade von Ablehnungsanträgen zu Lasten der Rechtspflegerin durch die meisten Anlegerschutzanwälte. Die Abstimmung sei aufgrund von technischen Problemen mit der EDV nicht korrekt durchzuführen. Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin am Mikrofon: er habe eine eigene Stimmkarte und einer seiner Mandanten sei persönlich anwesend im Saal und er habe eine Stimmkarte mit dem Namen Jochen Resch….., weitere Beispiele, dass das Unternehmen, welches von Dr. Kübler beauftragt worden ist, die Technik der Abstimmung zu stellen total überfordert ist.

Wieder die Argumenten: Außerdem sei die Einladung inhaltlich fehlerhaft. Diese habe rechtlich fehlerhaft vorbestimmt, dass ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden müsse. Außerdem sei ein Kandidat bevorzugt worden.

Rechtsanwalt Brambrink aus Bielefeld formuliert zusammenfassend, dass nicht nachvollziehbar sei, dass das Gericht seine schon Wochen vorher genannten Bedenken nicht beachtet habe.

Die Rechtspflegerin ordnet einen Pause an bis 18.00 Uhr zur Prüfung der Ablehnungsanträge. Soweit kommt es aber nicht; gegen 17.40 Uhr tritt der zuständige Insolvenzrichter ans Mikrofon: er schließt die Versammlung und kündigt die Prüfung der Ablehnungsanträge an. Es soll einen neuen Termin geben…..

Die Anleger ziehen erschöpft und missmutig aus dem Saal. Ein sinnloser Tag, der tausende Euros gekostet hat. Draußen scheint inzwischen die Sonne, es ist 18.30 Uhr.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1295 vom 14. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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