Thormann Capital GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Oszustwo inwestycyjne na finanzexp.de / Pixabay

Nun ist es gewiss. Das zuständige Amtsgericht München hat am26.06.2013 bekanntgegeben, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thormann Capital GmbH und der Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH zum 19.06.2013 eröffnet worden ist. Die Anleger werden in der nächsten Zeit hierüber informiert werden.
Die Thormann Capital GmbH mit dem Geschäftsführer Michael Thormann stand für eine solide und seriöse Zukunft im Bereich der grünen Kapitalanlagen (Green Investments). So jedenfalls, wenn man den Werbebroschüren und Anpreisungen auf der Internetseite der Thormann Capital Glauben geschenkt hat. Das Vertrauen der Anleger sollte mit Seriosität wieder aufgebaut werden. Denn nach dem Desaster rund um die Swiss Asset Management Group AG (kurz SAM  AG) hofften viele Anleger auf den „Retter“ Thormann Capital GmbH und gaben dieser vertrauensvoll ihr Geld.

Probleme rufen Durchhalteparolen und Hinhaltetaktik auf den Plan

Nach Angaben des Insolvenzverwalters verwaltete die Thormann Capital zuletzt über ein Anlagevermögen in Höhe von ca. 6,3 Mio. €. Die Thormann Capital entstand, als der Alleingesellschafter und Geschäftsführer, Herr Michael Thormann,  die LEO ONE Investment GmbH im September 2012 übernahm. Damals wurde von Seiten der Thormann Capital noch mit großer Kompetenz für eine sichere und renditestarke Kapitalanlage geworben. Doch anscheinend schon zur Jahreswende 2012/2013 gab es gravierende Probleme bei der Thormann Capital, sodass diese offenbar gezwungen gewesen ist, mehrere Mitarbeiter zu entlassen und auch an anderen Stellen einzusparen. Spätestens seit März 2013 war ersichtlich, dass die Probleme bei der Thormann Capital gravierend sind und die Durchhalteparolen der Gesellschaft nur Hinhaltetaktik sind. Damals wurde den Anlegern noch gesagt, dass die im Februar ausgebliebenen Ausschüttungen mit der nächsten Auszahlung im März nachgeholt werden würden, was natürlich nicht der Fall war.

Wer kauft die berühmte Katze im Sack?

Doch die Probleme und Verfehlungen lagen offenbar bereits in der Vergangenheit. So hat der neue Eigentümer der Thormann Capital es bei der Übernahme der LEO ONE im Herbst 2012 anscheinend unterlassen, sich eine Stichtagsbilanz vorlegen zu lassen oder einen Kassensturz zu machen. Erst Monate später hat man offenbar feststellen müssen, dass die Thormann Capital ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern mit den vorhandenen Assets (Investitionen in Sachwerte) nicht bedienen kann. Man hat anscheinend schlichtweg „die Katze im Sack gekauft“.  Am Ende sind jedoch wieder die Anleger die Leidtragenden.

Sorglos mit fremden Geld umgehen

Der Vorgang wiegt nämlich deshalb umso schlimmer, da es sich hier um Anlegergelder dreht, die viele Kleinanleger im Vertrauen auf die Aussagen von Herrn Thormann und den vorherigen Verantwortlichen bei der Thormann Capital oder zuvor der LEO ONE  angelegt hatten. Nun zu erfahren, mit welcher Sorglosigkeit mit deren Geldern umgegangen wurde, macht viele Anleger sprachlos und wütend.  
Es bleibt nun abzuwarten, welche Vermögenswerte noch vorhanden ist, die im Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können. Wichtig für die betroffenen Anleger und ihre Familien ist jedoch, dass schon frühzeitig mögliche Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte durchgesetzt werden. Nach Ansicht der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist hier insbesondere auch dem Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Thormann Capital, Herrn Michael Thormann, ein direkter Vorwurf zu machen, der eine Durchgriffshaftung begründet. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat für Mandanten bereits begonnen, Schadensersatzansprüche gegen mögliche Gegner durchzusetzen. Um die Interessen der vielen Anleger zu bündelt und zusammen durchzusetzen, wurde die „Anlegergemeinschaft Thormann/LEO ONE“ gegründet. Es hat sich dabei in der Vergangenheit gezeigt, dass durch die Bündelung der Interessen und Ansprüche das Recht der Anleger besser und effektiver durchgesetzt werden kann.
 
Anlegern, die erst jetzt von der Insolvenz der Thormann Capital erfahren, ist zu raten, sich schnellstmöglich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 995 vom 2. Juli 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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