Die Rechtsanwälte haben einen Erfolg gegen die Deutsche Mittelstand Investitions- und Beteiligungs GmbH (DeuMIB) erzielen können. Diese wurde mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.03.2010 (AZ. 25 O 40/10) zur Rückabwicklung einer Kapitalanlage verurteilt.
Die Gesellschaft hatte sich in dem vorliegenden Verfahren nicht zur Wehr gesetzt, sondern ein Versäumnisurteil in Kauf genommen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Vollstreckung gegen die Rechtsnachfolgerin der DeuMIB, die Venture Mittelstand GbR, erfolgreich sein wird. Alles deutet bisher darauf hin, dass die Gesellschaft sich aus dem Geschäftsleben abgemeldet hat und an einen Firmenbestatter übergeben wurde.
Bei der Vollstreckung aus einem Urteil gilt die alte Müllersweisheit: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Dieses gilt zumindest bis zu dem Zeitpunkt, in dem über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Das Rennen der Gläubiger der DeuMIB ist nunmehr in vollem Gange, bisher mit einem ungewissen Ausgang für die Anleger, die der DeuMIB im guten Glauben ihr Geld überließen.
Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.