Oszustwo inwestycyjne na finanzexp.de / Pixabay

Lebensversicherungsvertrag oder Edelmetall-Sparplan

Welche Variante ist eine sichere Altersvorsorge? – Verbraucher und Anleger sind verunsichert durch Berichte rund um die Sicherheit und das Risiko von den Produkten Lebensversicherung und Edelmetall-Sparplan.

Den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team ist im Wege der Mandatsbearbeitung bekannt geworden, dass Kunden von Versicherungsunternehmen angesprochen werden und ihnen die Kündigung der Versicherungen nahegelegt wird. Dabei bedienen sich die Vermittler der Aussage, dass die Garantieverzinsung nicht einmal die Inflation auffängt und das Produkt Lebensversicherung zum Scheitern verurteilt ist.

Vor knapp fünf Jahren haben die Vermittler die Versicherungsprodukte noch selbst verkauft. Sie haben von den Versicherungsunternehmen ihre Provisionen erhalten und müssen jetzt auch nicht mehr befürchten, von dem Versicherungsunternehmen auf Rückzahlung der Provision in Anspruch genommen zu werden. Warum?

Nach Ablauf von 5 Jahren sind durch den Kunden bzw. Versicherungsnehmer die Abschluss- und Verwaltungskosten vollständig bezahlt. In den Abschlusskosten sind die Provisionen für die Vermittler erhalten. Wenn nunmehr diese Kosten vollständig beglichen sind, kann das Versicherungsunternehmen auch keine Rückforderungsansprüche mehr stellen. Der Vermittler hat damit für den Abschluss des Versicherungsvertrages vollständig seine Provision verdient.

Da der Versicherungsnehmer für die Abschluss- und Verwaltungskosten aufkommen muss, werden die monatlichen Versicherungsbeiträge in den ersten fünf Jahren überwiegend für die Tilgung der Abschluss- und Verwaltungskosten verwendet. Fazit ist, dass der Versicherungsnehmer in den ersten fünf Jahren noch nicht sehr viel in den Lebensversicherungsvertrag gespart hat.

Wenn nun nach knapp 5 Jahren der Vermittler kommt und rät den Versicherungsvertrag zu kündigen, verbindet er diesen Rat mit der Empfehlung in Edelmetalle zu sparen. Aber warum?

Der Vermittler hat eine Möglichkeit gefunden, an einem Kunden doppelt zu verdienen. Wie? Das erste Mal hat der Vermittler Provision für den Abschluss des Versicherungsvertrages erhalten. Diese Provision ist sicher verdient und Rückforderungen werden seitens der Versicherungsgesellschaft nicht mehr geltend gemacht. Grund hierfür ist unter anderem die seit 01.01.2008 geltende Rechtslage, wonach die Versicherungsunternehmen verpflichtet sich, die Abschluss- und Verwaltungskosten innerhalb der ersten 5 Jahre verrechnet zu haben.

Mit der Empfehlung in Edelmetalle zu sparen, verdient der Vermittler jetzt erneut. Auch für die Einrichtung eines Edelmetall-Sparplans verlangen den nach Erkenntnissen der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team verschiedene Unternehmen Einrichtungskosten. Diese liegen in der Regel bei ca. 1.500,00 Euro. Diese Einrichtungskosten werden unter anderem dazu verwendet, dem Vermittler seine Provision zu zahlen und das Lagerkonto einzurichten.

Der Vermittler muss bei seiner Empfehlung lediglich eine Hürde nehmen und zwar: Wie kann dem Kunden die Zahlung von ca. 1.500,00 Euro verkauft werden.

Das geschieht wie folgt: Der Vermittler weiß, dass der Kunde vor etwas mehr als fünf Jahren einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Das Produkt ist aber unflexibel. Der Edelmetall-Sparplan ist viel flexibler. Der Kunde hat sich an keine feste Laufzeit zu halten, kann jederzeit den Sparplan ganz oder teilweise auflösen und muss auch nicht mehr zahlen, als bei der Versicherung.

Also rät der Vermittler die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert dazu zu verwenden, die Einrichtungskosten für den Edelmetall-Sparplan zu verwenden. Bei seinem Besuch hat der Vermittler auch gleich alle Unterlagen, so unter anderem eine anwaltliche Vollmacht, dabei. Mit dieser wird ein Anwalt beauftragt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Zugleich erhält der Anwalt die Vollmacht, den Rückkaufswert auf ein Anderkonto zahlen zu lassen und diesen an das Unternehmen auszukehren, welches den Abschluss eines Edelmetall-Sparplans anbietet.

Das alles hört sich rund an, aber was ist von der Empfehlung zu halten?

Die derzeitige Lage am Finanzmarkt ist für die Versicherungsunternehmen nicht gerade förderlich, um den Kundenstamm halten zu können. Die Faszination der Edelmetalle und die Unsicherheit der Kunden bezüglich der Entwicklung des Euros werden dazu verwendet, ein zweites Mal am Kunden zu verdienen.

Edelmetalle haben Jahrhunderte überlebt und nie wirklich an Wert verloren. Geld wurde bereits oft entwertet oder durch die Einführung einer neuen Währung ausgetauscht, was ebenfalls zu einer Entwertung der vorherigen Währung führte. Insofern ist die Verunsicherung bei den Versicherungsnehmern zu verstehen und ein Teil der Überzeugungsarbeit wird hiermit vorbereitet.

Kunden und Verbraucher sollten sich diese Frage unbedingt stellen: Ist ein Edelmetall-Sparplan aber tatsächlich eine gute Alternative?

Wohl kaum. Dies sei anhand eines kurzen Beispiels dargestellt: Ein Kunde hat monatlich einen Betrag in Höhe von 25,00 Euro zur freien Verwendung. Dieser kann also für die Altersvorsorge genutzt werden. Er schließt also einen Lebensversicherungsvertrag ab und zahlt monatlich seine 25,00 Euro ein. Diese 25,00 Euro werden in der Anfangszeit, also in der Regel in den ersten 5 Jahren überwiegend dazu verwendet, die Abschluss- und Verwaltungskosten zu tilgen. Die Versicherung selbst ist eher nur mäßig bespart. Folge: Ein Rückkaufswert ist nur in sehr geringem Umfang vorhanden, wenn überhaupt. Der Kunde geht jedoch davon aus, dass der Rückkaufswert ausreichend ist, die Einrichtungskosten für den Edelmetall-Sparplan aufzubringen. Er entschließt sich zur Kündigung und zum Abschluss des Edelmetall-Sparplans.

Was der Kunde nicht weiß ist, dass er für Einrichtungskosten des neu abgeschlossenen Edelmetall-Sparplans auf jeden Fall aufkommen muss. Reicht der Rückkaufswert nicht aus bzw. ist kein Rückkaufswert vorhanden, zahlt der Kunde mit seinen monatlichen Sparbeitrag also zunächst auf die Einrichtungskosten. Bei 25,00 Euro im Monat und Einrichtungskosten in Höhe von ca. 1.500,00 Euro bedeutet dies, dass der Kunde weitere 5 Jahre zahlt, ohne einen Cent in Edelmetalle zu sparen.

Hätte der Kunde seinen Versicherungsvertrag behalten, hätte das Sparen nach 5 Jahren angefangen. Der Rückkauf der Lebensversicherung führt aber dazu, dass dieser Sparvorgang nicht mehr möglich ist. Ein neuer Sparvorgang wird aber auch nicht gestartet, da erst wieder die Einrichtungskosten getilgt werden müssen.

Ergebnis: Der Vermittler hat an einem Kunden zweimal verdient. Der Kunde zahlt schlimmstenfalls 10 Jahre lang nur auf die Abschluss- und Verwaltungskosten und erst dann würde das Sparen beginnen.

Vorsicht ist auf jeden Fall dann geboten, wenn der Kunde gleich auch eine anwaltliche Vollmacht unterzeichnen soll. Der Anwalt hat eine Aufklärungspflicht gegenüber seinem Mandanten. Diese erstreckt sich auch darauf, die Nachteile des Handels des Mandanten darzustellen. Kommt der Anwalt dieser Aufklärungspflicht nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1122 vom 2. Dezember 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest