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Insolvenz über Vermögen der Captura GmbH aus München beantragt

Aktuell: Die Captura GmbH meldet Insolvenz, wir helfen, bitte kontaktieren Sie uns direkt und sofort. Insolvenzgläubiger (Anleger, Vermittler) sollten nicht mehr an die Firma Captura zahlen, um Schaden zu minimieren.  Fachanwälte stehen zur Verfügung und können vermutlich schnell Auskunft erteilen. 

Wer ist die Captura GmbH?

Die Captura GmbH ist seit dem Jahr 2010 auf dem Markt tätig und hat Anlegergelder im Wege von Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen eingeworben, um so kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Immobilienprojekten zu unterstützen. Dabei wurden die Anleger damit gelockt, dass die Investitionen eine kurze Laufzeit von 180 und/oder 360 Tagen haben. Zudem war auch die Verzinsung verlockend und sollte jährlich 7,35% oder 7,95 % betragen.

Zusätzlich wurden die Anleger dadurch in Sicherheit gewogen, dass ein unabhängiger Treuhänder, die Rechtsanwälte Grasmüller & Wehner, die Mittelverwendungskontrolle ausüben. So nach Aussage der Captura GmbH kann die Veruntreuung und Unterschlagung von eingesammelten Anlegergeldern vermieden werden und die ordnungsgemäße Investition ist sichergestellt.

Große Worte. Und was sagt die Realität?

Ernüchterung macht sich breit

Die Realität sieht aber ganz anders aus. So erreichte die Anleger gerade erst vor kurzer Zeit die Mitteilung, dass die Rückzahlung der Darlehen bzw. die Zahlung der Zinsen nicht erfolgen wird und dieser Anspruch zunächst gestundet ist. Nach Aussage der Captura GmbH muss sich der Anleger damit über eine mögliche Insolvenz keine Sorgen machen. Schließlich werde alles unternommen, um den Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommen zu können.

Realität holt Anleger ein

Nunmehr hat sich die Aussage der Captura GmbH ins Gegenteil verkehrt und es wurde am 10.09.2015 ein Eigeninsolvenzantrag gestellt und am 16.09.2015 durch das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Durch den Insolvenzverwalter werden nunmehr als Vermögensgegenstände beschlagnahmt und geprüft, inwieweit eine „Sanierung“ der Captura GmbH möglich erscheint. Hierzu heißt es auf der Seite der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Beck & Partner GbR, dass für die Prüfung durchaus ein Zeitfenster von sechs bis acht Wochen erforderlich ist.

Für die Anleger geht damit das Bangen weiter, ob überhaupt verwertbares Vermögen vorhanden ist und somit die Chance besteht, wenigstens einen kleinen Teil des investierten Kapitals zurück zu erlangen.

Gerade die Anleger, welche der Captura GmbH das Kapital im Wege eines Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrückritt zur Verfügung gestellt haben, müssen befürchten mit ihren Rückzahlungs- und Zinsanspruch vollständig auszufallen. Sie stehen ganz hinten in der Gläubigerliste.

Was  ist den Anlegern in dieser Situation zu empfehlen?

Die geschädigten Anleger sollten sich kompetent durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Das Team der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB verfügt über umfassende Kompetenzen gerade auch im Bereich von Kapitalanlagen des Grauen Kapitalmarktes.

Es ist daher zu empfehlen, die Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, da oftmals aus den Erfahrungen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB heraus, die qualifizierten Rangrücktritte kritisch zu bewerten sind. Fehlerhafte qualifizierte Rangrücktritte entfalten keine Wirksamkeit, so dass der Anleger nicht hinter allen Gläubigern zurücktritt und somit seine Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen kann.

Gerne bieten wir den Nachrangdarlehensgebern eine erste kostenlose rechtliche Prüfung an. Setzen Sie sich mit uns unter der Rufnummer 030 – 715 206 70 oder über dr.schulte@dr-schulte.de in Verbindung.

 

Neue Schlagzeilen bei der BSB Captura GmbH, welche durch den Ankauf von Lebensversicherungsverträgen bekannt geworden ist. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hagen (AZ: 103 IN 149/12) vom 19.12.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt worden.

Die Gesellschaft ist nunmehr in der Liquidation. Liquidator ist kraft Gesetzes der ehemalige Geschäftsführer Hans Peter Beltz.

Betroffene Anleger und Familien haben das Nachsehen

So war zahlreichen Anlegern von ihren Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern versprochen worden, dass bei Auflösung der nicht geliebten Lebensversicherung und Verkauf dieser an die BSB Captura GmbH ein attraktiver Kaufpreis in monatlichen Raten zurückgezahlt werden würde. Doch das Versprechen wurde nicht gehalten. Zwar erhielten die Anleger in den ersten Monaten noch Auszahlungen, diese hörten jedoch bald auf. Ein riesiges Problem vor allem für die Anleger, die ihre monatlichen Raten aus dem Verkauf der Lebensversicherung auch noch in eine neue Beteiligung investieren wollten, namentlich in die IN-Genium Galvano Fonds GmbH & Co. KG, die als renditeträchtige Investition durch verschiedene Berater angepriesen wurde.

Abweisung des Insolvenzverfahrens

Betroffene Anleger und ihre Familien, die ihre Lebensversicherung an die BSB Captura GmbH veräußert haben, stehen nun vor dem Totalverlust ihrer Kapitalanlage, da die BSB Captura GmbH selbst kein Vermögen mehr zu haben scheint. Wie kann das sein? Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Eine durchaus missliche Situation, aber anders ist eine Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse nicht zu erklären. Zudem besteht leider noch für die Kunden, die sich an der IN-Genium beteiligt haben, nun weiterhin die Verpflichtung, die monatlichen Raten in den Ratensparvertrag bei der Fondsgesellschaft zu leisten.“

Welche Möglichkeiten der Hilfe gibt es?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team, der die Angelegenheit für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte bearbeitet, rät: „Es gibt hier Chancen. Betroffene Anleger sollten zunächst prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der BSB Captura GmbH gestellt werden können. Gute Chancen bestehen auch für einen Anspruch wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Damit nicht ein noch größerer Schaden für die betroffenen Anleger entsteht, ist es zwingend notwendig, dass  geprüft wird, wie die zusätzlich gezeichnete Beteiligung an der IN-Genium schnellstmöglich beendet werden kann bzw. wer für eine Falschberatung haftet. Klares und besonnenes Handeln ist hier gefragt, denn wer mag schon weiterhin Perlen vor die Säue werfen?“

Betroffenen Anlegern ist zu raten, sich an einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, der sich mit der Angelegenheit auskennt. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte vertritt deutschlandweit die Ansprüche geschädigter Kapitalanleger und hat bereits Klage vor dem Landgericht Stuttgart gegen die BSB Captura GmbH und deren Geschäftsführer Hans Peter Beltz eingereicht.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Über die Erfolge berichten die Medien:

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 935 vom 6. März 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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