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Sat1 Akte 2006 23.02.2006 Brutalinkasso – geht das

Der Gläubiger zahlt nicht. Ist jetzt Brutalinkasso angesagt. Die Situation ist schwierig, der Gläubiger, der häufig selbst dringend Geld benötigt, ist hilflos. Was ist zu tun?
 
Endlich ein Zwangsvollstreckungstitel
 
Jeder weiß: Der Gerichtssaal ist der Vorhof zur Hölle. Prozesse gewinnen ist in Deutschland schwer. Der Richter fragt nach Beweisen, der Rechtsanwalt fragt nach einem Vorschuss und falls dann nach Jahren endlich der Prozess gewonnen ist, fangen die richtigen Schwierigkeiten erst an. Die Durchsetzung eines gewonnenen Urteils ist in der Praxis schwierig. Die Zwangsvollstreckung ist die Hölle.

 

Zwangsvollstreckung funktioniert nicht?
 
Warum? Weil schwierige Formalien zu beachten sind, weil die Zwangsvollstreckung wieder erst einmal Geld kostet und weil die Zwangsvollstreckung dauert und dauert.  
 
Da flüchten die Schuldner weltweit, verschieben ihr Vermögen auf Treuhänder, machen sich arm und nutzen jeden legalen oder illegalen Trick, um dem Gläubiger die Zahlung doch nicht leisten zu müssen. Dieser lange Weg zermürbt und nach einiger Zeit ist dann doch wieder derjenige der Sieger, der eigentlich den Prozess verloren hatte. Der Schuldner lacht sich in das Fäustchen und freut sich über Ausgang der langen Schlacht. Warum sind solche Schuldner immer wieder Sieger? Der Schuldner hat alle Zeit der Welt, ihm geht es darum Zeit zu gewinnen, aus diesem Grunde versucht der Schuldner immer wieder durch das Umziehen, Verschleiern und das Erheben unsinniger Rechtsmittel Zeit zu gewinnen. Das Geld für solche Schikanen ist ja vorhanden. Währen der Gläubiger Achtung vor dem Recht hat, versucht der Schuldner häufig sich unter Missbrauch des Rechts zu schützen.

Jetzt Brutalinkasso?
In Deutschland ist allerdings das Faustrecht verboten. Wer die Firma „Moskau Inkasso“ oder andere beauftragt, die überall mit kleinen Anzeigen für ihre rüden Inkassomethoden wirbt, geht ein erhebliches Risiko ein.  Mit anderen Worten: Derjenige, der sich sein gutes Recht auf eigene Faust beschaffen möchte, setzt sich selbst in das Unrecht und er wird Gefahr laufen in Strafverfahren wegen Nötigung oder Bedrohung verwickelt zu werden. Der Formalismus des deutschen oder spanischen Rechts der Zwangsversteigerung und auch die Dauer des Verfahrens treiben allerdings die Gläubiger in Scharen zu Geldeintreibern, die versuchen mit besonders kreativen Mitteln Gelder beizutreiben. Die Gefahr ist allerdings, dass auch der Auftraggeber für diese kreativen Maßnahmen haften kann. Es drohen Strafanzeigen wegen Bedrohung oder Nötigung bzw. Beleidigung. Zudem könnte der Schuldner nun seinerseits die Situation eskalieren lassen und einen eigenen Trupp losschicken.
 

Infos, Infos, Infos sind die Voraussetzung für Zwangsvollstreckung
 
Wie kann eine Zwangsvollstreckung nun erfolgreich betrieben werden? Das Mitleid der Justiz mit dem armen Gläubiger hält sich sehr in Grenzen. Also muss die legale Indianertechnik ausprobiert werden. Die Indianertechnik ist der richtige Weg; also anschleichen, im Morgengrauen überfallen und sofort zurückziehen.
 
Der kreative Gläubiger geht wie folgt vor: Schon während oder vor dem Prozess fragt er sich oder sein guter Rechtsanwalt fragt: macht der Prozess überhaupt Sinn? Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Der Schuldner ist in dieser Phase noch nicht mit Verschleierungen etc. beschäftigt. Jetzt lohnt das Geld für einen Privatdetektiv, der für einige hundert Euro wichtige Informationen beschafft. Die Register, die öffentlich zugänglich sind, werden natürlich eingesehen. Die kluge Häuptling schickt also tagsüber einen Spähtrupp los. Nach dem Prozess erfolgt dann der Überfall! Der Schuldner wiegt sich in Sicherheit. Die Zwangsvollstreckung wird nicht angekündigt, sondern sofort durchgesetzt.
 
Dieser Weg kann nur gelingen, falls die entsprechenden Informationen vorliegen. Notfalls greifen die Indianer von allen Seiten gleichzeitig an und versuchen, nicht nur Konten, sondern auch Grundstücke zu pfänden. Eine hübsche Idee: Pfändung der Rente. Diese Pfändung ist bereits bei jedermann möglich, der Gläubiger muss nur warten, bis der Schuldner in das Rentenalter kommt. Nett auch: Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen. Viele zahlen dann entnervt freiwillig.
 
Falls der erste Überfall nicht erfolgreich war, lässt sich der Gläubiger geschickter weise nicht auf einen Zweikampf ein, sondern zieht sich schnellstens zurück und wird wieder wie ein Indianer sich anschleichen und dann wieder überfallen. Irgendwann könnte der Gläubiger erfolgreich sein.
 
Es ist auch sinnvoll den Schuldner zu belohnen: Anstatt zu sagen: „Du zahlst bis in das Rentenalter und Deine Kindeskinder werden noch haften!“, bietet der geschickte Gläubiger eine Belohnung: „Falls Du bis 2007 in Raten ¾ der Schuld zahlst, erlasse ich Dir den Rest“….
 
Gegen Tricks des Schuldners muss konsequent vorgegangen werden. Zwangsvollstreckung ist gerade für Gläubiger anstrengend und aufwendig.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 294 vom 21. Februar 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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