Schufa jako ośmiornica danych / Pixabay

Infinus-Skandal – Jörg Biehl in der Insolvenz – Arrestverfügungen unzulässig?

Seit dem 03.02.2014 ist es offiziell unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar: Bereits am 01.02.2014 um 10:15 Uhr wurde Dr. Bruno Kübler zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen des Jörg Biehl bestellt. Die Angelegenheit läuft bei dem AG Dresden unter dem Az. 532 IN 204/2014.

Durch das Gericht wurde angeordnet, dass die Einzelzwangsvollstreckung eingestellt ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder des Jörg Biehl entgegenzunehmen.
Zum Hintergrund:
Biehl war Kopf der Infinus-Gruppe und persönlich haftender Gesellschafter der Future Business KGaA. Die Fubus hatte mittlerweile ebenfalls Insolvenzantrag gestellt, weswegen Biehl wohl mit einer erheblichen Haftung rechnen muss.
Bisher lebte Biehl als Firmenchef im Luxus. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat hier zwei Motorboote, einen Bentley, einen Porsche und zahlreiche werthaltige Gegenstände in Form vom Goldbarren, Uhren und auch zahlreichen Lebensversicherungen beschlagnahmt.
Was bedeutet dies für die Anleger?
Geschädigte Anleger können Ihre Forderungen nun direkt beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden. Wer jetzt noch gegen Biehl klagt, läuft die Gefahr, dass seine Klage wegen mangelnder Passivlegitimation bereits als unzulässig abgewiesen wird. Anwälte, die nach dem Insolvenzantrag Klage erhoben haben, dürften hier möglicherweise in einer Anwaltshaftung stehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Thomas Schulte und Team bewertet das vorläufige Insolvenzverfahren wie folgt:
„Ob hier ein Eigeninsolvenzantrag oder ein Fremdinsolvenzvortrag vorlag, ist nicht bekannt. In jedem Fall ist die Insolvenz ein strategisch sinnvoller Schachzug, um hier ein Wettrennen der Gläubiger zu vermeiden, die bereits damit begonnen hatten, in das Vermögen des Biehl zu vollstrecken.
Anlieger sollten jetzt erst einmal die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und das weitere Vorgehen abwarten. Wahrscheinlich wird es einfacher sein, die bestehenden Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine Klage in der Hauptsache bzw. ein Arrestverfahren sind dann nicht mehr nötig. So werden Kosten und zeitintensive Prozesse eingespart.“
Betroffene Anleger können sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintenmann und an Rechtsanwalt Christian Schulter aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin wenden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1172 vom 8. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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