Den Autor haben in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu der Solventa Finanzservice GmbH mit Sitz in Wörgl/Österreich erreicht. Diese bittet im Internet unter www.solventa.at Leistungen an. In Aussicht gestellt wird hier eine Bearbeitung von Lösungskonzepten bei finanziellen Problemen.
Die Anfragen bezüglich der Solventa an den Autor richten sich aber stets darauf, ob ein Darlehensangebot der Solventa angenommen werden soll. Die Solventa fordert für eine Bearbeitung der Kundenanfragen eine Bearbeitungsgebühr von möglichen Interessenten.
Für die an einem Darlehen interessierten Personen stellt sich jedoch heraus, dass die Solventa gar keine Darlehen bei Banken vermittelt, sondern vielmehr den Kontakt zu einem deutschen Rechtsanwalt herstellt. Dieses wurde schon öfter berichtigt und ist auch in Internetforen so zu lesen. Mit Hilfe des deutschen Rechtsanwaltes soll dann ein Sanierungskonzept erarbeitet werden.
Die Solventa selbst benutzt das Wort Darlehen oder Kredit in ihren Schreiben auch nicht. Es ist hier von Zusage-Bescheid und Finanz-Dienstleistungsauftrag die Rede.
Eine Darlehenssuchender würde somit nicht zu einem von ihm beabsichtigten Darlehen kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn gar keine Überschuldungssituation vorliegt, sondern ein Darlehen vielmehr zur Realisierung eines Projektes benötigt wird. Eine überschuldete Person, die ein Darlehen zur Lösung ihrer Probleme sucht, findet hier nicht das gewünschte Darlehen, sondern einen alternativen Lösungsvorschlag. Über die Güte des Lösungsvorschlages kann der Autor bisher keine Rückmeldung geben.
Wie es zu dem Phänomen kommt, dass die Anfrager stets ein Darlehen suchen, dann jedoch bei einer Schuldensanierung landen, konnte bisher noch nicht aufgeklärt werden. Machen sich die Anfrager falsche Vorstellungen zu dem Angebot der Solventa auf deren Internetseite oder findet noch eine Parallelwerbung für die Vermittlung von Darlehensverträgen statt, die gar nicht ausgereicht werden. Zumindest im letzten Fall würde hier wohl eine unlautere, irreführende Werbung vorliegen.
Ob es sinnvoll ist, an die Solventa eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten, auch wenn nicht klar ist, was für ein Angebot die Gesellschaft dem Darlehenssuchenden letztendlich macht. Soll hier dem Beurteilungsvermögen des einzelnen Anfragers selbst überlassen bleiben.
Dr. Schulte
Rechtsanwalt
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