Recht und Gesetz

Neue Rechtsschutzversicherungspolicen machen die Durchsetzung von Rechten geschädigter Kapitalanleger schwierig.

Geschädigte Kapitalanleger stehen häufig vor dem Problem, dass durch die hohen Schadensbeträge das Vermögen stark beeinträchtigt worden ist und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch die Rechtsänderungen zu 01.07.2004 sowohl in Bezug auf Gerichts- als auch Anwaltskosten teurer geworden ist.
 
Eine Finanzierung dieser Prozesse kann stattfinden über Rechtsschutzversicherungen, Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierer. Nähere Informationen finden Sie unter  https://www.dr-schulte.de/Prozesskostenhilfe _Ihr_gutes_Recht_kann_teuer_sein.htm

Da Kapitalanlagenfälle für  Rechtsschutzversicherungen relativ teure Angelegenheiten sind, streichen immer mehr Rechtsschutzversicherer Anlegerklagen aus den Versicherungsbedingungen heraus. Es ist daher absolute Vorsicht geboten, wenn eine alte Rechtsschutzversicherung gekündigt wird, um eine neue abzuschließen. Mit dem Neuabschluss einer Versicherung geht in der Regel einher, dass neue Versicherungsbedingungen gelten. In dem laufenden Vertragsverhältnis mit einer Rechtsschutzversicherung darf die Rechtsschutzversicherung nicht so einfach durch Änderung der AGB den Versicherungsschutz verkleinern.
 
Die Zeitschrift FinanzTest Ausgabe Februar 2005 hat darauf hingewiesen, dass die Advo Card, die Allianz, die Allrecht, die ARAG, die Concordia, die DAS, die DEVK, die DNB, die Karlsruher, die ÖRAG, die Roland, die VGH und WGV in ihren neuen Verträgen Anlegerschutzklagen nicht mehr versichert haben. Bei der Deurag ist der Schutz auf einen Betrag von 15.000,00 € beschränkt. Nähere Informationen finden sich in Heft 2, Feb. 2005, Seite 17.
 
Darüber hinaus ist in der täglichen Regulierungspraxis zu beobachten, dass einige Rechtsschutzversicherungen trotz der geltenden Versicherung von Anlegerschutzklagen unklare, wenn nicht gar  unrichtige Auskünfte gegenüber Versicherungsnehmern erteilt haben. Es ist den Versicherungsnehmern in diesen Fällen zu raten, sich nicht auf eine mündliche Auskunft der telefonischen Hotline einer Versicherung zu verlassen, sondern durch eine eigene schriftliche Anfrage oder durch die schriftliche Deckungsanfrage eines Rechtsanwalts Rechtssicherheit über das Verhalten der Rechtsschutzversicherung zu erlangen. Häufig sind die Rechtsschutzversicherungen bei Interventionen aus Gründen der Kulanz bzw. bei Unsicherheiten bereit, zumindest teilweise Deckung zu gewähren. Hier lohnt sich der Kampf mit der eigenen Versicherung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 405 vom 21. Januar 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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