Schufa-Löschung bei Ratenzahlungsvereinbarung notwendig - Dr Thomas Schulte

Schufa-Löschung bei Ratenzahlungsvereinbarung notwendig

Prozesserfolg gegen Volkswagen Bank GmbH vor Landgericht Braunschweig

Die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin und München kann einen weiteren Erfolg bei der Löschung negativer Schufa-Einträge verzeichnen.

Konkret wurde eine Klage gegen die Volkswagen Bank GmbH vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht und nunmehr erstinstanzlich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Ungerechtfertigte Einträge der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) reißen nicht ab und gefährden die Kreditwürdigkeit bei zahlreichen Verbrauchern. Betroffene Verbraucher sind oftmals peinlich überrascht und fühlen sich ungerecht behandelt. Doch jeder kann betroffen sein auch wenn vorsorglich Verträge zwischen Vertragspartnern abgeschlossen wurden. Die Ratenzahlungsvereinbarung schafft einen Rahmen, in dem sich die Vertragsparteien geschützt bewegen können, doch leider kommt es manchmal anders als man denkt, wie dieser Fall verdeutlicht:

Das Landgericht Braunschweig verurteilte die Volkswagen Bank GmbH zur Löschung eines Negativeintrages und begründete dies damit, dass die Forderung aufgrund einer zuvor abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung nicht komplett fällig gewesen sei. Das Gericht sah in der Ratenzahlungsvereinbarung eine Stundungsabrede gemäß § 271 Abs. 2 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche die Fälligkeit der Gesamtforderung hinausschieben würde. Das Gericht war der Rechtsauffassung, die beklagte Bank hätte somit die Negativeintragung nicht vornehmen dürfen, da es auf das Merkmal der Fälligkeit gemäß § 28 a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) maßgeblich ankomme.

Erfüllung von Sinn und Zweck des Eintrages

Wenn die beklagte Bank eine Ratenzahlungsvereinbarung treffe, so das Gericht, sei der Sinn und Zweck des Eintrages gemäß § 28 a Abs. 1 BDSG nicht mehr gegeben, denn nach dem Gesetzeszweck bestehe eine Interesse der potentiellen Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit von potentiellen Schuldner informiert zu werden. An einer Zahlungsfähigkeit und einer Zahlungswilligkeit habe die beklagte Bank jedoch keine Zweifel gehabt, wenn sie eine Ratenzahlungsvereinbarung treffe und diese nicht kündige.

Das Urteil kommentiert Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team wie folgt: „Das Gericht hat hier eine wesentliche rechtliche Frage zu Gunsten der Betroffenen, die mit einem Vertragspartner oder einer Inkassostelle eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen, beantwortet. Es wird häufig darum gestritten, ob eine Forderung, über die eine Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt, in der Schufa eingetragen werden darf. Dies ist nun nach der Entscheidung des Landgerichts Braunschweig nicht mehr möglich. Ein großer Erfolg für die Menschen, die sich bemühen, ihre Schulden zu zurück zu führen und fleißig Raten zahlen.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Volkswagen Bank GmbH das Rechtsmittel der Berufung einlegen wird.

Negativer Schufa-Eintrag? Ihre juristischen Möglichkeiten erklärt

Ein negativer Schufa-Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben haben: Ob bei der Anmietung einer Wohnung, dem Abschluss eines Handyvertrags oder der Beantragung einer Baufinanzierung – ein negativer Eintrag wirkt sich oftmals weitreichend auf die Kreditwürdigkeit aus. Doch nicht alle Schufa-Einträge basieren auf korrekten oder aktuellen Daten. Fehlerhafte oder veraltete Einträge können Verbrauchern ernsthafte Nachteile bringen. Daher ist es essenziell, die eigenen Rechte zu kennen und bei Unstimmigkeiten tatkräftig dagegen vorzugehen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die rechtlichen Grundlagen, aktuelle gerichtliche Entscheidungen und praktische Tipps zur Korrektur oder Löschung negativer Schufa-Einträge.

1. Rechtliche Grundlagen: Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet die Basis für den Schutz personenbezogener Daten – dies schließt auch die von der Schufa gespeicherten Informationen ein. Zu den zentralen Bestimmungen gehören:

  • Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht: Verbraucher haben das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Daten über sie bei der Schufa gespeichert sind.
  • Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung: Falsche oder unvollständige Daten können korrigiert werden.
  • Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung: Überholte oder unrechtmäßige Daten dürfen gelöscht werden.
  • § 31 BDSG: Regelt speziell die Speicherung von Bonitätsdaten und deren Löschfristen.

Typische Löschfristen:

  • 3 Jahre für titulierte Forderungen nach Begleichung
  • 6 Monate für nicht-titulierte Forderungen nach Zahlung

2. Aktuelle Gerichtsurteile und Entwicklungen im Überblick

EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 (C-634/21): Transparenz beim Scoring

Der EuGH entschied, dass automatisierte Bonitätsbewertungen ohne menschliche Überprüfung gegen Art. 22 DSGVO verstoßen können. Verbraucher haben ein Recht auf transparente Informationen zur Berechnung ihres Scores.

Verkürzte Speicherfristen ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Bei einmaligem Zahlungsverzug und schneller Begleichung (innerhalb von 100 Tagen) wird der Negativeintrag nach 18 Monaten gelöscht.

Urteile zu Löschfristen bei erledigten Forderungen

  • LG Berlin II, 30.12.2024 (Az. 63 O 56/24): Löschung von zwei erledigten Forderungen durchgesetzt.
  • LG Traunstein, 14.02.2025 (Az. 6 O 1888/24): Speicherung über sechs Monate hinaus unzulässig.
  • LG Mönchengladbach, 02.09.2024 (Az. 10 O 158/23): Erfolg für Kläger bei Löschung und Score-Anpassung.

Neuerungen beim Schufa-Score ab Herbst 2025

Die Schufa führt ein digitales Dashboard ein, das die zwölf wichtigsten Score-Kriterien transparent macht – z. B. Adressdauer, Anzahl der Konten oder Zahlungsverzögerungen.

3. Praktische Tipps – So gehen Sie gegen falsche Schufa-Einträge vor

  1. Selbstauskunft anfordern: Kostenlos über www.meineschufa.de abrufbar.
  2. Einträge prüfen: Achten Sie auf unbekannte, veraltete oder doppelte Einträge.
  3. Schriftlich widersprechen: Berufen Sie sich auf Art. 16 und 17 DSGVO und legen Sie Nachweise bei.
  4. Gläubiger kontaktieren: Sprechen Sie auch den ursprünglichen Vertragspartner an.
  5. Anwalt einschalten: Bei Ablehnung oder Untätigkeit hilft oft nur die rechtliche Durchsetzung.

4. Fazit: Ihre Rechte als Verbraucher stärken

Ein negativer Schufa-Eintrag ist kein unabwendbares Schicksal. Durch neue rechtliche Standards und aktuelle Gerichtsurteile haben Verbraucher heute mehr Möglichkeiten denn je, sich erfolgreich zu wehren. Wer seine Daten regelmäßig überprüft, Fehler meldet und seine Rechte kennt, kann die eigene Bonität effektiv schützen oder wiederherstellen.

Quellen und weiterführende Links:

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1002 vom 11. Juli 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich