Hinsichtlich der Rechtsprechung für fehlerhafte oder falsche Beratung seitens des Verkäufers einer Eigentumswohnung gibt es Positives zu vermelden. So hat jüngst das Landgericht Berlin (30 O 356/07) eine wichtige Entscheidung getroffen. Die GBM Grundbesitz GmbH, Hamburg hatte als Verkäuferin einer Eigentumswohnung den Erwerber falsch über die Höhe der zu erbringenden Eigenleistungen informiert. Dieser weigerte sich daraufhin, den Darlehensvertrag abzuschließen. Die Zwangsvollstreckung der GBM aufgrund des Kaufvertrages wurde von dem Gericht abgewiesen.
Die auf Verbraucherschutzfragen spezialisierte Kanzlei Dr. Schulte konnte auch die VITO City Properties in mehreren Fällen zur Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bewegen. Die Tochtergesellschaft der Gruezi Firmengruppe wollte nämlich ebenfalls aus Kaufverträgen über Eigentumswohnungen vollstrecken. Diese hatten die Mandanten von Dr. Schulte mit der BALIN GmbH, die früher als Gröhler Vermögensberatung firmierte, geschlossen und waren dabei über die notwendigen zu erbringenden Eigenleistungen fehlerhaft beraten worden, so dass sie ebenso wie in dem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall, die Unterzeichnung des Darlehensvertrages verweigerten. Die VITO verzichtet nun auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche aus den Kaufverträgen.
Gegen die Gruezi Gruppe selber sind derzeit zahlreiche von der Kanzlei Dr. Schulte betreute Verfahren anhängig, die ebenfalls die fehlerhafte Beratung von Käufern von Eigentumswohnungen diesmal durch die Firma Swiss-Kontor zum Gegenstand haben.
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der sieben Rechtsanwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger.