Recht und Gesetz

W + S Beteiligungs AG meldet Insolvenz an – Was Anleger jetzt tun können

Außerbörslich gehandelte Aktien versprechen den Anlegern häufig höhere und schnellere Renditen als Investitionen in börsennotierte Papiere. Für diese Erfolgschancen gehen Anleger aber auch stets höhere Risiken ein.

Wie hoch diese Risiken sein können, zeigen nun die Fälle der W+S Beteilungs AG sowie der W+S Zweite Beteiligungs AG aus Dinslaken. Ende 2008 bzw. Mitte Januar 2009 mussten beide Unternehmen Insolvenz anmelden. Das mit dem Aktienverkauf eingeworbene Kapital sollte in junge Firmen, sogenannte Start-ups investiert werden. Die Investitionsstrategien und Erfolgsaussichten der eng miteinander verbundenen Unternehmen war in Fachkreisen bereits seit Längerem kritisch betrachtet worden. Zu optimistisch erschienen die Prognosen, zu unerfahren die Platzierungen. Das Internetportal „Börse Online“ setzte die W+S Zweite Beteiligungs AG zwischenzeitlich gar auf die Graue Liste.
Für die Anleger sind diese Entwicklungen natürlich bitter. Daher ist es umso notwendiger, schnellstmöglich durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können oder unter Umständen Schadenersatzansprüche im Rahmen der Prospekthaftung geltend gemacht werden können.
Dr. Thomas Schulte, verantwortlich für den Inhalt
Sibylle Rathgeber
, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de  Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de  
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 604 vom 26. Januar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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