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Neues Stalking-Gesetz – Schnellere Hilfe

 Das neue Stalking-Gesetz:

Schnellere Hilfe für Opfer und hohe Strafen für Täter
Stalking. Ein Begriff den in der heutigen Zeit jeder kennt. Er kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „anpirschen“ oder „heranschleichen“. Diese zwei scheinbar harmlosen Wörter können für die Opfer zum Alptraum werden. Stalker stellen einem Menschen wiederholt nach, belästigen ihn und bedrohen dessen psychische oder auch physische Unversehrtheit.

Nach langwierigen Diskussionen stimmte nach dem Bundestag am 16.2.2007 endlich auch der Bundesrat einem Anti-Stalking-Gesetz zu. Mit dem neuen Straftatbestand Nachstellung, der in § 238 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, kann Stalkingopfern von nun an schneller und besser geholfen werden: wer einem anderen Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine Nähe sucht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Darunter fällt der Versuch einer Kontaktaufnahme über Telekommunikations- oder sonstige Mittel und über Dritte, die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für das Opfer, Bedrohung des Opfers oder ihm nahe stehender Personen und jede Handlung die die Lebensgestaltung eines Anderen schwerwiegend beeinträchtigt. Führt eine Tat des Stalkers zu Körperverletzung oder Tod, kann die Haftstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.
Bisher war das Strafrecht nur anwendbar, wenn es bereits zu einer Straftat, wie Beleidigung oder Körperverletzung, gekommen war. Es gibt zwar bereits seit 2002 ein Gewaltschutzgesetz, durch das der Täter veranlasst werden kann, sich von seinem Opfer fernzuhalten, doch durch den § 238 StGB können die Behörden jetzt einschreiten, wenn es noch nicht zu einer Körperverletzung oder schlimmeren Schäden gekommen ist. Außerdem kann der Täter schon vor der Hauptverhandlung verhaftet werden, wenn die Annahme besteht, dass er sein Opfer erheblich gefährdet.
Stimmen, die sich gegen das neue Gesetz aussprachen, argumentierten damit, dass sich nicht objektiv feststellen ließe, ob eine Person ernsthaft gefährdet sei. Man müsse vielmehr dem subjektiven Empfinden des Geschädigten trauen. Ohne eine gesetzliche Grundlage waren Anwälte und Gerichte machtlos. Die Bedenken, dass die Pressefreiheit durch das neue Gesetz gefährdet werden könne, wies das Bundesministerium der Justiz zurück. Bei der Einhaltung der Regeln bestünde keine Gefahr, dass Mitarbeiter der Presse als Stalker verurteilt werden würden. Die Ernsthaftigkeit und die Tragweite des Problems gelangten erst nach und nach in das Bewusstsein der Menschen. Dass die Nachstellungen nicht nur zu psychischen Schäden, sondern zum Tod der Opfer führen können, ist sicher Beweis genug für die Notwendigkeit eines Gesetzes.
Die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer „Der Weiße Ring“ setzt sich dafür ein, dass Stalkingopfern auch nach der Verurteilung der Täter geholfen wird. Sie führten von 2002-2005 gemeinsam mit der Technischen Universität Darmstadt eine Studie zum Thema Stalking durch. Etwa jeder zehnte wird in seinem Leben einmal Opfer dieser Art von Nachstellung. Um Betroffenen zu helfen, will „Der Weiße Ring“ das Betreuungsangebot weiter ausbauen. Die Organisation bietet persönliche und psychologische Betreuung nach der Straftat und vermittelt Hilfe von anderen Organisationen.
Nähere Informationen gibt es unter www.weisser-ring.de .

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 160 vom 19. März 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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