Recht und Gesetz

Schadenersatz – Ja will ich

Es wird behauptet im Internet, daß zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck (siehe auch http://www.stellaawards.com ), die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen wird, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten. Unabhängig von dem Wahrheitsgehalt der hier genannten Fälle gilt im US-Recht der Grundsatz, daß Schadenersatz auch eine Bestrafungsfunktion haben sollte. Damit soll der Schadenersatzpflichtige für die Zukunft zu korrektem schadensvermeidenen Verhalten angehalten werden. Derjenige, der diese Strafe durchsetzt, wird dann belohnt. Das deutsche Recht geht davon aus, daß Schadenersatz nur für wirkliche reale Vermögensverluste bezahlt werden sollte. Mit Schmerzensgeld und Entschädigung für Ehrverletzungen etc. ist das deutsche Recht sehr vorsichtig.
Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten:
a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 $ Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der Klägerin war. Ein solches Urteil wäre in Deutschland nicht möglich, weil wir zwar auch den berühmten Bananenfall im Fachgeschäft hatten… Hier war allerdings eine Banane von dem Betreiber des Ladens nicht weggeräumt worden…., näheres finden Sie unter https://www.dr-schulte.de/daten_sammeln.htm 


b) Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000 $ Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr.Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte. Diese Fallkonstellation wäre im deutschen Recht möglich. Warum? Der Fahrer des Autos handelte fahrlässig, der rückwärtsfahrende Autopilot muß sich vergewissern, daß er niemanden überfährt.
c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvania versuchte das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloss gefallen war. Mr. Dickson musste 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000$ Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl-Versicherung des Hauseigentümers. …. wohl nicht möglich….
4. Platz
Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $ Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr.Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen. …. nicht möglich….
3. Platz
Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 $ zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte. … siehe Bananenfall. ….
2. Platz
Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen. … denkbar…..
Platz 1
Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr.Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago MotorHomes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000 $ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat – in Erwartung weiterer Trottel inzwischen die Bedienungsanleitung geändert. …. super, allerdings in Deutschland nicht möglich….
In Deutschland erlangte ein Richter des Oberlandesgerichts Rostock traurige Berühmtheit, weil er nicht erfolgreich versucht hatte, Coca-Cola und Mars wegen seiner Gesundheitsbeeinträchtigungen zu verklagen. Tragende Erwägung war der Grundsatz, daß der Kläger eine Eigenverantwortung für sein Leben hat. Zudem ist bei Schadensatzprozessen der alte Grundsatz zu beachten, daß derjenige, der einen Schadenersatz durchsetzen will erst einmal beweisen muß, daß der Kläger durch ein Fehlverhalten des Beklagten geschädigt worden ist…..

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 310 vom 4. Januar 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest