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Lehman Zertifikate – Banken in der Beraterhaftung

Die Pleite der US Bank Lehman Brothers zieht weite Kreise, die auch bis nach Deutschland reichen. Radio, Fernsehen und Printmedien sind voll von Berichten, nach denen den Anlegern die Zertifikate als gute und sichere Kapitalanlage von Ihrer Bank vermittelt bekommen haben. Allein die Sparkasse Frankfurt soll 5000 Kunden Lehman Zertifikate vermittelt haben. Der geschätzte Schaden für die Anleger soll sich auf 75 Millionen Euro belaufen. Auch die Dresdner-Bank und die Citibank haben fleißig Zertifikate von Lehman Brothers verkauft.

Was sind eigentlich Zertifikate?

Zertifikate sind im rechtlichen Sinne Schuldverschreibungen. Der Anleger gibt der Bank mit seinem Geld faktisch ein Darlehen auf das diese dem Kunden ein Rückzahlungsversprechen macht, dessen Konditionen durch das Zertifikat geregelt werden.

Die Einhaltung des Rückzahlungsversprechens hängt somit zum einen vom Eintritt der vereinbarten Bedingungen und zum anderen von der Leistungsfähigkeit der Bank ab, die das Versprechen gegeben hat. Es besteht hier das so genannte Emittentenrisiko. Dieses hat sich im Fall Lehman Brothers realisiert.

Sind Zertifikate eine sichere Anlageform?

Zertifikate unterliegen, anders als dies bei Spareinlagen der Fall ist, nicht der Einlagensicherung durch eine Einlagensicherungseinrichtung. Es findet auch keine Bildung von Sondervermögen zu Gunsten der Anleger statt, wie dies bei Anlagen in Investmentfonds (nicht zu verwechseln mit anderen so genannten geschlossenen Fonds) der Fall ist. Zertifikate haben daher eine hohe Risikoklasse.

Aus diesem Grund sind Zertifikate nur für Anleger geeignet, die eine spekulative Anlageform wählen wollen. Anleger, die einen regelmäßigen Vermögensaufbau mit der Sicherung ihrer eingezahlten Gelder vornehmen wollen, sollten daher in diese Anlageform nicht investieren.

Ansprüche gegen die Bank?

Die Haftung für die Einlösung der Zertifikate hat nicht die vermittelnde Bank übernommen, sondern Lehman Brothers. Daher haben die Anleger keinen direkten Anspruch aus dem Zertifikat gegen die Hausbank.

Die Bank kann dem Anleger gegenüber dann aber auf Schadensersatz haften, wenn bei der Anlageberatung Beratungsfehler aufgetreten sind.

-Hat die Bank zum Beispiel versprochen, dass es sich um eine absolut sichere Anlageform handelt, liegt ein Beratungsverschulden auf der Hand, da ein Zertifikat gerade keine sichere Anlageform darstellt (siehe oben).

-Hat die Bank nicht über das bestehende Emittentenrisiko (mögliche Pleite der Bank) aufgeklärt, liegt ebenfalls ein Beratungsverschulden vor.

-Hat die Bank kurz vor der Pleite von Lehman Brothers zum weiteren Verbleib in der Anlage geraten, könnte ebenfalls eine Beraterhaftung gegeben sein, da bei der unsicheren Marktlage durchaus mit einer Bankenpleite zu rechnen war.

-Hat die Bank den Anleger bei Zeichnung des Zertifikates nicht nach seinem gewünschten Risikohorizont gefragt oder dieses bei der Anlage in die Zertifikate nicht beachtet, könnten ebenfalls ein Beratungsverschulden vorliegen. Liegt ein Beratungsverschulden vor, kann der Kunde von der Bank Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die Bank muss dann das Zertifikat zurücknehmen und das eingezahlte Kapital an den Kunden zurückerstatten.

Ansprüche gegen Lehman Brothers?

Ansprüche gegen die Pleitebank Lehman Brother bestehen weiterhin auf Einlösung des Versprechens aus dem Zertifikat. Diese dürfen jedoch weitgehend wertlos sein. Die Ansprüche muss der Anleger im Insolvenzverfahren anmelden. Ob eine Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren in Amerika sinnvoll ist, erscheint zweifelhaft. Hierzu müsste man einen in Amerika zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser ist teuer und bringt möglicherweise keinen Erfolg. Gelingt es, der Bank die Zertifikate wegen eines Beratungsverschulden zurück zu übertragen, müsste diese die Forderung in Amerika anmelden.

Lehman Brothers Alpha Express Zertifikate

Alpha-Zertifikate bilden den Unterschied zwischen zwei zuvor festgelegten Basiswerten ab. Als Basiswerte kommen hierbei Aktien, Indices, Devisen, Rohstoffe, Immobilien und vieles mehr in Frage.

Alpha-Zertifikate bilden somit nicht die Wertentwicklung einer Aktie, eines Rohstoffs oder eines Index ab, sondern stellen nur den Unterschied zwischen den zuvor festgelegten Werten dar. Alpha-Zertifikate werden daher als marktneutral bezeichnet. Wesentlich ist hier nämlich nicht die allgemeine Wertentwicklung, sondern die Entwicklung des Unterschiedes zwischen den zuvor festgelegten Wert. Aus diesem Grund können solche Zertifikate gerade bei fallenden Märkten vorteilhaft sein.

Zahlreiche Anleger haben bei ihren Banken so genannte Alpha-Express Zertifikate gezeichnet. Auch hier stellt sich die Frage nach einem Beratungsverschulden, da den meisten Anlegern nicht bewusst war, dass sie mit der Bank quasi eine Wette auf die Entwicklung verschiedener Dax-Werte abgeschlossen hatten.

Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.

 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 558 vom 9. Oktober 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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