Recht und Gesetz

Bundesverfassungsgericht ohrfeigt das Amtsgericht

Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 1104/05 – legt fest, dass die Prozessgrundsätze immer gelten.
In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung klargestellt, dass auch Richter sich an das geltende deutsche Recht halten müssen und nicht etwa der Grundsatz gilt, dass ein wirtschaftlich belangloser Rechtsstreit lasch geführt werden darf.
Im Original schreibt das Gericht: „Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG ferner die Pflicht, vor dem Erlass seiner Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör auch tatsächlich gewährt wurde. Insbesondere dann, wenn dem Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Übersendung von Schriftsätzen genügt werden soll, hat das Gericht – etwa durch förmliche Zustellung oder Beifügen einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung – zu überwachen, ob die Verfahrensbeteiligten in ihren Besitz gelangt sind“
Ein Richter beim Amtsgericht Oranienburg hatte eine Klage, mit der 85,00 Euro eingeklagt worden sind, nicht mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet. Der Richter hat einfach die Klage abgewiesen, obgleich der Kläger keine Chance mehr hatte zu den Argumenten des Beklagten Stellung zu nehmen. Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht die Endscheidung aufgehoben und an das Amtsgericht Oranienburg zurückgereicht mit der Auflage, das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 GG in jedem Fall zu achten. Hierzu fand das höchste deutsche Gericht harsche Worte, um das Verhalten des Amtsrichters zu tadeln.
Der Fall zeigte, dass trotz der Überlastung der Justiz derjenige, der seine Rechte mit dem notwendigen Schwung einfordert, notfalls vorm höchsten deutschen Gericht Recht bekommen kann.
Der Fall wird jetzt neu verhandelt vor dem Amtsgericht Oranienburg, allerdings vor einem anderen Richter.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 278 vom 2. Mai 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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