Beiträge für Krankenkasse auf Promotionsstipendium in kompletter Höhe

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Lügen vor Gericht - darf man nicht

Celle (jur). Bei Promotionsstipendien sind die Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe zu zahlen. Das gilt auch für zweckgebundene Gelder, die für Literatur-, Sach- und Reisekosten gedacht sind, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 25. Januar 2021, bekannt gegebenen Urteil entschied (Az.: L 16 KR 333/17). Damit wies es die Klage von einer Bremer Doktorandin ab. Diese erhielt von einer Stiftung ein Grundstipendium von insgesamt 1.050 Euro pro Monat, …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3951 vom 27. Januar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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