Recht und Gesetz

Landgericht München – Vorfälligkeitsentschädigung nicht zulässig

Vorfälligkeitsentschädigung sind Zahlungen von Darlehensnehmern, die
vorzeitig einen Kredit beenden wollen. Im Grunde erhält die Bank eine
Entschädigung für einen entgangenen Gewinn.
Bei einem Verkauf einer Eigentumswohnung während der Laufzeit des für sie
aufgenommenen Darlehens muss der Verkäufer das Darlehen vorzeitig kündigen
bzw. auf den Erwerber der Wohnung übertragen. Die Banken und Sparkassen
stellen ihm dafür regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. November 2004 (XI
ZR 285/03) sind die Banken bei der Berechnung der Höhe an enge Grenzen
gebunden.
Nun hat das LG München in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (16 HK
22814/05) außerdem entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung
oftmals gar nicht zulässig ist.
Tritt der Verkäufer einer Eigentumswohnung auch sein Darlehen an den
Erwerber ab, entsteht der finanzierenden Bank nach der richtigen Auffassung
des Landgerichtes nämlich dann kein Schaden, wenn an der Zahlungsfähigkeit
des neuen Erwerbers kein Zweifel besteht. Die Forderung nach einer
Vorfälligkeitsentschädigung ist in diesen Fällen unzulässig.
Wird von dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend
gemacht, sollten daher Verbraucher genau prüfen, ob tatsächlich eine Pflicht
zur Zahlung besteht und ob auch die Höhe richtig berechnet wurde.
Gegebenenfalls sollte eine Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgen.
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend
tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und
verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet
schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die
Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes
(Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente,
Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des
Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit
Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und
Dresden.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im
Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 567 vom 14. Oktober 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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