Die Pleite der US-Bank Lehman Brothers und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft wurden in der Presse bereits hinreichend diskutiert und ausgewertet. Es stellt sich nunmehr jedoch die Frage, wie sich die Bankenpleite für den einzelnen Kapitalanleger auswirkt. Hierbei ist besonders auf das so genannte Emittentenrisiko hinzuweisen. Bemerkenswert ist zudem, dass sich bei den Rechtsanwälten die ersten Opfer melden.
Was ist der Hintergrund des Emittentenrisikos?
Zahlreiche Zertifikate, die Lehman Brothers ausgegeben hat, beinhalten in ihrem Emissionsprospekt einen Hinweis zum so genannten Emittentenrisiko. Dieser besagt, dass bei der sehr unwahrscheinlichen Pleite des Emittenten das Zertifikat logischerweise wertlos wird. Ein Hinweis, den viele Anleger sicherlich bisher nicht sehr ernst nahmen, konnte jedoch niemand davon ausgehen, dass eines der größten Bankenhäuser der USA plötzlich in die Pleite geht.
Nunmehr wirkt sich dieses Emittentenrisiko jedoch dahingehend aus, das sämtliche Anleger wohl auf Ihre Ansprüche aus den von Lehman ausgegebenen Zertifikaten verzichten müssen.Zahlreiche Anleger werden somit wohl in die Röhre gucken müssen, da das Emittentenrisiko deutlich prospektiert und in den meisten Fällen wohl auch für den Anleger erkennbar war. Glück haben die Anleger, deren Zertifikate möglicherweise weitere Prospektfehler enthalten. In diesem Fall kann zum Beispiel gegen die beratende Bank auch ein Anspruch aus Prospekthaftung oder Falschberatung geltend gemacht werden. Ein interessanter Ausweg für Anleger, da die Emittentin nunmehr zumindest als Garant für die Einlösung von finanziellen Versprechen vom finanziellen Erdboden verschwunden ist. Die Anleger haben höchstens noch Ansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, welches jedoch einige Jahre Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen wird.
Ist der Anleger durch die beratende Bank nicht hinreichend über die Risiken der Zertifikate aufgeklärt worden, weil zum Beispiel eine falsche Risikoklasse beim Verkauf der Zertifikate gewählt oder das Emittentenrisiko entweder heruntergespielt oder in der letzten Zeit, in der es um die Lehman Brothers nicht so gut stand, verharmlost oder gar nicht erklärt wurde, ist auch eine Haftung der Bank aus Beratungsverpflichtverletzung denkbar. Hierzu bedarf es allerdings aussagekräftiger Unterlagen oder Zeugen, die bei der Beratung mit zugegen waren. Soweit die Zertifikate ähnlich risikolos wie Sparbücher oder Festgeldkonten dargestellt wurden, besteht allerdings ein Anspruch auf Schadenersatz.
Fazit:
Der Anleger der nunmehr wegen der Insolvenz der Lehman Brothers seine Anlagesumme eingebüßt hat, ist somit nicht völlig rechts- und schutzlos, da ihm weiterhin die beratende Bank als Anspruchsgegner zur Verfügung steht. Inwieweit Ansprüche gegen die Bank sinnvoll und werthaltig sind, muss jedoch durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.
Tintemann
Rechtsanwalt
23.09.2008
Änderungen und Ergänzungen durch Dr. Schulte, Rechtsanwalt, 29.09.2008
Kontakt:
Telefon: (030) 71520670, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de
Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)
e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.