Wehrdienst und Zivildienst – Einberufungen weiter aktuell.
Der auf im Wehrrecht spezialisierte Anwalt wird immer wieder gefragt, wie es gelingt, auf legale Weise die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes zu vermeiden. Hier ist keine pauschale Antwort möglich.
Doch inzwischen empfinden es immer mehr Wehr- oder Zivildienstpflichtige als große Ungerechtigkeit, dass nur noch Teile eines jeden Jahrgangs zur Ableistung des Zwangsdienstes einberufen werden. Mit Recht: Mehr als zwanzig Prozent eines Jahrganges werden überhaupt nicht mehr gemustert. Zudem sucht sich die Bundeswehr bevorzugt gut Ausgebildete heraus; Arbeitslose haben schlicht ein geringeres Risiko, überhaupt gemustert zu werden. Von den Gemusterten wiederum wird ein erheblicher Teil nicht einberufen.
Auch durch die Verkürzung des Wehr- bzw. Zivildienstes ist keine Entspannung eingetreten, da in der Regel ein Lebensjahr für den Dienst verloren geht. Studierende verlieren mindestens zwei Semester.
Ansatzpunkte für eine legale Vermeidungsstrategie sind die grundrechtssensiblen Bereiche der eigenen familiären oder beruflichen Situation sowie der Gesundheitszustand.
Den meisten Betroffenen geht es erfahrungsgemäß darum, eine Verschlechterung ihrer beruflichen Möglichkeiten durch den staatlichen Wehr- oder Zivildienst zu vermeiden. Die meisten Betroffenen möchten keine politisch motivierten Musterprozesse führen, sondern einfach nur einer willkürlichen Zwangsrekrutierung entgehen. Dieses Ziel kann man legal mit einem relativ geringem Aufwand erreichen. Wichtig sind die Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens, das Zusammenwirken der Behörden sowie die Gesetzessystematik. Wie immer gilt: Wissen ist Macht!
Wußten Sie zum Beispiel das es sichere Wehrdienstausnahmen und Untauglichkeitsgründe gibt? Kennen Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum Thema?