EuGH-Urteil- Zukunft des Schufa-Scores auf dem Prüfstand - Dr Thomas Schulte

EuGH-Urteil: Zukunft des Schufa-Scores auf dem Prüfstand

Der EuGH hat das Schufa-Scoring 2023 als automatisierte Einzelentscheidung eingestuft; der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 nachgezogen. Was Verbraucher jetzt von der SCHUFA verlangen können.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das automatisierte Scoring der Schufa hinterfragt. Diese Entscheidung könnte tiefgreifende Veränderungen für Verbraucher und Unternehmen bedeuten. Schließlich beeinflusst der Schufa-Score Kreditvergaben, Mietverträge und weitere finanzielle Entscheidungen erheblich.

Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Berlin · veröffentlicht am 6. März 2025 · aktualisiert am 22. Oktober 2026

Kurz gesagt: Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 entschieden (C-634/21): Die Berechnung des Schufa-Scores ist eine automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22 DSGVO, wenn eine Bank oder ein anderes Unternehmen seine Vertragsentscheidung maßgeblich darauf stützt. Der Bundesgerichtshof hat das am 21. Oktober 2026 für Deutschland umgesetzt (I ZR 227/25 u. a.): Wer Score-Übermittlung und eine zeitnahe nachteilige Entscheidung belegt, kann von der SCHUFA aussagekräftige Informationen über die Logik des Scores verlangen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin analysiert die Auswirkungen dieses Urteils. Er zeigt, welche Optionen Betroffene nun haben und wie sich Unternehmen darauf einstellen müssen.

Die Schufa und ihr umstrittenes Scoring

Als führende Wirtschaftsauskunftei in Deutschland spielt die Schufa eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Beurteilung von Privatpersonen. Banken, Vermieter und Telekommunikationsanbieter verlassen sich auf die Daten, um die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kunden einzuschätzen.

Der Score basiert auf mathematisch-statistischen Verfahren, die verschiedene Informationen miteinander verknüpfen. Doch genau diese Praxis ist in die Kritik geraten. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass das Verfahren für Betroffene nicht nachvollziehbar ist. Solche algorithmischen Prozesse bergen zudem ein Risiko für versteckte Diskriminierung.

Das EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 (C-634/21) hat hier die Weichen gestellt; der Bundesgerichtshof hat es am 21. Oktober 2026 für Deutschland konkretisiert.

Automatisierte Entscheidungen: Grenzen der DSGVO

Der Schufa-Score dient oft als ausschlaggebendes Kriterium bei Vertragsentscheidungen. Doch der EuGH stellte am 7. Dezember 2023 klar: Erfolgt eine Entscheidung maßgeblich auf Grundlage eines automatisierten Scorings, handelt es sich um eine vollautomatisierte Entscheidung im Sinne von Artikel 22 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Eine solche Vorgehensweise ist jedoch nur eingeschränkt zulässig. Vor allem muss eine menschliche Überprüfung sichergestellt sein. Der EuGH hat zudem erhebliche Zweifel geäußert, ob § 31 BDSG als nationale Rechtfertigung des Scorings mit der DSGVO vereinbar ist.

Dr. Thomas Schulte erklärt:

*“Die Entscheidung des EuGH hat Signalwirkung. Unternehmen können sich nicht mehr allein auf den Schufa-Score verlassen. Verbraucher haben ein Recht darauf, dass ihre finanzielle Situation individuell bewertet wird. Banken müssen ihre internen Prozesse überdenken und alternative Bewertungsmethoden erwägen.“*

Der konkrete Fall: Klage gegen die Schufa

Auslöser für die Entscheidung war eine Klage, die beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht wurde. Eine Frau hatte keinen Kredit erhalten und wollte wissen, wie ihr Score zustande gekommen war.

Die Schufa verweigerte jedoch Einblick in das Berechnungsverfahren. Das Unternehmen argumentierte, dass diese Informationen Geschäftsgeheimnisse seien. Der Fall gelangte schließlich vor den EuGH.

Die Verweigerung der Transparenz ist kein Einzelfall: Viele Unternehmen, die algorithmische Entscheidungen nutzen, legen ihre Rechenmethoden nicht offen. Für Verbraucher bedeutet das eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Inzwischen ist die Frage geklärt: Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 entschieden (I ZR 227/25 u. a.), dass die SCHUFA aussagekräftige Informationen über die Logik hinter dem Score geben muss (Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO), wenn ein Unternehmen seine Entscheidung über einen Vertrag maßgeblich auf diesen Score gestützt hat. Der Verbraucher muss das darlegen, doch es genügen zwei Tatsachen: Score übermittelt und zeitnah eine nachteilige Vertragsentscheidung. Die Urteile des OLG Dresden wurden aufgehoben und zurückverwiesen; die schriftlichen Gründe lagen bei Aktualisierung dieses Beitrags noch nicht vor. Mehr dazu in unserem Beitrag zum BGH-Urteil über die SCHUFA-Auskunft.

Welche Veränderungen ergeben sich für Verbraucher?

Für Verbraucher und Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Änderungen.

Mögliche Folgen:

  • Mehr Transparenz: Verbraucher können erfahren, welche Kriterien ihren Score am stärksten beeinflusst haben, wenn ein Unternehmen seine Vertragsentscheidung maßgeblich auf den Score gestützt hat.
  • Individuellere Prüfverfahren: Banken und Vermieter wären gezwungen, Entscheidungen differenzierter zu treffen. Das könnte alternative Bewertungsmethoden fördern, die fairere Kreditentscheidungen möglich machen.
  • Grenzen für die Automatik: Eine Vertragsentscheidung, die maßgeblich auf dem Score beruht, ist eine automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22 DSGVO und nur in engen Ausnahmen zulässig; Betroffene können dann verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung überprüft.

Dr. Thomas Schulte empfiehlt:

*“Verbraucher, deren Antrag wegen eines niedrigen Schufa-Scores abgelehnt wurde, sollten prüfen lassen, ob diese Entscheidung rechtmäßig war. Das Urteil eröffnet neue Möglichkeiten, Fehler oder Missverständnisse erfolgreich anzufechten.“*

Rechtlicher Beistand für Betroffene

Verbraucher stehen oft vor komplizierten Rechtsfragen, wenn es um die Schufa geht. Ohne juristische Unterstützung bleibt der Weg zu einer erfolgreichen Anfechtung in vielen Fällen versperrt.

Dr. Thomas Schulte bietet gezielte Unterstützung bei:

  • Einsicht in gespeicherte Daten: Jeder Bürger hat das Recht, seine Schufa-Daten kostenlos einzusehen.
  • Löschung falscher oder veralteter Einträge: Falsche und bestrittene Einträge müssen gelöscht werden; bezahlte Einträge nach Ablauf der zulässigen Frist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2025, I ZR 97/25 – unser Beitrag dazu).
  • Anfechtung automatisierter Entscheidungen: Das EuGH-Urteil und das BGH-Urteil vom 21. Oktober 2026 bieten die Grundlage, um gegen ungerechtfertigte Ablehnungen von Krediten und Mietverträgen vorzugehen.

Betroffene können sich an folgende Adresse wenden:

Anwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: law@meet-an-expert.com

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt seit 1995 und Vertrauensanwalt des ABOWI-Law-Netzwerks, berät Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Datenschutzrecht (SCHUFA) und im Versicherungsrecht – seit vielen Jahren auch Betroffene, deren Bonitätsbewertung falsch oder nicht nachvollziehbar ist.

Fazit: Ein Wendepunkt für das Scoring-System?

Das EuGH-Urteil hat die SCHUFA-Praxis verändert, und der Bundesgerichtshof hat die Folgen 2026 konkretisiert. Während Verbraucher von mehr Transparenz und gerechteren Entscheidungen profitieren könnten, müssen Banken und Unternehmen ihre Methoden grundlegend überarbeiten.

Vertraut die Schufa weiterhin auf undurchsichtige Algorithmen, könnten rechtliche Auseinandersetzungen zunehmen. Klar ist: Betroffene haben jetzt stärkere Rechte und sollten diese gezielt nutzen. Seit dem 17. März 2026 verwendet die SCHUFA einen neuen Score; die Verfahren vor dem BGH betrafen noch das alte Verfahren.

Weitere Beiträge zum Thema

Aktualisiert am 22. Oktober 2026: Um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2026 zur SCHUFA-Auskunft (I ZR 227/25 u. a.) ergänzt, nicht belegbare Studienangaben gestrichen und die Linkliste bereinigt (Verweise auf das vom BGH aufgehobene Urteil des OLG Köln entfernt).

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
24. Jahrgang - Nr. 10526 vom 6. März 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich