Außerbörslich gehandelte Aktien versprechen den Anlegern häufig höhere und schnellere Renditen als Investitionen in börsennotierte Papiere. Für diese Erfolgschancen gehen Anleger aber auch stets höhere Risiken ein.
Wie hoch diese Risiken sein können, zeigen nun die Fälle der W+S Beteilungs AG sowie der W+S Zweite Beteiligungs AG aus Dinslaken. Ende 2008 bzw. Mitte Januar 2009 mussten beide Unternehmen Insolvenz anmelden. Das mit dem Aktienverkauf eingeworbene Kapital sollte in junge Firmen, sogenannte Start-ups investiert werden. Die Investitionsstrategien und Erfolgsaussichten der eng miteinander verbundenen Unternehmen war in Fachkreisen bereits seit Längerem kritisch betrachtet worden. Zu optimistisch erschienen die Prognosen, zu unerfahren die Platzierungen. Das Internetportal „Börse Online“ setzte die W+S Zweite Beteiligungs AG zwischenzeitlich gar auf die Graue Liste.
Für die Anleger sind diese Entwicklungen natürlich bitter. Daher ist es umso notwendiger, schnellstmöglich durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können oder unter Umständen Schadenersatzansprüche im Rahmen der Prospekthaftung geltend gemacht werden können.
Dr. Thomas Schulte, verantwortlich für den Inhalt
Sibylle Rathgeber
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