Recht und Gesetz

Global Consulting Group GmbH: Nachrangdarlehen als Geldanlage

BaFin untersagt der Global Consulting Group GmbH die Geschäftstätigkeit, sie muss Verträge zurückabwickeln und zurückzahlen – die Insolvenz droht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Global Consulting Group GmbH aus Bad Wildbad (Flößerstraße 4/1, 75323 Bad Wildbad) mit amtlichen Bescheid vom 24.04.2014, veröffentlicht am 09.05.2014 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft und die vereinnahmten Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Und zwar ohne großes Hin- und Her. Grund: die Genehmigung fehlt.

Die Gesellschaft hieß offenbar einige Jahre HLO Beteiligungsmanagement GmbH und war in Darmstadt, Bunsenstraße 11 ansässig. Jetzt eingetragen als Global Consulting Group GmbH beim Handelsregister Stuttgart mit der Nummer HRB 742204 verlegt. Geschäftsführer ist seit Sommer 2012 ein Versicherungsexperte namens Herbert Meier *25.06.1956 aus Bad Wildbad.

Die Ehefrau des Geschäftsführers Herbert Meier konnte telefonisch erreicht werden; sagte gegenüber Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt: „Wir als Familie haben selber Geld verloren, mein Mann (Anmerkung des Autors: Herbert Meier) ist gutgläubig und ist auf die Geschäftsführung hereingelaufen!“ Frau Meier weiter: es stehen Gerichtsverhandlungen im Herbst 2014 an.“

Firmenname bereits irreführend – Global Consulting Group GmbH

Der großartige Firmenname verstößt bereits gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit. Das Unternehmen nennt in der deutschen Übersetzung „Weltweite Beratungs Gruppe“. Das altehrwürdige Handelsgesetzbuch fordert in den §§ 18, 19 HGB sowie auch das GmbH Gesetz zu § 4: Der Name des Unternehmens sollte nicht über Art und Umfang der Geschäfte täuschen. Das beschauliche Bad Wildbad mit seinen ca. 10.500 Einwohnern gilt bisher nicht als Mittelpunkt des internationalen Beratungsgeschäfts, sondern eher als eine freundliche Stadt mit gesunder Luft und guter Lebensqualität.

Fehlerhafte Rangrücktrittsklausel – BaFin ordnet Abwicklung der Global Consulting Group GmbH an

Die Global Consulting Group GmbH aus dem baden-württembergischen Bad Wildbad hatte in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Anlegern sogenannte „Investitionsverträge“ abgeschlossen. Diese Verträge enthielten eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel, welche jedoch keine wirksame Bedingung des Rückzahlungsanspruchs für die Anleger beinhaltete.

Rangrücktritt ist brandgefährlich, weil diese Klausel die staatliche Aufsicht ausschalten soll

Die Vereinbarung einer Rangrücktrittsklausel in Verträgen mit Anlegern stellte in den letzten Jahren eine gern genommene Möglichkeit dar, einer Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu entgehen. Wer in Deutschland ein Einlagengeschäft betreiben will, bedarf nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) einer Erlaubnis der BaFin. Die Erlaubnispflicht kann umgangen werden, wenn in Verträgen mit Anlegern eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel vereinbart wird.

Diese hat massive Nachteile für die Anleger, da sie z.B. im Falle einer Insolvenz hinter die Forderungen von anderen Gläubigern zurücktreten und damit erst später finanziell befriedigt werden. Dr. Schulte, Geschädigten Vertreter vieler solcher Firmen: „Bundesweit kenne ich keinen Fall, bei dem ein Gläubiger Vorteile durch diese Rechtskonstruktion hatte.“

Im Fall der Global Consulting Group GmbH war die Rangrücktrittsklausel jedoch nicht wirksam vereinbart worden bzw. enthielt rechtliche Fehler, sodass sie nicht wirksam ist. Durch Wegfall der Wirksamkeit stellt das Geschäftskonzept der Global Consulting Group nun ein Einlagengeschäft dar, weshalb die BaFin die Abwicklung des Unternehmens angeordnet hat. Der Bescheid ist zwar noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollziehbar.

Was bedeutet die BaFin Entscheidung für die Global Consulting Group GmbH Anleger? Bekommen die betroffenen Anleger ihr Geld zurück?

Rechtsanwalt Christian M. Schulter (Dr. Schulte und sein Team) hierzu: „Die Global Consulting Group GmbH ist nun verpflichtet, sämtliche Verträge mit den Anlegern abzuwickeln und den Anlegern ihr investiertes Geld zurückzuzahlen. Aufgrund der Erfahrung aus anderen Fällen in jüngster Zeit ist zu befürchten, dass die investierten Gelder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen, sodass den betroffenen Anlegern der Global Consulting Group GmbH nicht unerhebliche Verluste drohen.“

Die Global Consulting Group GmbH Anleger sind nicht alleine. Von schmerzlichen Erfahrungen können beispielsweise auch betroffene Anleger und ihre Familien der NovoAss AG, Pecus Vermögensverwaltung mbH, BSB Captura AG, Infinus-Gruppe, SAM AG berichten. Aus jahrelanger Erfahrung mit vergleichbaren Vorgängen ist den Anlegern zu raten, sich bereits frühzeitig qualifizierte rechtliche Hilfe zu suchen, um eine Schadensbegrenzung zu erreichen. Dr. Schulte und sein Team stehen für Rückfragen und fairen Rat unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung. Anlegern, die ihr Geld bei der Global Consulting Group GmbH angelegt haben, ist daher zu raten, sich mit einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen. Der aktuelle Geschäftsführer wird sich sicher demnächst äußern; hierzu ist er gerne eingeladen.

Nicht aus dem Blick darf dabei verloren werden, dass die jetzt amtlich verbotenen Verträge möglicherweise aus einer Zeit stammen, in der Meier, Herbert nicht Geschäftsführer war. Bis 2012 leitete die Geschäfte Bankkaufmann Valerian Goedeke, geboren 1986 und nicht nur als guter Fußballer aufgefallen, sondern gerade durch das besondere Interesse der Staatsanwaltschaft an seiner Person…. Die Internetseite hlo-trading.de ist seit längerem offline. Es geht also fröhlich auf anderen Baustellen weiter.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1297 vom 19. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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