Kennen Sie die Internetseiten „genealogie.de“ oder „nachbarschaftspost.com“? Dann könnten sie ohne es zu wissen in eine Abofalle geraten sein.
Bei sogenannten Abofallen locken Betreiber Verbraucher beispielsweise mithilfe kostenfreier Musikdownloads, angeblich für sie dort hinterlegter Informationen oder spannenden Nachrichten über die Herkunft ihres Namens auf ihre Seite. Klickt man sich durch das Angebot und gibt seinen Namen und seine Adresse preis, flattert alsbald eine Rechnung für ein dort abgeschlossenes Abonnement oder einen anderen Vertrag ins Haus. Der ersten Zahlungsforderung folgen dann Mahnbescheide von Inkassounternehmen.
Eines der auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen ist die Deutsche Inkassostelle (DIS) aus Eschborn. Sie perfektioniert ihr System der Verbraucherverunsicherung, indem sie ihren Schreiben häufig Muster bzw. Kopien von Gerichtsurteilen oder gerichtlichen Mahnbescheiden beifügt. Die häufig ohne Briefkopf und bereits mit persönlichen Daten der Verbraucher versehenen Muster gaukeln den Geschädigten eine Rechtmäßigkeit der Dokumente vor, die nicht den Tatsachen entspricht. Verbraucher werden so in die Enge gedrängt. Besonders perfide erscheint die Variante, mit einem offiziell anmutenden Formular ein Schuldeingeständnis des Internetnutzers herbeizuführen. Die dort geleistete Unterschrift macht es dann unmöglich, sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen.
Auf die Machenschaften der Deutschen Inkassostelle ist mittlerweile aber auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt aufmerksam geworden. Im Herbst letzten Jahres leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen die DIS, 15 weitere Firmen aus ihrem Umfeld und 23 Personen wegen des Verdachts auf Betrug oder Mittäterschaft ein. Büros und Privatwohnungen wurden durchsucht. Wann es zu einer Eröffnung des Verfahrens kommt, ist allerdings noch unklar. Mehr Klarheit wird es aber schon Mitte Januar über die zukünftige Geschäftsfähigkeit des Unternehmens geben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt urteilt demnächst über die Vergabe der Inkassolizenz des Unternehmens.
Der Verbraucheranwalt Dr. Thomas Schulte wies in einem Bericht des Sat.1-Magazins Akte 09 vom 13. Januar 2009 daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dem Drängen der Deutschen Inkassostelle nicht nachzugeben. Die Deutsche Inkassostelle versuche, Verbraucher gerade auch mit der missbräuchlichen Nutzung eines amtlichen Formulars einzuschüchtern. Dies könne nicht hingenommen werden. Er rät jedem Geschädigten, anwaltlichen Rat zu suchen und gegebenenfalls die rechtlichen Bedingungen für eine Unterlassungsklage prüfen zu lassen.