Recht und Gesetz

Lehman Brothers ist insolvent – Inhaber von Zertifikaten schauen in die Röhre?

Die Plei­te der US-Bank Lehman Bro­thers und de­ren Aus­wir­kun­gen auf die Welt­wirt­schaft wur­den in der Pres­se be­reits hin­rei­chend dis­ku­tiert und aus­ge­wer­tet. Es stellt sich nun­mehr je­doch die Fra­ge, wie sich die Ban­ken­plei­te für den ein­ze­lnen Ka­pi­ta­lanleger aus­wirkt. Hier­bei ist be­son­ders auf das so ge­nann­te Emittentenri­si­ko hin­zu­wei­sen. Bemerkenswert ist zudem, dass sich bei den Rechtsanwälten die ersten Opfer melden.

Was ist der Hin­ter­grund des Emittentenri­si­kos?

Zahl­rei­che Zer­ti­fi­kate, die Lehman Bro­thers aus­ge­ge­ben hat, bein­hal­ten in ih­rem Em­issionsprospekt ei­nen Hin­weis zum so ge­nann­ten Emittentenri­si­ko. Die­ser besagt, dass bei der sehr un­wahr­scheinl­ichen Plei­te des Emittenten das Zer­ti­fi­kat lo­gi­scher­wei­se wert­los wird. Ein Hin­weis, den vi­ele An­le­ger si­cherl­ich bis­her nicht sehr ernst nah­men, konn­te je­doch nie­mand da­von aus­ge­hen, dass ei­nes der größ­ten Ban­kenhäuser der USA plötz­lich in die Plei­te geht.

Nun­mehr wirkt sich die­ses Emittentenri­si­ko je­doch da­hin­ge­hend aus, das sämtl­iche An­le­ger wohl auf Ih­re An­sprü­che aus den von Lehman ausgegebenen Zer­ti­fi­ka­ten ver­zich­ten müs­sen.Zahl­rei­che An­le­ger wer­den so­mit wohl in die Röh­re gu­cken müs­sen, da das Emittentenri­si­ko deutl­ich pro­spek­tiert und in den meis­ten Fäl­len wohl auch für den An­le­ger er­kenn­bar war. Glück ha­ben die An­le­ger, de­ren Zer­ti­fi­ka­te mög­li­cher­wei­se wei­tere Pros­pek­tfehler ent­hal­ten. In die­sem Fall kann zum Bei­spiel ge­gen die be­ra­ten­de Bank auch ein An­spruch aus Pros­pekthaftung oder Falsch­be­ra­tung gel­tend ge­macht wer­den. Ein in­te­res­san­ter Aus­weg für An­le­ger, da die Emittentin nun­mehr zumindest als Garant für die Einlösung von finanziellen Versprechen vom fi­nan­ziel­len Erd­bo­den vers­chwund­en ist. Die Anleger haben höchs­tens noch An­sprü­che im Rah­men ei­nes In­sol­venz­ver­fah­rens, wel­ches je­doch ei­ni­ge Jah­re Zeit und Auf­wand in An­spruch neh­men wird.

Ist der An­le­ger durch die be­ra­ten­de Bank nicht hin­rei­chend über die Risi­ken der Zer­ti­fi­ka­te auf­ge­klärt wor­den, weil zum Bei­spiel ei­ne fal­sche Ri­si­koklasse beim Ver­kauf der Zer­ti­fi­ka­te ge­wählt oder das Emittentenri­si­ko ent­we­der he­run­terge­spielt oder in der letz­ten Zeit, in der es um die Lehman Bro­thers nicht so gut stand, verh­arm­lost oder gar nicht er­klärt wurde, ist auch ei­ne Haf­tung der Bank aus Be­ra­tungs­ver­pflicht­ver­letz­ung denk­bar. Hier­zu be­darf es al­ler­dings aus­sa­ge­kräf­ti­ger Un­ter­la­gen oder Zeu­gen, die bei der Be­ra­tung mit zuge­gen waren. Soweit die Zertifikate ähnlich risikolos wie Sparbücher oder Festgeldkonten dargestellt wurden, besteht allerdings ein Anspruch auf Schadenersatz.

Fa­zit:

Der An­le­ger der nunmehr wegen der Insolvenz der Lehman Brothers seine Anlagesumme eingebüßt hat, ist so­mit nicht völ­lig rechts- und schutz­los, da ihm wei­ter­hin die beratende Bank als An­spruchs­gegn­er zur Ver­fü­gung steht. In­wie­weit An­sprü­che ge­gen die Bank sinn­voll und wert­hal­tig sind, muss je­doch durch ei­nen auf das Kap­i­ta­lan­lage­recht spe­zia­lisierten Rechts­an­walt ge­prüft wer­den.

Tin­te­mann

Rechts­an­walt

23.09.2008

Änderungen und Ergänzungen durch Dr. Schulte, Rechtsanwalt, 29.09.2008

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Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 546 vom 29. September 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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