SAM Management AG – Update für die Betroffenen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Architektur / Pixabay

Im Frühjahr 2015 ist die Lage der betroffenen Kunden, die oftmals Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen an die SAM Management AG (Schweiz) verkauft hatten und nun um die Rückerstattung ihres Kapitals kämpfen, wie folgt:

Haftung der ehemals Verantwortlichen

Die rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verantwortlichen konnten in zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle (Vorinstanz Landgericht Lüneburg) und dem Oberlandesgericht Brandenburg (Vorinstanz Landgericht Frankfurt / Oder) zugunsten der Darlehensgeber geklärt werden. Zudem liegen nunmehr Beschlüsse von dem Oberlandesgericht Nürnberg und dem Berliner Kammergericht vor, die Verantwortliche ebenfalls in der Haftung sehen. Des Weiteren liegen aber auch Entscheidungen vor, die je nach Vertragstyp keine Haftung der Verantwortlichen sehen.

Der ehemalige Verwaltungsrat Michael Oberle hat seine Unterstützung in der Anspruchsdurchsetzung gegenüber sonstigen Dritten zugesagt und im Übrigen umfangreiche Unterlagen und Zuarbeiten geleistet, um den Schaden zu minimieren. Zudem hat er innerhalb der bereits laufenden Gerichtsverfahren Vergleiche angeboten. Die Vergleiche und gerichtlichen Verfahren befinden sich jetzt in der Abwicklung.

Aufgrund der teilweise ungewissen Ausgänge der Verfahren und dem damit verbundenen, nicht absehbaren Zeithorizont ist eine Lösung über einen aussergerichtlichen Vergleich sicherlich ein vernünftiges Ansinnen. 

Die Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte mbB hat zugleich sonstige Personen und Firmen aufgefordert, durch eigene Anstrengungen eine Schadensminimierung vorzunehmen.

Liquidationserlös aus der Schweiz minimal

Seitens der Schweizer Liquidatoren Baur und Hürlimann heißt es in den Benachrichtigungen, dass der Liquidationserlös aus der Abwicklung der Gesellschaft sehr gering sein wird. Es ist daher wahrscheinlich auf Seiten der Anleger mit einem Totalausfall in Richtung Schweiz zu rechnen. 

Die Ursache hierin liegt in dem Verkauf der Assets der SAM AG zu einem nicht nachvollziehbaren Preis von nur insgesamt 360.000,– € . Hier ist sicher noch weiter aufzuklären. 

SAM AG führt weiter Prozesse in der Schweiz gegen die Schließungsverfügung

Die rechtlichen Auseinandersetzungen in der Schweiz gehen weiter. Gegen die Abwicklungsverfügung durch die schweizerische Finanzaufsicht „FINMA“ hatsich die Sam Management AG zur Wehr gesetzt. Mit wackeliger Begründung entschied am 24. September 2014 das Schweizer Bundesverwaltungsgericht, die FINMA habe den Gesellschaften zu Recht ihr Geschäftsmodell verboten und deren Liquidation angeordnet.  Eine von Michael Oberle hiergegen beim Schweizerischen Bundesgericht eingelegte Beschwerde läuft noch und stellt die letzte Instanz in dieser Sache dar.

Die SAM Management AG selbst hat gegen ihre Auflösung keine Rechtsmittel eingelegt, so dass insoweit die Verfügung der FINMA rechtskräftig ist. Jedoch hat der frühere Verwaltungsrat Herr Oberle gegen die Konkurseröffnung der SAM AG vom 22.02.2012 Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel einer bestmöglichen Befriedigung der Anleger. Das Beschwerdeverfahren läuft noch.

Haftung der Vertriebsdirektoren, des Vertriebes und Beitrag des Vertriebes zur Schadensminimierung

Teilweise haben sich Beteiligte aus dem Vertrieb des später von der FINMA verbotenen Produktes bereiterklärt, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um die Interessen der Anleger zu bündeln.

Hier ist beispielhaft das Engagement des Vertriebsunternehmens Conversio Aidlingen GmbH unter Leitung des Geschäftsführers Gerd Dörrscheidt zu nennen, der die Interessen der Beteiligten und des Vertriebes in Einklang bringt. Mit diesem Unternehmen besteht guter Kontakt, insbesondere auch wegen Vergleichen zugunsten der Anleger. Die Conversio Aidlingen bietet den betroffenen Vermittlern eine Vergleichsvereinbarung an, die diese mit den ehemaligen SAM-Kunden schließen können. Dieses Vorgehen wird durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB unterstützt und einzelne hier eingehende Vergleichsvorschläge werden geprüft. Kunden können dann im Einzelfall kleine Summen zur Wiedergutmachung des Schadens realisieren, ohne lange Prozesse führen oder ihren Vermittler in Anspruch nehmen zu müssen.

Diskussionen und Vergleichsvorschläge mit dem Zielinvestment der FG-Gruppe in Regensburg

Die FG-Gruppe Regensburg war ein wesentliches Zielinvestment der SAM Management AG. Die Regensburger Gesellschaft hatte ursprünglich geplant, mit der SAM Management AG groß in das Geothermie-Geschäft einzusteigen. Vertragspartner war die zum damaligen Zeitpunkt durch die Herren Florian Fritsch und Wolfgang Hageleit geleitete FG-Gruppe, die nunmehr von Herrn Wolfgang Hageleit maßgeblich geleitet wird. Auch hier lichtet sich, nach Streitigkeiten innerhalb des Unternehmens über die Frage der verzögerten technischen Umsetzung, der Nebel und es werden Verhandlungen und Vergleichsgespräche geführt, um dem schlussendlichen Ziel der Anleger, nämlich einer Beteiligung an einem Geothermieprojekt, doch noch zum Erfolg zu verhelfen.

Hierbei sind komplexe rechtliche Fragen und unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen.

Die Gespräche in diesem Bereich werden begleitet und in Kürze wieder mit voller Kapazität aufgenommen, nachdem die gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten innerhalb der FG-Gruppe vergleichsweise beigelegt werden konnten.

Hier hören wir durch die Gespräche und Verhandlungen positive Signale seitens der FG-Gruppe und eine grundsätzliche Bereitschaft, auch einen Beitrag zur Schadensfreistellung der betroffenen Darlehensgeber der SAM Management AG zu leisten. Die Darstellung kann naturgemäß nicht alle differenzierten und teilweise rechtlichen Fragen und teilweise vertraulichen Gespräche nachzeichnen. Dies auch deshalb, weil teilweise Vertraulichkeit vereinbart wurde, um das schlussendliche Ziel der Gespräche und Verhandlungen nicht zu gefährden

Prozessuale Auseinandersetzungen mit den Treuhandanwälten der SAM Unternehmensgruppe

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB hat diejenigen Anwälte, die Lebensversicherungen gekündigt und die Rückkaufswerte an die SAM Management AG ausgezahlt haben, nunmehr mehrfach vor verschiedenen Gerichten verklagt. Hintergrund ist aus Sicht der Mandanten die Pflicht der Treuhänder, dass diese vor den Versicherungskündigungen das Geschäftsmodell der SAM AG und insbesondere deren Vereinbarkeit mit dem Schweizer Bankengesetz hätten prüfen und die Anleger über Zweifel informieren müssen. Ihre Tätigkeit ging über eine reine Vertragsabwicklung deutlich hinaus, bedurfte es für die Versicherungskündigungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz doch eines Rechtsanwalts und vermittelte die bewusste Einbindung von Rechtsanwälten in das Geschäftsmodell dem Anleger eine gewisse Schein-Sicherheit. Damit korrespondieren rechtliche Beratungspflichten als Nebenpflichten zum Treuhandverhältnis, denen die als Treuhänder fungierenden Rechtsanwälte nach hiesiger Rechtsansicht nicht nachkamen.

Vermögensschadenversicherung und Vertriebshaftung

Über die Kanzlei des Kollegen Dr. Thomas Pforr laufen Bemühungen zur Anlegerschadensminimierung durch Einbindung der Mithilfe und Unterstützung von Vertriebsunternehmen, die das Finanzprodukt SAM verkauft haben. Die beteiligten Vertriebsunternehmen sind teilweise ebenso an einer Schadensminimierung ihrer Anleger interessiert, wie diese selbst, da letztlich nur zufriedene Kunden und Anleger auch dauerhaft und mit Vertrauen Kunden im Vertriebsunternehmen bleiben.

Die Neuausrichtung des Zielinvestmentobjektes Geoenergiewerk Kirchweidach wurde geprüft und hierzu mit den verbleibenden Gesellschaftern bzw. deren Vertretern Wirtschaftlichkeitsszenarien und Machbarkeitsstudien besprochen, ebenso wie eine schadenskompensierende Investition in vergleichbare Objekte im Bereich der geothermischen Energiegewinnung.

Eine Anlegerbefriedigung zur Schadensminimierung ist aus derartigen Projekten jedoch allenfalls langfristig zu erwarten, wobei der konkrete zusätzliche Investitionsaufwand, verbunden mit erheblichen Investitionsrisiken, diesbezüglichen Erfolgsaussichten entgegensteht.

Vor diesem Hintergrund wird insofern anwaltlich angeregt, Versicherungsverhältnisse der Vertriebsunternehmen im Rahmen der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu prüfen und mit den betroffenen Versicherungsunternehmen Gesprächen aufzunehmen.

Seitens des Vertriebsunternehmens FG Finanz Service AG finden diesbezügliche Gespräche noch im Laufe des Monats Februar 2015 statt. Hierin besteht aus anwaltlicher Sicht die effektivste und schnellstmöglich umsetzbare Möglichkeit der Schadensminimierung, wenngleich auch diese absehbar nicht in voller Höhe, sondern lediglich quotal umsetzbar erscheint.

Insofern bleibt zunächst das Ergebnis der rechtlichen Prüfung der Versicherungs- und Rückversicherungsansprüche der Vertriebsstrukturen abzuwarten.

Ggf. folgen auch die übrigen Vertriebsunternehmen und -vermittler dem positiven Beispiel der FG Finanz Service AG und veranlassen entsprechende Prüfungsfragen über ihren Rückversicherer.

Über diesbezügliche Entwicklungen werden wir Sie fortlaufend informieren.

Die Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte mbB danken allen Beteiligten, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Interessen für die Anleger eingesetzt haben. Es muss aber auch zugleich namens und in Vollmacht der betroffenen Anleger der Hinweis erfolgen, dass notfalls bei Scheitern der außergerichtlichen Vereinbarungen oder von gerichtlichen Vergleichen eine prozessuale Auseinandersetzung bis zur letzten möglichen Instanz gesucht werden wird.

 

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1528 vom 16. Februar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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