Baukredite – Überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen können nach dem Urteil des BGH zurückgefordert werden

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Gerichtsgebäude / Pixabay

Der BGH, das höchste Deutsche Gericht, hat jetzt in einer Entscheidung klargestellt, dass Ansprüche gegen Banken bestehen können, falls die Banken zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in der Vergangenheit verlangt hatte.
 
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist immer dann an eine Bank zu zahlen, wenn bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens die Bank einen Gewinnausfall erleidet. Aus Sicht der Banken ist diese Vorgehensweise inhaltlich korrekt. Der vorzeitig rückzahlende Bankkunde muss sich daran halten lassen, dass die Bank einen Ausgleich für ihren verloren gegangenen Zinsgewinn verlangen kann. Die Bank verliert Geld dadurch, dass der Kredit vorzeitig zurückgezahlt worden ist. Das Geld, dass an die Bank zurückgeleistet wird, kann nur zu dem dann aktuellen Zinssatz angelegt werden. Über die Berechnungsmethoden herrschte einige Jahre Unklarheit. Der Autor hatte  selbst durch Seminare die Grundsätze der ordnungsgemäßen Berechnung Vorfälligkeitsentschädigungen erläutert und berechnet. Bei größeren Krediten kann hier eine sehr hohe Summe im Streit sein. Das BGH-Urteil stellt nun klar, dass Banken die Pfandbriefrendite der Bundesbank zugrunde zu legen haben. Diese Vorgehensweise ist von den meisten Banken nicht gewählt worden. Das BGH-Urteil gibt daher vermutlich Tausenden die Möglichkeit eine Neuberechnung von ihren Banken zu verlangen. Trotzdem bleiben eine Fülle von rechtlichen Fragen ungeklärt.
 
Betroffene sollten prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 339 vom 22. Januar 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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