Gerichtsgebäude / Pixabay

Jura ist ganz einfach! Wie gewinne ich den Prozeß? Wozu brauche ich einen Rechtsanwalt

„Jura ist ganz einfach! Wie gewinne ich den Prozeß? Wozu brauche ich einen Rechtsanwalt?“

 
Der Mandant fragt in der Regel den Rechtsanwalt: Wie gewinne ich den Prozeß? Diese Frage lässt sich leicht beantworten:
 
Falls der Betroffene im Recht ist und sein Recht beweisen kann, gewinnt er den Prozeß. Die Frage, ob jemand im Recht ist, lässt sich in ungefähr allen Verfahren einfach klären. Der Betroffene fragt einfach eine Respektsperson (Mutter, Großmutter, Stammeshäuptling, Mithäftling) nach der Meinung, wer im Recht ist.
 
Typisches Beispiel: Einem friedlichen Kneipengänger hat ein böser Schläger ohne weiteres einen Zahn ausgeschlagen. Bekommt das Opfer jetzt Schadenersatz und damit das Geld für den neuen Zahn? Natürlich! Nur in den wenigsten Fällen liegt „Mutter“ oder „Oma“ mit dem Ergebnis daneben, meist bei extrem komplizierten Rechtsfragen (wem gehört der Honig bei der Vermengung von Bienenschwärmen über Landesgrenzen hinweg o.ä.) kommt der gesunde Menschenverstand nicht sofort zu dem richtigen Ergebnis.

Warum gewinnt dann nicht jedes Opfer den Prozeß um Schadenersatz? Der Richter muß von dem Ergebnis überzeugt werden! Hier fängt die Schwierigkeit an. Nach dem deutschen Recht gilt, daß ein Anspruch bewiesen werden muß. Das Prozeßrecht gibt dem Opfer nun nur begrenzte Mittel in die Hand, um den Richter von der Richtigkeit der eigenen Position zu überzeugen, falls der Schläger leugnet: Der Augenschein, die Zeugen , der Sachverständige , die Urkunden und die Parteivernehmung . Augenschein bedeutet: der Richter schaut sich zum Beispiel den leeren Mund des Klägers an, Zeugen: Personen, die die Schlägerei gesehen haben, könnten aussagen. Urkunden sind schriftliche Hinweise, z.B. der Brief mit dem sich der Täter entschuldigt. Als Beweismittel ist die Parteivernehmung (Kläger ist Zeuge für sich selbst) im Grunde ohne größeren Belang.

In einem Prozeß um einen ausgeschlagenen Zahn ist nur der Zeugenbeweis interessant. Es gilt aber: nur wenn Zeugen verhanden sind, diese geladen werden können und auch aussagen (das richtige!) ist der Prozeß gewonnen! Warum ist das wichtig? Der Richter muß überzeugt werden, dabei ist es ohne jede Bedeutung (ohne jede Bedeutung!!!!) ob der Kläger innerlich meint, er sei doch schon aufgrund seiner korrekten Lebensführung und inneren Schönheit die Partei, die den Prozeß gewinnen muß. Hier beginnt die Schwierigkeit des Rechtsanwalts, der dem Betroffenen verdeutlichen muß, dass die Tatsache, dass der Betroffene und natürlich seine „Mutter“ meinen, er müsse den Prozeß gewinnen, das Gericht nicht interessiert. Es geht nur um die Sekunde des Schlages in das Gebiß. Ob das Opfer nun Priester ist oder Zuhälter wird nicht gewertet. Ohne einen Beweis wird der Prozeß verloren gehen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Beklagte keine Verantwortung trägt. Falls der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann, muß der Zahnlose seinen Zahnarzt selbst bezahlen. Dies geschah so vor einigen Wochen in einem Verfahren vor einem Amtsgericht in der Nähe von Berlin, in dem sich der Täter verteidigt hatte, dass das Opfer ausgerutscht sei. Sämtliche Zeugen, die von dem Opfer benannt waren, konnten oder wollten sich nicht mehr erinnern. Seine Mutter hatte der Kläger auch nicht gefragt: Der Fall spielte in einem Nachtlokal (die Damen und die Herren Freier hatten durch Zufall alle in eine andere Richtung gesehen!).

Auch Statistiken helfen vor Gericht nicht. So ist zum Beispiel bekannt, dass eine Person, die als Kraftfahrer Punkte in Flensburg hat, ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellt und dass ein Punkt schon zu einer doppelt so hohen Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalls führt. Aber selbst bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Unfall gilt: Das Unfallopfer muß erst einmal Beweis führen….

Ist das gerecht? Ja, ein Anspruch, der nicht bewiesen werden kann, existiert nicht.

Vor einer Klage muß sich der Kläger erst einmal von der eigenen Selbstgerechtigkeit lösen und versuchen zu prüfen und seinen Rechtsanwalt fragen: Können wir das Gericht überzeugen? Haben wir Beweismittel, die den Anspruch tragen. Natürlich ist das Beispiel oben nicht ganz eindeutig (es gibt noch Indizienbeweis, Strengbeweis oder z.B. Anscheinsbeweis!). Die meisten Prozesse scheitern aber nicht an extrem schwierigen Rechtsfragen oder diffizilen Beweisproblemen, sondern an ganz einfachen Fragen.
Wozu braucht man also einen Rechtsanwalt? Um einen Prozeß zu gewinnen, muß man die Rechtslage auch in leichten und schwierigen Fällen prüfen und bewerten. Die Beweise müssen gesichtet und überzeugend geordnet werden. Zudem muß der gesamte Prozeßstoff dem Richter aufbereitet werden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 389 vom 24. Juni 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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