Das Landgericht Berlin, 21 O 8/03, verurteilte jüngst die Berliner Volksbank zu Schadenersatz wegen Falschberatung. Die Bank hatte es versäumt einem Kunden die besonderen Risiken des Neuen Marktes zu verdeutlichen als die Bank empfahl von den DAX geführten Aktien nun auf Aktien des neuen Marktes umzusteigen. Der unerfahrene Anleger hatte zuerst Aktien von Standardwerten gekauft und war dann von der Bank zur Anlage im Bereich des Neuen Marktes geführt worden. Die Bank hätte insbesondere das Risiko des Totalverlustes erläutern müssen. Diese Entscheidung ist deshalb wichtig, weil die meisten Geschädigten annehmen, dass der eigene Mitverschuldensanteil überwiegt anstatt die Grundlagen der Rechtssprechung zur Kenntnis zu nehmen. Hier war die Bank verpflichtet im Rahmen der geschuldeten anlage- und anlegergerechten Beratung (siehe unsere Information im Bereich https://www.dr-schulte.de/dresdnerbankfonds.doc) besondere Warnhinweise zu erteilen. Hier bemängelte das Gericht die entscheidende Risikoerhöhung durch den Umstieg auf den Neuen Markt. Der Neuer Markt ist ein junges Marktsegment der Frankfurter Börse für Aktien. Kleinere und mittlere Unternehmen werden gelistet, dem Risiko stehen besondere Chancen gegenüber. In der Vergangenheit war die Börsenentwicklung des Neuen Marktes negativ.
Der vorstehende Text wurde verfasst von RA Röhlke; dieser zeichnet verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 4 MDStV.