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Magazin „Der Spiegel“ berichtet über GFE Skandal – Dr. Schulte und sein Team im Interview

Berlin, 16. Mai 2011
Bereits zum Jahreswechsel 2010/2011 gingen Nachrichten zur Pleite der GFE Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH (GFE) aus Nürnberg und zu den umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs durch die Presse. Das Interesse an dieser Entwicklung ist jedoch ungebrochen.
So meldete sich jetzt das Magazin „Der Spiegel“ und berichtet unter anderem über die Machenschaften der GFE und ihrer Vermittler, sowie über die zahlreichen Anleger, die teilweise ihre gesamte Altersvorsorge mit dem angepriesenen Kauf eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) verloren haben.
Bereits bevor die ersten Nachrichten von dem Zusammenbruch der GFE und den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft bekannt wurden, hatte die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ihre Einschätzung zu der Anlageidee im Internet bekannt gemacht, um Anleger zu warnen. Hierbei kamen die Rechtsanwälte zu dem Ergebnis, dass das propagierte Konzept der GFE mit einer garantierten Pachtzahlung für die nächsten Jahre wirtschaftlich nicht einzuhalten sei.
Die versprochenen festen Zahlungen waren aber wohl derart „verführerisch“, dass viele den Anpreisungen der GFE und deren Vermittler erlagen und etwaige Bedenken schnell beiseite schoben.
Nachdem nun das Netzwerk der GFE-Unternehmensgruppe mit Gesellschaften in Deutschland und der Schweiz durch die Insolvenz der GFE Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH zerbrochen zu sein scheint und die abgeschlossenen Pachtverträge somit nicht mehr zu den gewünschten monatlichen Zahlungen führen werden, stehen viele vor einem finanziellen Scherbenhaufen.
Der Umstand, dass dies nun auch die Medien beschäftigt, zeigt, dass es sich hierbei um einen Skandal handelt, der eine große Anzahl von Anlegern aus ganz Deutschland betrifft. Zur Aufklärung haben die Rechtsanwälte maßgeblich mit beigetragen.
Aufgrund des undurchsichtigen Firmengeflechts der GFE, des laufenden Insolvenzverfahrens sowie den zahlreichen Beteiligten ist den Betroffenen zu raten, ihren Fall individuell durch einen mit diesem Thema vertrauten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um zu ermitteln, ob und von wem die investierten Gelder möglicherweise zurückzuerhalten sind.

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 773 vom 17. Mai 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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