Recht und Gesetz

Verheimlichte Kickback-Vereinbarungen – Banken haften

Verheimlichte Kickback-Vereinbarungen – Banken haften!

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Südwestbank AG zur Zahlung von Schadenersatz an eine Kundin verurteilt und damit die Bank dafür bestraft, dass diese heimlich an einen Bevollmächtigten der Kundin eine Provision für Geschäfte der Bank (Insiderbezeichnung: Kickback) mit der Kundin zahlte. Eine illegal verschwiegene Kick-Back Zahlung sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch zu Lasten der Kunden, so das Gericht. Der ahnungslose Bankkunde wisse nicht, dass das Geschäft möglicherweise nur deshalb betrieben werde, weil der Vermittler eine möglichst hohe Provision erhalten wollte. Das Gericht nimmt damit ein besonderes Vertrauensverhältnis an und stellt klar, dass die häufig betriebene Kundenaquise über Provisionen für die Banken haftungsrechtlich höchst gefährlich ist. Eine ebensolche Haftung kann auch Steuerberater und sonstige Vertrauenspersonen des Kunden treffen. Der Kunde darf nicht unklaren darüber gelassen werden, von wem der Berater Gelder bezieht. Dieser Grundsatz dürfte die Banken in arge Bedrängnis bringen, da häufig Zahlungen an Dritte erfolgen, von denen der Kunde nichts weiß. Zusätzlich könnte der ungetreue „Berater“ des Bankkunden zusätzlich zivilrechtlich haften.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 451 vom 21. März 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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