Recht und Gesetz

Wirbel um Fremdwährungskredite – Österreichische Oberbank AG wird der Zwangskonvertierung beschuldigt

Viele Häuslebauer in Österreich und Deutschland erlebten Ende letzten Jahres eine böse Überraschung. Ihre Fremdwährungskredite wurden von Schweizer Franken auf Euro umgestellt. Zu dem Ärger über die mangelnde Informationspolitik der Banken kommt die zusätzliche finanzielle Belastung durch höhere Zinsen, Monatsraten, Spesen und Liquiditätszuschläge. Für manche kann es eng werden.

In den letzten Jahren nutzten viele Bauherren Fremdwährungskredite in Schweizer Franken zur Finanzierung ihres Bauvorhabens. Vorteile ergaben sich durch das deutlich niedrigere Zinsniveau in der Schweiz und dem starken Euro. Denn: Steigt der Kurs des Euro im Vergleich zum Franken, sinkt für den Kreditnehmer die Kapitalsumme, die er für den Kredit in Euro aufbringen muss. Neben möglichen Zinserhöhungen in der Schweiz liegt das Risiko insbesondere bei den Währungsschwankungen. Dieses Szenario ist nun Wirklichkeit geworden. Der Euro hat gegenüber dem Franken an Wert verloren. Dementsprechend stiegen die monatlichen Zinszahlungen – gerechnet in Euro – sowie die nominelle Gesamtverschuldung der Kreditnehmer. Abgesehen von den Zinszahlungen allerdings zunächst nur auf dem Papier, da es sich meist um endfällige Kredite handelt.

Dachten die Kreditnehmer zunächst noch, dass sich die Kurse bei einer langen verbleibenden Restlaufzeit der Kredite auch wieder zu ihren Gunsten entwickeln könnten, machte ihnen so manche Bank einen Strich durch die Rechnung.

In der Kritik steht vor allem die österreichische Oberbank. Kunden berichten, dass sie, ohne darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein, plötzlich Euro- statt Frankenkredite hatten. In ihrer Stellungnahme betont die Oberbank, dass es keine „Zwangskonvertierungen“ gegeben hätte, sondern dass in allen ca. 5000 Fällen eine sogenannte „Stop-Loss-Order“ Bestandteil des Vertrages gewesen sei. Diese besagt, dass die Bank jenseits einer festgelegten Veränderung des Wechselkurses zuungunsten des Euro eine automatische Umstellung des Kredites vornimmt.

Hintergrund für die von vielen als übereilt betrachteten Maßnahmen könnten auch die Schwierigkeiten der für die Kredite abgeschlossenen Tilgungsträger sein. Die Werte der abgeschlossenen Lebensversicherungen mit hohem Aktienanteil oder Wertpapierfonds leiden derzeit unter den Folgen der Finanzkrise. Daraus ergeben sich Deckungsprobleme bei der endfälligen Tilgung des Fremdwährungskredites, was für die Banken gleichbedeutend mit einem höheren Ausfallrisiko ist.

Insgesamt schlechte Nachrichten für die Kunden. Denn neben höhere Zinsen und Monatsraten berechnen die Banken zumeist auch noch Spesen für die Umstellung und verlangen Liquiditätszuschläge.

  Derzeit laufen Gespräche zwischen der österreichischen Arbeiterkammer und der Oberbank sowohl über Lösungsmöglichkeiten der „Zwangskonvertierungen“ sowie kritisierter Formulierungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dennoch sollte Betroffene anwaltlich prüfen lassen, inwieweit das Vorgehen der Bank sowohl in den letzten Wochen als auch bei der Kreditvergabe korrekt war. Es wäre zu prüfen, inwieweit sich gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen lassen.
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Dr. Thomas Schulte

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 605 vom 2. Februar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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