Architektur / Pixabay

Green Planet AG: Eigentumserwerb an den Bäumen war niemals möglich!

Eigentumsübertragungsansprüche aus dem Vermögen der Green Planet AG besteht nicht – Geschädigte Green Planet AG Anleger hofften auf ihre erworbenen Bäume in der Republik Costa Rica – rechtliche Voraussetzungen nicht gegeben. 

Über das Vermögen der Green Planet AG, vertreten durch den Vorstand Georgiana Wander, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts (AG) Frankfurt am Main am 09.09.2014 (Geschäftsnummer: 810 IN 884/14 G) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anleger bangen seither um das angelegte Vermögen und ihre angesparten Gelder. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team sind hier auf Seiten der Anleger tätig. Anleger konnten sich nach dem Konzept der Firma Green Planet in Costa Rica an einer Baumplantage beteiligen und Teakbäume kaufen. Insbesondere wurde den Kunden versprochen persönlich Eigentum zu erwerben. Käufer erhielten daher schmucke Urkunden.

Anleger wünschen sich nun die Bäume als Sicherheit, wenn das Geld nun weg ist – ist das möglich?

Angesichts der geringen erwartbaren Insolvenzquote stellen sich viele betroffene Anleger die Frage, ob sie nicht auch die Herausgabe der für sie erworbenen Bäume in Costa Rica verlangen können, immerhin besitzen sie über diese eine „Eigentumsurkunde“. Wie der Insolvenzverwalter der Green Planet AG, Rechtsanwalt Miguel Grosser, auf Anfrage nunmehr mitteilte, existieren zwar in Costa Rica Tochtergesellschaften der Green Planet AG, auf deren Grundstücken Bäume kultiviert wurden. Diese wurden jedoch weder an die Green Planet AG noch an die Kunden ausweislich der anwendbaren Vorschriften der Republik Costa Rica wirksam übereignet. Mit anderen Worten: die Pleitefirma hatte noch nicht einmal eigene Grundstücke.

Regelung und Recht in der Republik Costa Rica: Sicherungsrecht – Volleigentum – Baumnummern

Zwar sei es nach der Forstgesetzgebung der Republik Costa Rica grundsätzlich möglich, als Sicherheit zugunsten eines Kreditgebers kultivierte Bäume unabhängig vom Eigentum am Grundstück zur Sicherheit zu verfügen; diese Regelung ist jedoch ausschließlich auf die Bestellung von Sicherungsrechten an Bäumen im Rahmen einer Finanzierung begrenzt. Die Möglichkeit des Erwerbs von „Volleigentum“ an Bäumen im Rahmen eines Verkaufs, wie es über die Green Planet gerade erfolgte, ist nach dem Recht der Republik Costa Rica gerade nicht möglich. Zudem wurden die selbst für eine Übertragung als Sicherheit einer Kreditfinanzierung notwendigen notariellen Beurkundungen und Registereintragungen in Costa Rica zu keiner Zeit vorgenommen. Auch die in dem „Baumeigentum“ ausgewiesenen Baumnummern existierten in der Realität nicht. Der Insolvenzverwalter beruft sich auf die Regelungen des No. 25734 Minae (decreto der Republik Costa Rica).

Voraussetzungen nach dem Recht des Landes Costa Rica am Eigentumserwerb sind:

1. Sicherungsrecht für eine Finanzierung (nicht gegeben)

2. Eintragung Register

3. Notarieller Vertragsschluss

Fazit: Green Planet AG – Anleger besitzen kein Eigentumsrecht an Bäumen in der Republik Costa Rica

Eigentumsübertragungsansprüche der geprellten Kunden oder Aussonderungsansprüche aus dem Vermögen der Green Planet AG bestehen daher nicht, da kein Kunde vor Ort wirksam Eigentum erwerben konnte. Oder anders ausgedrückt: Es liegt ein umfassendes Betrugsmodell, welches nach der juristischen Konstruktion nicht funktionieren konnte, vor! Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main laufen (7550 Js 205053/13 Wi). Dazu passt auch, dass vor Ort laut Insolvenzverwalter die Zuordnung der Bäume Schwierigkeiten bereitet.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1590 vom 10. April 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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