Lebensversicherungskündigung durch Treuhand – Haftungsfalle für den Rechtsanwalt

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Rechtsanwälte und Treuhänder haften Versicherungsnehmern, falls diese Lebensversicherungen von Kunden kündigen und die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen in unseriösen Produkten einbringen. Diese Vorgehensweise kann direkt in die Haftung des Rechtsanwalt führen, falls das Produkt später in der Insolvenz landet. Dann gilt: besser eine unrentable Versicherung als ein Totalverlust. Falls ein Rechtsanwalt einem Anbieter hilft landet er ggf. sogar vor dem Strafrichter. So geschehen jetzt einem jungen Kollegen, der seine Existenz verlieren kann.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1163 vom 24. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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