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Staatsanwaltschaft veröffentlicht Liste mit beschlagnahmten Vermögenswerten aus dem Kreise der Infinus-Gruppe

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine Liste mit Vermögenswerten veröffentlicht, die im Fall der Infinus-Gruppe sichergestellt werden konnten. Der Löwenanteil des Vermögens wurde bei dem verantwortlichen Hintermann Jörg B. sichergestellt.

Bei B. finden sich u. a. zwei Motorboote, ein Bentley, ein Porsche Cayenne Turbo und weitere Autos. Auch zahlreiche exquisite Herrenarmbanduhren und 24 Goldbarren jeweils zu einem Kilo Gold wurden bei Jörg B. beschlagnahmt. Darüber hinaus investierte B. scheinbar in verschiedene Lebensversicherungsverträge. Diese haben Rückkaufswerte in oftmals sechsstelliger Höhe. Auch bei anderen Mitverantwortlichen war die Automarke Porsche beliebt. Es finden sich hier mehrere Fahrzeuge von dieser Marke. Zudem finden sich auch bei anderen Infinus-Hintermännern ebenfalls Lebensversicherungsverträge mit erheblichen Rückkaufswerten. Ein Hintermann sammelte Münzen und teure Bilder. Ein anderer hatte ein erhebliches Waffenarsenal bei sich gelagert. Zuletzt wurden auch beim Infinus Haftungsdache (der sog. blauen Infinus) Guthaben in Höhe von etwa 6 Mio-Euro arrestiert.

Was können die Anleger nun tun, um ihre Ansprüche zu sichern?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team erklärt: „Um an die sichergestellten Vermögenswerte zu gelangen, kann ein Anleger jetzt bei dem zuständigen Amtsgericht Dresden eine Arrestverfügung beantragen. Das sowieso schon sichergestellte Vermögen würde dann noch einmal zugunsten des hier tätig werdenden Anlegers ausgesondert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anleger sofort zu seinem Geld kommt. Vielmehr muss der Anleger nach dem Arrestverfahren noch ein Hauptsacheverfahren führen. Erst wenn er hier einen rechtskräftigen Titel in Form eines Urteils oder eines Vergleichs vorlegen kann, kann er das gepfändete Vermögen herausverlangen bzw. versteigern lassen.“
Da ein Arrestverfahren und ein nachfolgendes Hauptverfahren sehr teuer sind, muss zunächst geprüft werden, gegen welchen Hintermann es am sinnvollsten ist, gerichtlich vorzugehen. Es ist wohl kaum denkbar, dass Rechtsschutzversicherungen Verfahren gegen alle Beteiligten bezahlen werden. Dies wäre auch eher schwierig, weil bereits nach einer Sicherung des Vermögens im Arrestverfahren ein Anspruch des Anlegers befriedigt werden könnte, zumindest dann wenn die Angelegenheit auch in der Hauptsache erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden kann.  
Anleger, die keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen sich daher fragen, ob sie das Kostenrisiko eingehen wollen, hier ein Arrestverfahren anzustrengen. Bei diesem gilt der Wettlauf der Gläubiger. Nach dem alten Müller-Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ hat derjenige die Nase vorn, der zuerst im Arrestverfahren Vermögen erneut an die Leine legen konnte.
Da von einem Schadensvolumen in dreistelliger Millionenhöhe auszugehen ist, werden auch die jetzt arrestierten und veröffentlichten Werte nicht annähernd ausreichen, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen. Es ist somit weiterhin Eile geboten, wenn man nicht im Rennen der Gläubiger leer ausgehen bzw. sich mit minimalen Quoten in verschiedenen Insolvenzverfahren begnügen möchte.
Die Liste der Vermögensgegenstände ist im Internet veröffentlicht unter www.bundesanzeiger.de. Dort ist unter dem Suchbegriff „Infinus“ und der Rubrik „Gerichtlicher Teil“ die entsprechende Vermögensaufstellung veröffentlicht.
Geschädigte können sich bei Rückfragen an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team oder Rechtsanwalt Christian Schulter wenden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1170 vom 7. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich