Teure Seminare als Falle
Fragwürdige Geschäfte mit Arbeitsuchenden
Als Kraftfahrer am Wochenende mit dem eigenen PKW Geld verdienen? Mit Verdienstmöglichkeiten von bis zu 450,00 Euro wird in Zeitungsannoncen geworben. Das klingt für viele Menschen verlockend. Zumeist handelt es sich aber um dubiose Angebote.ein.
Die Interessierten stoßen bei den Offerten in Zeitungsannoncen zumeist auf Unternehmen mit Namen wie PPV Produkt-Promotion-Vertrieb, die unter anderem von einer Frau Martina Kulecki betrieben werden. Auf die Bewerbung wird der Jobsuchende zu einer Seminarveranstaltung nach Leipzig „eingeladen“. Es ginge dabei um ein so genanntes Motivations- und Ausbildungsprogramm. Die Seminare werden dann durch Anbieter wie das Bildungsinstitut für offene Seminare (BIFOS) organisiert. Auch unter den Namen Akademie für offene Seminare (Afos) und Institut für offene Seminare (Ifos) werden ähnliche Seminare angeboten. Satte 3.200,00 Euro kostet dieses den Jobsuchenden zunächst einmal. Die Kosten sollen refinanziert werden, indem der Interessent selbst als Vertriebspartner der PPV auftritt und neue Anwärter für die Seminare einwirbt.
Für eine solche Arbeit interessierte sich auch Jürgen S. Er war gern bereit, am Wochenende als Kraftfahrer zu agieren. Jürgen S. wurden sogar 550,00 Euro Entlohnung für die Fahrtätigkeit versprochen. Da Jürgen S. nicht über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügte, wurde ihm geraten, doch seine Ersparnisse von 1.300,00 Euro zu verwenden. Jürgen S. willigte ein und brachte sogar einen guten Freund zu dem Seminar nach Leipzig. Nur als Fahrtätigkeit, er selbst ließ sich nicht schulen. Hierfür erhielt er die Hälfte der ausgelobten Provision. Die andere Hälfte der Provision wurde mit den noch ausstehenden Seminarkosten verrechnet.
Das böse Erwachen erfolgte kurze Zeit später: Jürgen S. erkannte, dass er als Vertriebspartner für ein potenzielles Schnellballsystem tätig werden sollte und verlangte die Rückzahlung seiner geleisteten Seminargebühren vom BIFOS. Eine Seminarveranstaltung hatte er im Übrigen nie besucht. Das sei nicht notwendig, um Geld verdienen zu können, so die Anwerber. Sein Geld verlangte er auch von der PPV zurück. Doch daraus wurde nichts.
Im dann folgenden Prozess vor dem Amtsgericht Nauen stellte sich heraus, dass die Inhaberin der Firma PPV, Frau Kulecki, nicht ausfindig zu machen war. BIFOS dagegen war zu ermitteln. Jedoch sah es der zuständige Nauener Amtsrichter nicht als erwiesen an, dass das „Bildungsinstitut“ ein Schneeballsystem betrieben habe. Vielmehr würden doch lediglich Seminare zur Motivation angeboten. Der Prozess scheiterte daran, dass es dem Kläger nicht gelang, zu beweisen, dass die Personen, die ihn angeworben hatten und im Zusammenhang mit der PPV standen, auch in geschäftlicher Verbindung mit dem BIFOS standen.
Ein ähnlicher Sachverhalt wurde vom Amtsgericht Leipzig komplett anders beurteilt. In der Berufung des BIFOS vor dem Landgericht wurde das Urteil des Amtsgerichts jedoch ebenfalls aus ähnlichen Gründen im Urteil gegen Jürgen S. Aufgehoben. Für die Geschädigten stellt sich die Frage, wie das investierte Geld zurückzubekommen ist. Die Gerichte scheinen hier nicht zu helfen, da sie die Tätigkeit des BIFOS nicht als problematisch angesehen haben und Schadensersatzansprüche stets ablehnten. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Beweisführung für die jeweiligen Kläger schwierig ist und diese eine Verbindung zwischen Unternehmen wie PPV und dem BIFOS nachweisen müssen. Auch der Leipziger Staatsanwaltschaft liegen bislang keine Ermittlungsergebnisse vor, die belegen, dass beide Unternehmen gemeinsame Sache gemacht haben. Durchaus verwunderlich, da beide Firmen unter der selben Adresse in Leipzig firmieren und sogar der Rechtsanwalt des BIFOS zugab, dass sich die Parteien durchaus kennen würden. Weitere Auskünfte oder gar Informationen zum Aufenthaltsort von Frau Kulecki verweigerte er allerdings.
Fraglich ist, wie dem zweifelhaften Vertriebssystem und dem Angebot von so genannten Motivations- und Ausbildungsprogrammen zu überhöhten Preisen beizukommen ist. Hierzu muss sicherlich die Staatsanwaltschaft in Leipzig eine Antwort geben. Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte rät Geschädigten dazu, in jedem Fall Zeugen ausfindig zu machen und nach Beweisen für die Verbindungen zwischen BIFOS und PPV zu suchen. Ebenfalls hilfreich sind Angaben zum Aufenthaltsort der mutmaßlichen Drahtzieherin Frau Kulecki. Einem Vorgehen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (GWB), das Schneeballsysteme untersagt, standen die Gerichte bisher eher kritisch gegenüber. Problematisch – so die Aussagen der Gerichte – ist, dass der selbst im Vertrieb tätig gewesene Kläger wissen müsse, wie das System funktioniert und wofür Provisionen gezahlt werden. Er kann sich daher meist nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu s