Architektur / Pixabay

LBB – Vergleichsangebote

In den neunziger Jahren hatte die Landesbank Berlin große Pläne und drängte mit Immobilienfonds auf den Markt. Diese Fonds hatte so gute Konditionen, daß teilweise die freien Marktanbieter von diesen Fonds verdrängt worden sind. Der Verkauf lief wegen der Steuervorteile ganz ausgezeichnet. Hinzu kam, daß das Land Berlin umfangreiche Garantien gegeben hat. Da die wirtschaftliche Misere am Immobilienmarkt die Preise hat purzeln lassen, stehen die Fonds heute teilweise schlecht dar. Das Land Berlin ist mit Klagen überhäuft worden und versucht sich nun mit Vergleichen aus der Misere zu ziehen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in ihrem Runderlass zur Einkommenssteuer vom 21.12.2005 darauf hingewiesen, dass die Rückübertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds der Immobilienbeteiligungs- und Vertriebsgesellschaft der Bankgesellschaft Berlin in der Regel nicht steuerpflichtig im Sinne eines Spekulationsgeschäftes im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz ist. Nach dieser Vorschrift, sind private Veräußerungsgeschäfte dann nicht steuerpflichtig, wenn der Haltezeitraum länger als zehn Jahre beträgt.

Nach dem Ergebnis des Runderlasses liegt bei Annahme des Vergleiches kein Spekulationsgeschäft vor, welches versteuert werden muss.
Zwischen den unterschiedlichen Verbraucherschutzverbänden und Anwälten ist allerdings umstritten, ob die Angebote des Landes Berlin zum Rückkauf maroder Fondsanteile bis zu 80 % des Kapitales sachgerecht sind oder nicht.
Mit den Angeboten versucht das Land Berlin die Fülle von Klagen, die bei dem Landgericht anhängig sind von Anlegern, die über den Verlauf ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, zu erledigen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 306 vom 9. Januar 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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