Recht und Gesetz

Results Securities Inc./ Bundesaufsichtsamt für Finanzen greift ein.

Der Results Securities Inc. wurde jetzt vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin in Bonn untersagt, Anlagevermittlung und die Finanzportfolioverwaltung vorzunehmen und sich an Personen und Firmen in Deutschland zu wenden. Für diese Unternehmen gelten in Deutschland strenge Vorschriften des Kreditwesengesetz (§§ 32, 33 Kreditwesengesetz). Unter anderem muss eine Genehmigung eingeholt werden, das Unternehmen muss fachkundig geleitet werden und zugleich muss ein Sicherheitsbetrag nachgewiesen werden.

 
Das Unternehmen Results Securities Inc. warb unter anderem auch von Geschädigten, die unter anderem auch von dem Autor vertreten werden, Gelder ein, um die nach einem äußerst unklaren System auf dem amerikanischen Kapitalmarkt anzulegen. Durch hohe Renditeversprechen und wohlklingende englische Fachausdrücke ließen sich einige Kapitalanleger überzeugen, ihre Gelder dem Unternehmen anzuvertrauen. Unternehmenssitz war nach Angabe des Briefkopfes New York, USA. Auffällig war in den letzten Monaten, dass die Verantwortlichen kaum noch zu erreichen waren, es meldete sich immer eine Hotline, offenbar ein deutsches Telekommunikationsunternehmen. Die Verantwortlichen versuchten die misstrauisch gewordenen Anleger durch, vor orthographischen  und inhaltlichen Mängeln strotzenden Informationsschreiben zu beruhigen und Zeit zu gewinnen.
 
Gegen Hauptverantwortliche ermittelt offenbar die Staatsanwaltschaft Düsseldorf seit geraumer Zeit. Es dürfte ein Schaden von mehreren Millionen Euro vorliegen. Die Results Securities Inc. hat es insbesondere auf das betuchtere Publikum abgesehen und hatte schlussendlich Aktien verkauft, die im Grunde wertlos waren. Inzwischen ist durch den Unterzeichner eine Wirtschaftsdetektei eingeschaltet worden, die in den Vereinigten Staaten vor Ort Recherchen vornimmt. Ziel ist es, einen möglichst hohen Betrag der angelegten Gelder zu sichern.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 430 vom 22. Januar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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