Architektur / Pixabay

Momenta Grundbesitz GmbH in Schönwalde-Glien – Mögliche Ansprüche von Immobilienkäufern gefährdet?

Die Momenta Grundbesitz GmbH aus Schönwalde-Glien hat an viele hoffnungsvolle Kapitalanleger Immobilien verkauft. Beraten wurden die Erwerber von verschiedenen sogenannten Vertrieben, welche die wirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile in den Vordergrund stellten.

Wer möchte denn nicht die steuerlichen Vorteile oder dem Versprechen der  Altersvorsorge durch eine ertragreiche Immobilie nutzen und Glauben schenken? Das Land ist im Aufschwung, auch die zu erwartenden Mieteinnahmen werden zur Erzielung von hohen Renditen beitragen und das Risiko ist doch durch die Mieteinnahmen auch sehr überschaubar. Erkennen Sie sich wieder? 

Wunschdenken und Realität?

Viele Erwerber von solchen Immobilien berichten Rechtsanwälten, dass sich aus ihrer Sicht die Versprechungen und Kalkulationen der Vermittler als völlig unrealistisch darstellen. Nun machen sie Ansprüche auf Schadenersatz oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend weil sie sich geschädigt fühlen. Sie hatten gegen die Initiatoren, die Vermittler, Berater oder auch die finanzierende Bank geklagt, damit sie sich zumindest von ihrem Schuldenberg befreien konnten.

Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen

Seit sich herausstellte, dass sich diese Immobilienanlagen für die betroffenen Anleger zu einem herben Verlustgeschäft entwickelt haben, wurde auch in der Rechtsprechung versucht einen Ausweg aus diesem Dilemma zu eröffnen. Herauskristallisiert hat sich dabei, dass der entstandene Schaden nicht nur alleine von den betroffenen Anlegern zu tragen sei, sondern auch die zur Verantwortung gezogen werden sollten, die zum Abschluss der Kapitalanlage beigetragen haben. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ermöglicht es, neben den direkt beraten habenden Vertriebsfirmen auch direkt die Verkäuferseite in Anspruch zu nehmen. Dies kann ein Rettungsanker für die Betroffenen sein, weil die Beraterfirmen meist schon nicht mehr existieren oder insolvent sind, wenn Ansprüche letztendlich geltend gemacht werden.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat mit seinem Team bereits eine Vielzahl von geschädigten Käufern von fehlgeschlagenen Immobilienanlagen, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Schrottimmobilien“ genannt werden erfolgreich vertreten und zahlreiche rechtskräftige Urteile auf Rückabwicklung und Schadenersatz gegen verschiedenste Bauträger erwirkt. Er berichtet aus seinen Erfahrungen nunmehr folgendes: „Sich geschädigt fühlende Immobilienkäufer der Momenta Grundbesitz GmbH machen sich zunehmend Sorge ob Ansprüche gegen das Unternehmen durchsetzbar sein können. Oft wird erst nach Jahren ein Anwalt um Rat gebeten oder es wird in dem Glauben, dass man sowieso nichts machen könne erst einmal darauf vertraut, dass etwaige Verluste sich in Grenzen halten.“

Prüfe wer sich bindet!

Wenn man das vorher doch bedacht hätte, hätte eine schnellere Reaktion stattgefunden, anstatt auf Besserung zu Vertrauen.  Aber dass, so Rechtsanwalt Dr. Schulte, kann letztlich dazu führen, dass tatsächlich vorhandene Ansprüche nicht mehr wirksam durchzusetzen sind. „Es kommt entscheidend darauf an, dass man sich rechtzeitig informiert und auf seinen gesunden Menschenverstand bzw. das Bauchgefühl hört. Meist spürt man instinktiv, dass etwas nicht stimmen kann. Wenn dann auch noch der Berater nicht mehr erreichbar ist oder die Verkäuferfirma nicht den versprochenen Service liefert, dann sollten die Warnleuchten anfangen zu blinken.“

Anlegerschutz wahrnehmen

Die Momenta Grundbesitz ist bei den Rechtsanwälten schon des Öfteren als Verkäuferin von Kapitalanlage-Immobilien aufgefallen, deren Käufer unzufrieden sind. „Wir haben für unsere Mandanten bereits Ansprüche gegenüber der Momenta Grundbesitz GmbH auf Schadenersatz und Rückabwicklung geltend gemacht. Allerdings berichten unsere Mandanten, dass es vielfach zum Kontaktabbruch mit den damaligen Beratern oder der Momenta Grundbesitz gekommen sei.

Anleger, die sich geschädigt fühlen, sollten deshalb einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und Ansprüche prüfen lassen um einer möglichen Verjährung zuvorzukommen.  Wichtig ist, dass aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt werden muss und dafür ist es zwingend notwendig, dass die betroffenen Anleger und Verbraucher unterstützt werden und die Verantwortlichen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Für die Zukunft besteht Handlungsbedarf auch hinsichtlich einer Verfahrensbeschleunigung von den bundesdeutschen Gerichten „, sagt Rechtsanwalt Dr. Schulte, Seniorpartner der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 985 vom 13. Juni 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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