Recht und Gesetz

Rechtliche Situation rund um Schiffsfonds – Was ist zu tun?

Der Beitrag beschäftigt sich mit Schiffsfonds. Dr. Schulte und sein Team stellen als Erstes die Definition und Grundkonzeption geschlossener Fonds in den Berliner Räumlichkeiten, dar. Im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung der Juristen und Rechtsexperten werden  der schematische Verlauf des Kapitalrückflusses bei geschlossenen Fonds, die allgemeinen Chancen und Risiken geschlossener Fonds, der Schiffsfonds, die Marktsituation, die Frage, wie ein Schiffsfonds speziell funktioniert und welche Möglichkeiten bestehen, in der Krise vorzugehen, diskutiert.

Geschlossene Fonds sind eine unternehmerische Beteiligung an einem Investitionsobjekt. In der Regel wird ein solches Investitionsobjekt, wie z. B. ein Schiff (hier gibt es Unterschiede Tanker, Trockenschiff, etc …) oder eine Windkraftanlage, von einer Ingenieurgesellschaft konzeptioniert und von einer Kapitalsammelstelle dann wirtschaftlich verwertet. Hintergrund ist, dass der Anleger sich während der Zeichnungsphase mit einer vergleichsweise kleinen Investitionssumme in Bezug auf das gesamte Investitionsvolumen bei einem vorher klar definierten Investitionsprojekt beteiligen kann. Durch die Bündelung der Kapitalanlagen vieler Anleger wird diese Vorgehensweise möglich. Wenn die Zeichnungssumme beendet ist und der Fonds geschlossen wird, steht der Kreis der Anleger fest.

Geschlossener Fonds: Gesellschaftliche Gründung und Rechtsform – nicht nur „Seemannsgarn“

Ein geschlossener Fonds wird i. d. R. von einer Gesellschaft aufgelegt, der für die organisatorische Abwicklung zuständig ist. Dazu gehören die Auswahl der Fondsprojekte, die Eigenkapital- und Fremdkapitalbeschaffung, die Betreuung des laufenden Betriebes sowie die gesellschaftliche Gründung des Fonds. Bei der Rechtsform gibt es viele verschiedene Möglichkeiten.

Rechtsanwalt Thomas Nintemann erläutert allgemein die Entstehungsgeschichte der Schiffsfonds: „Der Schiffsfonds, gesellschaftsrechtlich üblich korporiert in einer GmbH & Co. KG. Dieser wurde erstmalig vom früheren Aschendorfer (ehemalige Kreisstadt an der Ems) Kapitän und Reeder, Gerd Schepers, mit Unterstützung von Enno Poets, ehemals Direktor der Commerzbank Emden-Leer (Ostfriesland) aufgelegt. Erfolg und Macht führen dazu, dass danach kolportiert wird, wie als ein „Mitglied der Ostfriesen-Mafia“. Beide „Schiffsfondserfinder“ sind dadurch richtig reich geworden. Der Aschendorfer Gerd Schepers, zudem Gründer einer der größten Crewingagenturen weltweit, der Marlow Navigation, und gern gesehener Auftraggeber bei der Meyer-Werft (Papenburg an der Ems) hat in deren Krisenzeiten im Schiffsbau Anfang der Achtziger tatkräftig zur Seite gestanden.“

Gesellschaftsform bei Tankern unterscheidet sich zu Trockenschiffen

Bei Tankern gibt es ein „Tanker Management Self Assessment“ (kurz: TMSA-) System, zu dem unter anderem eine Software zur Wartungsplanung gehört, anhand derer die Dokumentation der Schiffspflege genau abgelesen werden kann. Sollte ein solches System an Bord nicht implementiert sein, so ist wahrscheinlich, dass der betreffende Tanker, obwohl vollständig klassifiziert keine Bestätigung der großen Ölgesellschaften bekommt. Zu bekannten Klassifikationsgesellschaften zählen beispielsweise DeNorske Veritas-Germanischer Lloyd, Lloyd’s Register, Bureau Veritas , sie sind bei Schiffen so etwas wie der TÜV bei Kraftfahrzeugen, deren Aufgabe es ist, die jeweiligen Schiffe technisch einzuschätzen. Wer keine Bestätigung der großen Ölgesellschaften bekommt wird schon deswegen nicht deren Terminals anlaufen, mithin keine Ladung laden bzw. löschen können. Somit besteht bei Tankern im Schiffsmanagement ein System, das jegliche Fahrlässigkeit dokumentiert und mithin zumindest die Fahrlässigkeit der Geschäftsführung in schiffstechnischer und -kommerzieller Hinsicht beweist, wofür diese sodann den Kommanditisten haften müsste.

Trockenschiff ohne TMSA-System

Ein solches System gibt es auf Trockenschiffen (so) nicht. Von daher sind die Regelungen des Gesellschaftsvertrages über die Aufgaben der Geschäftsführung entscheidend. Jedes Handelsschiff muss ein International Safety Management (ISM)-Handbuch an Bord haben, aus dem, was die Wartung der Maschinenanlagen betrifft, sich Vieles ersehen lässt, was an Wartungsarbeiten auf dem Schiff ausgeführt worden ist. Darüber hinaus muss sich die Geschäftsführung fragen lassen, ob sie auf eine Stammcrew (insbesondere die Offiziere, von denen Kapitän und der Leiter der Maschinenanlage, sind stets dieselben) hingewirkt hat. Schließlich gilt es die kommerzielle Beschäftigung des Schiffes zu prüfen, ob es in Zeit- oder auf Reisecharter zu angemessenen Terms unterwegs gewesen und wie es dafür positioniert worden ist.

Erfahrungsgemäß passieren die meisten Fehler in der Budgetierung. Nicht vorhanden ist oftmals eine Einnahmen- und Ausgabenplanung für den Schiffsbetrieb. Weiterhin entsteht ein großes Defizit in der Unterlassung von Information(en) für die/ der Anleger, scil. Kommanditisten. Beispielsweise Havarien, die zu kostenintensiven Reparaturen führen: keine, obwohl zwingend notwendige Wartung, die schon bei einem neuen Schiff mit malen, gegebenenfalls zuvor Rost kloppen anfängt; wird in Zeiten von schlechten Charterraten gar unterlassen, das Schiff mithin aus der Substanz gefahren.

Reedereien in Familienbesitz – Sohn folgt auf Vater

Das System Familiengenerationsfolge hat viele Jahrhunderte einen sehr guten Dienst geleistet. Aber bei dem hart umkämpften Markt der Schifffahrt wird weitaus für ein Unternehmensüberleben noch mehr abverlangt. Bei familienbasierenden Reedereien kommt es leider nicht selten vor, dass Töchterfrauen und Söhne Männer, obwohl bei Einstieg in das Schifffahrtsunternehmen sogleich in die Geschäftsführung implementiert, nicht für ihre damit übernommene(n) Verantwortung(en) hinreichend qualifiziert sind. Zuweilen sind die Kinder der Gründergeneration überhaupt nicht qualifiziert, haben also nicht einmal einen Abschluss als Büro- oder gar als Schifffahrtskaufmann, meinen aber sehr wohl die Geschäftsführung ordentlich ausführen zu können. Dies führt regelmäßig dazu, dass Beratungskosten von extern unverhältnismäßig, insbesondere wenn dadurch noch Jobs von (entferntere) Familienangehörige finanziert werden. Von Compliance-Gesichtspunkten vor dem Hintergrund der BASEL III-Regelungen ganz zu schweigen.

Fazit: Anleger von Schiffsfonds sollten sich ihre Anlage anschauen, prüfen und Gefühle sammeln
Betroffene Schiffsfondsanleger bangen um ihr hart verdientes Geld und sehen sich oftmals dem Totalverlust ihre Kapitalanlage ausgesetzt. Auf dem Papier kann ein Schiffsfonds sich prächtig und mit Hochglanz Charakter für eine sichere Anlage präsentieren und bietet dem betroffenen Anleger Sicherheit und das Gefühl von frischer Brise der großen weiten Welt. Die Juristen sind sich einig, bevor investiert wird, erst einmal den „Pott“ anschauen, Gefühle sammeln und dann entscheiden.

 

Dla naszych międzynarodowych klientów istotne informacje w języku polskim:

Spotkanie edukacyjna prawników i ekspertów prawnych dotyczące funduszy statków. Omówiony został schemat przebiegu przepływu kapitału w zamkniętych funduszach, ogólne ryzyko i korzyści z funduszy zamkniętych, fundusze statków, sytuacja na rynku kapitałowym.

 

For our international clients essential information of the press release in English:

Educational meeting between lawyers and legal experts for the funding of ships. Discussed is a flow diagram of the movement of capital in closed funds, the overall risks and benefits of closed-end funds, funds of ships and the situation on the capital market.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1473 vom 16. Dezember 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest