Identitäts-Verwechslung - Advanzia Bank S.A. löscht Negativeintrag - Dr Thomas Schulte

Identitäts-Verwechslung – Advanzia Bank S.A. löscht Negativeintrag nach hartem Ringen um den richtigen Namen

Schufa – Für deutsche Zungen schwierig: asiatische Namen. …. Personen aus dem asiatischen Sprachraum stammen, hat man es oft schwer, allein am Namen zu erkennen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Zudem ist oft unklar, welche Namensbestandteile zum Vornamen gehören und was der Nachname ist.

So ging es anscheinend auch der Advanzia Bank S.A.. Wikipedia: „DieAdvanzia Bank S.A.ist eine Direktbankmit Sitz in Munsbach (Luxemburg). Sie besitzt seit 2005 eineBanklizenz in Luxemburg und kann damit auch in anderen Ländern tätig werden. Die Advanzia Bank ist damit vor allem in Deutschland und Luxemburg aktiv, von dort kommt ein Großteil der rund 595.000 Kunden.“ Laut Zinstest der Stiftung Warentest ist das Tagesgeldangebot dauerhaft „gut“.

Zur Sache:

Diese Bank hatte Probleme damit, den weiblichen Vornamen Ying vom männlichen Vornamen Yingzeh zu unterscheiden. Deswegen kam es zu einem Negativeintrag zulasten des Trägers des männlichen Vornamens Yingzeh, der den gleichen Nachnamen hatte, wie seine aus dem asiatischen Raum stammende ehemalige Bekannte mit dem auch ähnlichen Vornamen Ying. Ein alltäglicher Fehler, der allerdings nur mittels Rechtsanwalt korrigiert werden konnte.

Namensverwechslung führt zu falschem Negativeintrag bei der Schufa-Holding AG

Im Endeffekt führte die Namensverwechslung dazu, dass die Advanzia Bank S.A. eine Forderung aus einer Kontoverbindung mit Frau Ying L. zulasten von Herrn Yingzeh L., wohlgemerkt nicht verwandt und nicht verschwägert, bei der Schufa Holding AG in den Datenbestand eintragen und sogar gerichtlich titulieren ließ.

Der Betroffene selbst konnte die Namensverwechslung, die die Bank scheinbar nicht einsehen oder glauben wollte, alleine ohne anwaltliche Hilfe nicht hinreichend aufklären.

Vielmehr bestand die Bank auf ihrer Ansicht, dass zwischen ihr und dem betroffenen Mandanten eine mehrjährige Geschäftsbeziehung bestand. Dies bestritt der betroffene Mandant und versuchte, der Bank dann unter Einschaltung der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB zu erklären, dass er nicht Vertragspartner geworden sei.

Auch anwaltliche Schreiben brachten zunächst nichts und ließen die Fronten eher verhärten. Erst als Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team eine Unterschriftenprobe der angeblichen Kontoinhaberin bzw. des angeblichen Kontoinhabers von der Bank verlangte, wurde der Sachverhalt noch einmal aufgerollt und durch die Advanzia Bank S.A. ein eigener Rechtsanwalt eingeschaltet.

Schufa Holding AG löscht: Schuldner der Forderung blieb unklar

Da der eingeschaltete Rechtsanwalt der Advanzia Bank S.A. selbst auch nicht klären konnte, wer der eigentliche Schuldner der Forderung war, wurde der Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zulasten des betroffenen Mandanten gelöscht. Auch ein angeblich erfolgter und bei der Schufa Holding AG eingetragener Haftbefehl wurde nachträglich aus dem Datenbestand der Schufa Holding AG entfernt.

Identitätsdiebstähle und Identitätsverwechselungen nehmen zu

Dr. Thomas Schulte hierzu: „Identitätsdiebstähle und Identitätsverwechselungen nehmen zu, obgleich das Geldwäscherecht und die Abgabenordnung gerade Banken zwingen, ihre Kunden genau zu kennen“. Hintergrund sind fehlende kulturelle Bezüge, Sprachkenntnisse, die fehlen, aber auch Kriminalität.

Schufa-Recht – EDV Probleme – ohne böse Absicht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, der hier maßgeblich zur Klärung der Problematik beitragen konnte, erläutert:

„Namensverwechslungen kommen bei Einträgen im Datenbestand der Schufa Holding AG hin und wieder vor. Gerade bei in Deutschland gängigen Familiennamen, kombiniert mit gängigen Vornamen, kann eine Namensverwechslung leicht passieren. Meist geschehen die Verwechslungen nicht bei der Schufa, sondern bei den eintragenden Stellen selbst. Haben diese z.B. den Kontakt zu ihrem Kunden verloren, versuchen sie oftmals durch eine Adressabfrage die Kontaktdaten herauszufinden. Gelangt man dann durch die Adressabfrage an einen falschen Kunden, der nur ein Namensdoppelgänger ist, kann dies leicht zu Negativeinträgen bei der falschen Person führen. Im vorliegenden Fall ist die Namensverwechslung besonders, weil hier sowohl das Geschlecht als auch der Vorname nicht richtig von der Bank zugeordnet wurden. Dieses Versehen kann sicherlich durch die nicht bekannten asiatischen Vornamen erklärt werden. Gerade hier ist also eine Prüfung mit besonderer Sorgfalt erforderlich.“

Fazit: Selbstauskunft bei der Auskunftei regelmäßig abfragen, bei Unklarheiten juristische Hilfe zur schnellen Klärung in Anspruch nehmen

  • Identitätsdiebstahl: Dies ist eine alarmierende Ursache für falsche Einträge. Dabei nutzt eine dritte Person die Daten einer anderen, um Straftaten zu begehen. Ein Beispiel beschreibt den Fall, dass negative Einträge für einen Telefonvertrag und einen Privatkredit entstanden, die das Opfer eines Identitätsdiebstahls nach eigener Aussage nicht abgeschlossen hatte, möglicherweise durch den Missbrauch von Ausweispapieren im familiären Umfeld. Solche unberechtigten Einträge können erhebliche Probleme verursachen, wie Schwierigkeiten bei einer Immobilienfinanzierung.
  • Verwechslung von Personen: Eine häufige Ursache für falsche Einträge ist die Verwechslung persönlicher Informationen, bei der Namen und Adressen verschiedener Personen verwechselt werden können. Auch ein doppelter Eintrag unter verschiedenen Namen wurde gerichtlich als problematisch angesehen, da dies den Verdacht erwecken kann, eine Person sei doppelt verschuldet, was die Kreditwürdigkeit massiv mindert.
  • Allgemeine Fehler und Ungenauigkeiten: Abgesehen von Identitätsproblemen weisen die Datenbestände der SCHUFA nach Erfahrung von Verbraucherschützern und Rechtsanwälten auch allgemein Fehler auf. Studien haben gezeigt, dass etwa jeder dritte SCHUFA-Bericht Ungenauigkeiten enthalten kann. Häufige Ungenauigkeiten sind veraltete Adressen, beglichene Zahlungsforderungen, die immer noch als unbeglichen gemeldet werden, oder doppelte Einträge. Einträge können auch durch technische Probleme bei der Abrechnung entstehen.
  • Fehler bei der Datenübermittlung durch Vertragspartner: Die SCHUFA stützt sich weitgehend auf die Angaben ihrer Vertragspartner. Fehler können entstehen, wenn Unternehmen unrechtmäßig Einträge melden oder Drohungen aussprechen, um Forderungen durchzusetzen. Unternehmen machen oftmals Verfahrensfehler, beispielsweise wenn sie Kunden vor einem Negativeintrag nicht warnen oder den Eintrag vor Fälligkeit der Forderung vornehmen. Auch wenn eine Forderung bestritten wird oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde, kann es zu unrechtmäßigen Einträgen kommen.
  • Unverschuldete Probleme: Sogar IT-Störungen oder Cyberangriffe, die zu Kontosperrungen und nicht ausgeführten Zahlungen führen, können zu unverschuldeten negativen SCHUFA-Einträgen führen.

Solche fehlerhaften oder unberechtigten Einträge können schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören die Ablehnung von Krediten, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, die Verweigerung von Handy- oder Leasingverträgen sowie Einschränkungen bei Bankdienstleistungen. Betroffene fühlen sich oft vom Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen, was mit der „Pest des Mittelalters“ verglichen wird.

Angesichts der möglichen Fehler wird Verbrauchern empfohlen, ihre SCHUFA-Daten regelmäßig zu überprüfen, idealerweise einmal jährlich kostenlos. Wenn falsche Einträge gefunden werden, sollten diese unverzüglich beanstandet und die Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangt werden. Während der Klärung eines strittigen Eintrags muss die SCHUFA diesen sperren und darf ihn nicht an Vertragspartner weitergeben. Rechtliche Schritte, einschließlich Klage auf Löschung oder Schadensersatz, sind möglich, insbesondere wenn außergerichtliche Versuche fehlschlagen.

Fazit: Falscher SCHUFA-Eintrag? – Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hilft schnell und effektiv

Der geschilderte Fall zeigt eindrücklich, wie schnell ein falscher SCHUFA-Eintrag durch eine Namensverwechslung entstehen kann – insbesondere dann, wenn kulturelle Unterschiede bei der Namensgebung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Für Betroffene kann ein solcher Fehler schwerwiegende Folgen haben: Kreditablehnungen, finanzielle Nachteile und persönliche Belastungen sind nur einige Beispiele.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und sein erfahrenes Team aus Berlin haben sich seit vielen Jahren auf das SCHUFA-Recht, Datenschutzrecht und Bankrecht spezialisiert. In Fällen wie dem vorliegenden konnte die Kanzlei maßgeblich zur Aufklärung und Löschung fehlerhafter SCHUFA-Einträge beitragen. Durch gezielte rechtliche Maßnahmen, fundierte Argumentation und Beharrlichkeit konnte für den Mandanten Gerechtigkeit hergestellt werden.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1571 vom 23. März 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich