Was leistet die als Auffanglösung konzipierte Arbeitsgemeinschaft ökologische Projekte für die Geschädigten der SAM AG?
Dr. Schulte und sein Team, die europaweit hunderte von betroffenen Anlegern des Konkurses der Swiss Asset Management Group AG(SAM AG) in der Geschädigtengemeinschaft SAM AG vertreten und über Auffanglösungen verhandeln weisen auf folgendes hin:
Die bisherigen Fristen zur Anmeldung der Forderung bei den amtlichen Schweizer Liquidatoren sind verlängert worden.

Leider droht nun wirklich ein Vermögensverlust von bis zu 95% der Anlegergelder. Verständlicherweise wollen das viele Betroffene nicht akzeptieren und einfach so hinnehmen. Die betroffenen Anleger und ihre Familien haben die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team beauftragt, in einer starken Gemeinschaft gemeinsam nicht nur Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sondern auch die Erarbeitung einer Auffanglösung vorzunehmen.
Sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sind hier für alle anderen generelle Kostenregelungen getroffen worden. Erfolgreich konnte bereits durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team ein Musterverfahren gewonnen werden.
Insbesondere werden neben der Auffanglösung auch Verfahren gegen Treuhänder, ehemalige Vorstände, beteiligte Wirtschaftsprüfer und den Schweizer Staat wegen Aufsichtsverschulden angestrebt und vorbereitet. Durch diese Verfahren sollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, um den Vermögensschaden der Opfer und ihrer Familien so gering wie möglich zu halten und nicht auf dem Rücken der betroffenen Anleger auszukämpfen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu: „Das entstandene Projekt der Auffanglösung für die Geschädigten der SAM AG liegt uns im Interesse der Anleger sehr am Herzen. Wir wollen aber nicht alles mit Krawall kaputt schlagen, sondern konstruktiv, fachlich qualifiziert und zielführend die vorhandenen Investitionen für die Anleger retten. Viele unserer Mandanten sind enttäuscht und haben große Angst um ihre noch vor kurzem sicher geglaubte Altersvorsorge, sie fühlen sich zu Recht betrogen. Alleine sind die Chancen der betroffenen Anleger und ihrer Familien oftmals gering, zusammen in einer starken Gemeinschaft kann dagegen druckvoll und zielführend agiert werden.“
Ansprechpartner Rechtsanwalt Christian M. Schulter rät betroffenen Anleger und Kunden der SAM AG auf die neue Entwicklung zu reagieren. Die neuen Fristen ermöglichen eine Chance für die Anleger, die bis jetzt noch nicht informiert waren. Diese sollten sich rechtlich durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.